19.05.2018 17:41
Das war auch Thema im Gespräch.
Die Widerrufsbelehrung muss in Schriftform erfolgen und dem Verbraucher aktiv zur Verfügung gestellt werden.
So reiches auch nicht dass eine allg. Widerrufsbelehrung irgendwo auf der HP steht. Sie muss aktiv (z.B. per E-Mail oder Post) schriftlich im Zuge des Vertragsabschlusses übermittelt werden.
Ganz davon abgesehen erhielte ich am Telefon keine Widerrufsbelehrung. Lediglich die Möglichkeit es 14 Tage zu testen wurde erwähnt.
19.05.2018 18:40
// Update 19.05.2018
Ich habe soeben per E-Mail eine Vertragsbestätigung erhalten.
Zwar erfolgte keine Widerrufsbelehrung aber das ist für mich nicht relevant, da die aufgelisteten Pakete, Preise, Rabatte und Laufzeiten dem entsprechen was ich abgeschlossen hatte. Ich wollte ja Sky Kunde bleiben. Sky hat es aber diesmal wirklich schwer gemacht mich als Kunde zu behalten.
Wieso auch immer das so lange dauerte. Der Aufwand für die aktuelle Vertragsverlängerung war wirklich immens und ich konnte bislang keine Antwort erhalten was bei Sky aktuell schief gelaufen ist.
Viele Grüße
Tobias