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Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

4433
Kulissenbauer
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Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

Hallo,

 

wollte euch kurz über das neuste (anscheinend noch nicht rechtskräftige) Urteil des LG München I gegen Vodafone informieren. Jetzt könnte man sich natürlich denken, was hat das mit Sky zu tun? Tja, wie ihr wisst, werden seitens Sky ja ebenfalls horrende Pauschalen verlangt, wenn das Leihgerät nicht zurückgesendet wird. Wer mit einer solchen Pauschale belegt wird, könnte gute Chancen haben, dass dieser AGB Teil ungültig ist und nur ein geringerer (wegen der Abnutzung) Anteil verlangt werden darf. Da Sky ja generell Leihgeräte immer wieder benutzt (kurz mit dem feuchten Lappen drüberwischt), dürfte der echte Wert / Schaden nahe bei 0 liegen.

 

https://www.teltarif.de/vodafone-entschaedigung-urteil/news/84184.html

 

Vodafone hat inzwischen eingelenkt und verlangt anscheinend für die TV-Box nur noch 20€, anstelle von 299€ vorher. Verrückt.

 

Liebe Grüße

 

 

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kleines23
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

Sky sollte 1000 Euro verlangen für nicht zurück gesendete Receiver , und schon würden die Verkäufe bei eBay zurück gehen. Keiner hat das Recht Eigentum von Sky zu behalten. Die Strafgebühr ist  viel zu gering.

onzlaught
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung


@kleines23  schrieb:

Sky sollte 1000 Euro verlangen für nicht zurück gesendete Receiver......


Und würden genau so ein drüber kriegen wie Vodafone.

 

Für Strafen ist Vater Staat zuständig und keine Privatfirmen.

Es ist der Zeitwert zu ersetzen, vielleicht noch ein wenig Arbeitsaufwand, mehr nicht.

 

Sky könnte jeden Fall zur Anzeige wegen Unterschlagung bringen, wenn ihnen das so wichtig wäre, denn laut Sky sind die Geräte ja auch alle pauschal verdächtig hinsichtlich des Contentschutzes manipuliert worden zu sein.

puhbert
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

@4433 Tja, wie ihr wisst, werden seitens Sky ja ebenfalls horrende Pauschalen verlangt, wenn das Leihgerät nicht zurückgesendet wird.

 

Eher wäre doch die Frage

Warum schickt man einen geliehenen Gebrauchsgegenstand, der einem ja rein rechtlich nicht gehört, nicht zurück 🤔Die Rechtsauslegung  einzelner Personen ist schon sehr anzuzweifeln.

Aber einen Zeitwert anzurechnen, wie @onzlaught schrieb wäre durchaus angebracht! 

4433
Kulissenbauer
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

@puhbert 

@kleines23 

 

Naja... es gibt ja noch mehrere Optionen außer "Gerät in der Bucht gelandet"...

Wie viele Leute "verlieren" irgendetwas bei einem Umzug... oder das Gerät kommt nicht an und du hast den Einlieferungsbeleg verloren ... oder bei dir wird eingebrochen und du bist nicht versichert ... du nimmst das Gerät zu einem Fußballabend zu Freunden, trinkst zuviel und verlierst es auf dem Heimweg im Gebüsch ... oder oder oder ..

 

Es ist ein Unding dass Sky Pauschalen verlangt, die weit über dem eigentlichen Wert der Hardware liegt... Selbst die jetzigen aufgerufenen Preise sind jenseits von Gut und Böse.. Was soll ein 10 Jahre alter Receiver denn Wert sein ? 1 oder 2€ ?

Amsel11
Synchronsprecher
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung


@4433  schrieb:

du nimmst das Gerät zu einem Fußballabend zu Freunden, trinkst zuviel und verlierst es auf dem Heimweg im Gebüsch


Klasse, dann sollte es wirklich 1000 Euro kosten😋

Aber um da entgegen zu wirken gibt es ja jetzt die Ausgangssperre😄


DerDon1
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

....aus diesem Grund berechnet Sky nun auch weiterhin 4,99€ an mietgebühren für nicht zurückgeschickte Q- Receiver........

puhbert
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Betreff: Info: Urteil gegen Vodafone wegen Pauschale bei Geräte Nichtrücksendung

@4433 Wie viele Leute "verlieren" irgendetwas bei einem Umzug... oder das Gerät kommt nicht an und du hast den Einlieferungsbeleg verloren ... oder bei dir wird eingebrochen und du bist nicht versichert ... du nimmst das Gerät zu einem Fußballabend zu Freunden, trinkst zuviel und verlierst es auf dem Heimweg im Gebüsch ... oder oder oder ..

 

Dann sollte man aber diejenigen, die so mit fremden Eigentümern umgehen, auch dementsprechend belangen. 

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