06.07.2018 19:40
Wieso kann man immer noch keine Inhalte gucken, wenn man im Ausland ist?
Ich bin zurzeit in Holland im Urlaub und wollte mir über die Sky Sport App ein paar Videos ansehen... Und was ist? Geht nicht, da ich nicht in Deutschland / Österreich bin! Zum Glück habe ich einen VPN CLIENT
Ich finde es unmöglich von Sky, da es diese Einschränkung ja überhaupt nicht mehr geben dürfte!
06.07.2018 19:44
Ttja, ich denke bei Sportrechten ist etwas anderes... Hast du mal die SkyGo App versucht?
06.07.2018 19:44
Es kommen keine/kaum Meldungen mehr, dass es nicht funktioniert. Lass mal im Abo nachschauen.
06.07.2018 19:45
War doch zu erwarten, das Sky das trotz gesetzlicher Vorgabe mal wieder nicht auf die Reihe kriegt.
06.07.2018 19:54
Die Sky go App funktioniert
06.07.2018 19:55
Was sollte denn im Abo geändert werden?
06.07.2018 19:55
06.07.2018 19:57
Ich dachte, Sky Go geht generell nicht.
06.07.2018 19:58
Sky go funktioniert ja, bloß die Sky Sport App nicht. Wollte da eben ein paar kurze Videos gucken und bekam dann die Fehlermeldung
06.07.2018 20:01
die App herunterwerfen und das Ganze nochmal von vorne ?
06.07.2018 20:18
muhusch schrieb:
War doch zu erwarten, das Sky das trotz gesetzlicher Vorgabe mal wieder nicht auf die Reihe kriegt.
Dazu müsste man die Vorgaben erst mal kennen und nicht nur labern.
Ganz abgeschafft ist das sogenannte Geoblocking damit aber nicht. Denn die Verordnung ist nur für kostenpflichtige Angebote verpflichtend, beispielsweise für Amazon Prime, Netflix oder Sky Go. Wer einen kostenlosen Streaming-Dienst nutzt, zum Beispiel die Mediatheken von ARD und ZDF, der muss auch künftig damit rechnen, dass der Dienst im Ausland geblockt werden könnte. Zitat von Tagesschau.de.
Da die Sport App nicht kostenpflichtig ist, kann sie auch geblockt werden und fällt nicht unter die Vereinbarung.
06.07.2018 20:22
tagesspiegel.de:
Nur genauso eingeschränkt wie bisher. Denn ausgenommen sind kostenlose Dienste, zu denen die Live-Streams deutscher Sender gehören oder auch die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender. Solche Dienste können auch weiter selbst entscheiden, in welchem Umfang sie ihre Inhalte auch außerhalb des Ursprungslandes verfügbar machen. Zur grenzenlosen Verbreitung werden sie auch künftig nicht gezwungen.
06.07.2018 20:47
Danke für die Info!
06.07.2018 21:40
Touché !