28.12.2018 11:26
asberlin schrieb:
Weihnachtsurlaub bis 31.12.
Wenn Chef anweist: Es gibt weder Urlaubssperre noch Urlaubsvertretung, dann gibt es logischerweise ein Urlaubsloch.
28.12.2018 11:27
Resturlaub muss immer dann genommen werden, wenn der Ansturm am größten ist
28.12.2018 11:28
und die verbliebenen werden dann plötzlich alle krank
28.12.2018 11:31
Dann hat er den größten Erholungseffekt.
28.12.2018 11:32
jimgordon schrieb:
und die verbliebenen werden dann plötzlich alle krank
Murphy's Law!
28.12.2018 12:01
Hallo Didi Duster,
ich verweise an dieser Stelle auf die ehemalige Sendung: Vorsicht Falle mit dem Untertitel: Schlepper, Nepper, Bauernfänger. Hier passt Sky zweifelsfrei gut rein.
28.12.2018 12:03
Jetzt aber Vertretersckreck böse!
28.12.2018 12:10
Wenigstens bin ich mal nicht sexistisch und der Hobby-Jurist, der einigen Leuten nicht in den Kram passt.
Jaja das Image.
28.12.2018 12:19
Hallo herbst,
nicht unbedingt, sofern das Personal entsprechend richtig und weitsichtig geplant wurde. So gibt es die Möglichkeit auf Vorrat zu planen. Das setzt aber wiederum voraus, dass man seine Kapazitäten im Focus hat. Unter- bzw.Überkapazitäten sind hier der key.
Herzliche Grüße
28.12.2018 12:20
Hallo asberlin,
entschuldige bitte das lange Warten auf eine Klärung Deines Anliegens. Ich habe soeben alles mit einer Kollegin besprochen und Dir dazu eine PN gesendet.
@Rest der Diskussionsteilnehmer*innen:
Rücküberweisungen werden nicht nur am Anfang des Monats gemacht, sie werden auch unabhängig davon durchgeführt. Wir versuchen natürlich immer alles so schnell wie möglich zu klären, aber manchmal gelingt es uns auch nicht immer. In den Servicecentern sitzen auch nur Menschen, die Urlaub machen dürfen und krank werden dürfen. Sicher gibt es organisatorisch manchmal Verbesserungspotenzial, aber im Großen und Ganzen machen wir alle einen guten Job hier!
Dass eine Kontroverse rund um Korruption in der deutschen Rechtssprechung nötig ist, sehe ich auch so. Bitte führt diese Diskussion aber nicht in der Community (siehe Nettiquette). Es gibt genügend andere Möglichkeiten seine Meinung dazu kundzutun (siehe Grundgesetz).
Beste Grüße,
Peter
28.12.2018 12:29
Wow ... nicht ur die Bayernbosse zitieren jetzt das GG, sondern jetzt auch sky MAs ...
28.12.2018 12:31
Willst du nur TBS oder kommentarloses Löschen?
28.12.2018 12:32
Hallo roi_danton,
es war diesmal nicht der Uli. Zitiert hat es Kalle, aber der Uli fuhr Kalle durch seine emotionale Art in die Parade.
Herzliche Grüße
28.12.2018 12:33
im Grundgesetz steht, wo und wo ich nicht frei sprechen darf? Echt? Das ist wohl neu jetzt
28.12.2018 13:02
Peter B. schrieb:
Rücküberweisungen werden nicht nur am Anfang des Monats gemacht, sie werden auch unabhängig davon durchgeführt.
Hallo Peter B.,
seit wann das denn, ist das neu? Bisher hieß es von deinen Kollegen immer, es gäbe nur einen Buchungslauf pro Monat.
28.12.2018 13:04
Grundgesetz neu für Peter, warum nicht auch Buchung bei Sky neu.
28.12.2018 13:06
Also ist ja wohl die Anfrage vom Verbraucherschutz HH zu der Anzahl der monatlichen Buchungsläufe offensichtlich angekommen.
Bis jetzt wurde von hier kommentierenden Mitarbeitern immer darauf hingewiesen, dass ein Buchungslauf nur 1 x monatlich erfolgt. Die immer wieder hier reklamierten Verzögerungen bei Beitragserstattungen nach Widerruf sprechen keinesfalls für einen Buchungslauf bei Bedarf. Die 14-Tagesfrist gem. Sky-AGB und § 357 BGB wird hier kaum eingehalten.
Hier handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung. Den Gesetzgeber interessiert überhaupt nicht, ob Urlaub, Krankheit usw. für Verzögerungen sorgen. Hier gibt es weder Ausreden, noch Entschuldigungen. Ggf. muß Sky einmal auf einen Neukunden verzichten, aber sicherstellen, dass Verbindlichkeiten gegenüber Kunden entsprechend den gesetzlichen Fristen beglichen werden.
28.12.2018 13:07
*sing* Peter Pipi Langstrumpf macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt
28.12.2018 13:07
Oh wie liebe ich diese Spitzfindigkeiten!
Meinungsfreiheit ist kein Grundrecht auf Veröffentlichung der eigenen Meinung bzw. irgendwelcher Postings in anderen Medien. Ebensowenig wie die Redaktion eines TV Nachrichtensenders nicht irgendwelche Filmbeiträge von Hinz & Kunz austrahlen muss.
Selbstverständlich bleibt es dein Grundrecht deine Meinung kundzutun sowie in eigenen (oder dir geneigten) Medien zu publizieren (im Rahmen der Gesetze).
@roi_danton: Völlig anderer Kontext, aber danke für Dein Feedback.
Das Anliegen von asberlin, auch wenn die Umstände nicht schön sind/waren, konnte nun geklärt werden. Wir können uns nun wieder alle beruhigen.
28.12.2018 13:28
Danke erst einmal an Peter der sich der Sache angenommen hat, zumindest wurde der Stein ins rollen gebracht, Danke für die rege Beteiligung,allen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr.