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Hallo Community und Admins

asberlin
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Hallo Community und Admins

Mein Vertrag ist zum Ende November nach Kündigung ausgelaufen da Sky es nicht unter den Hut brachte mir  die Telefonisch angebotene Vertragsverlängerung für 19,90€  abzuschließen stattdessen machte man  aus dem Vertrag 39,90 obwohl der laufende sich auf 24,90 belief wie kommmt man darauf das ich für 39,90 den Vertrag abschließe wenn ich bereits weniger zahle ? Soweit sogut ich habe natürlich unter diesen Bedingungen den Vertrag fristgerecht Storniert und meine bereits anerkannte Kündigung dadurch aufleben lassen, doch was macht Sky, man bucht 88,34 € von meinem Konto zu unrecht ab, nach etlichen Telefonaten mit dem Kundendienst und der Erklährung das man merkte das die Buchung sich wohl überschnitten hätte und das man eine sofortige Rückbuchung veranlasst hat ( das war vor ca 13 Tagen) ist rein gar nix passiert, ich hoffe das dies hier ein Admin mal liest bevor ich den Betrag bzw die Lastschrift die zu Unrecht abgebucht wurde zurückfordere und auch mal vernünftige zu oder Aussagen machen kann die auch stimmen.

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lauers
Kulissenbauer
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Re: Hallo Community und Admins

Aktuelle Wartezeit auf einen Mod beträgt um die 3 Wochen. Die kommen aber automatisch auf dich zu. Erkennst du am blauen Hintergrund.

beatricek_sbt_e
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Re: Hallo Community und Admins

Ist natürlich ärgerlich. Eine Rücküberweisung erfolgt immer am Anfang eines Monats. Also sollte dein Geld Anfang Januar auf deinem Konto eingehen. Natürlich kannst du den abgebuchten Betrag auch zurück buchen. Schreib einfach eine kurze Mail an Sky und informiere die über deine Rückbuchung. (service@sky.de)

vertreterschrec
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Re: Hallo Community und Admins

Hallo asberlin,

genauso wie du es schilderst, war es bei mir auch. Ich sollte statt die vereinbarten 19,90,- EUR, plötzlich 66,49,- EUR zahlen. Selbstverständlich wurde auch gleich anteilig mein Konto mit dem viel zu hohen Betrag belastet. Mir hat damals eine sehr kompetente und sehr hilfsbereite Moderation geholfen. Entsprechend mein Kundenkonto bereinigt. Hier der Link zum Thread:

Auftragsbestätigung unterscheidet sich vom mündlich abgeschlossenen Kaufvertrag! Erfüllung des Kaufv...

In der Widerrufsbelehrung von Sky steht dazu wie folgt:

"Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist (...)" Quelle: Widerrufsbelehrung - Sky

Es passiert scheinbar sehr oft, in der letzten Zeit. Auftragsbestätigungen sind fehlerhaft und es werden zu hohe Beträge abgebucht. Zufälle sind das sicher nicht.

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Hallo Community und Admins

Hallo beatricek_sbt_erfurt,

die Folgen der Widerrufsbelehrung von Sky sagt anderes aus. Siehe hier:

"Wenn Du diesen Vertrag widerrufst, haben wir Dir alle Zahlungen, die wir von Dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hast), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Deinen Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist (...)" QuelleWiderrufsbelehrung - Sky


Sollte Sky die Frist verstreichen lassen,  wäre zu prüfen, ob der Kunde Strafzinsen geltend machen kann.


Herzliche Grüße

beatricek_sbt_e
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Re: Hallo Community und Admins

Ja, steht dort so. Allerdings gibt es nur einen Buchungslauf, daher erfolgt die Rückzahlung eben am Anfang d. nächsten Monats. Daher auch die Info eine Rückbuchung zu veranlassen.

vertreterschrec
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Re: Hallo Community und Admins

Das kann man so machen, richtig. Ich würde dennoch mal wissen wollen, ob der Kunde nicht auch auf die Vertragsbedingungen bestehen kann. Folglich Strafzinsen einfordern kann. In der freien Wirtschaft ist das gängige Praxis. Bei 4-5 Wochen kommt da ein nettes Taschengeld zusammen.

gammoncrack
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Re: Hallo Community und Admins

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, warum Sky in Kenntnis der Gesetzeslage zur Beitragserstattung bei Widerruf, nur einmal monatlich einen Buchungslauf durchführt. Das würde doch bedeuten, dass Sky interne Prozesse installiert hat, die ganz bewusst gegen eigene (AGB) und gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Wenn dem wirklich so wäre, ist das ganz sicher ein abmahnungsfähiger Zustand. Jedes Gericht würde Sky dazu verurteilen, mindestens 14-täglich Buchungsläufe durchzuführen, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen. Ich selbst komme aus einem Unternehmen der Finanzdienstleistungen. Dort liefen Buchungsläufe wöchentlich, um Kunden zeitgerecht ihnen zustehende Beitragserstattungen zukommen zu lassen. Das gehört sich einfach so.

Ich habe mir jetzt folgendes erlaubt: Einen Screenshot der ja hier von Sky-Mitarbeitern mehrfach geäußerten Ablauf zu Beitragserstattungen der Verbraucherzentrale zwecks Überprüfung zur Verfügung zu stellen.

herbst
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Re: Hallo Community und Admins

Wenn der Widerruf sofort bearbeitet wird, passen die 14 Tage ja auch "in etwa!". Problematisch wird es nur wie jetzt, wo sich die Aktion auf mehrere Monate aufbläht.

gammoncrack
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Re: Hallo Community und Admins

Das eben nicht. Beispiel.

Der Kunde schließt einen Vertrag am 28.11. per 1.12. und widerruft diesen am 3.12., also innerhalb er 14-Tagesfrist. Nun hat die Beitragserstattung spätestens zum 17.12. zu erfolgen. Bei einem monatlichen Buchungslauf, im Regelfall wohl zum Ende des Monats, wird das Geld vermutlich frühestens zum 2.1. auf dem Konto des Widerrufenden sein, somit 14 Tage zu spät.

Der Gesetzgeber hat sich ja bei der 14-Tagesfrist etwas überlegt. Man kann von keinem Unternehmen erwarten, dass die Bearbeitung eines Widerrufes direkt am Eingangstag erfolgt. Deswegen keine kurze Frist, sondern eine 14-tägige. Deswegen kann sich Sky auch nicht mit "viel zu tun" herausreden. Dem trägt der Gesetzgeber Rechnung. In der Praxis bedeutet das, dass Widerrufe zeitlich so, eben vor allem anderen Vorgängen, vorzuziehen sind, dass die 14-Tagesfrist eingehalten werden kann.

herbst
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Re: Hallo Community und Admins

Ja... aber 14 Tage länger regen sich die wenigsten auf...

gammoncrack
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Re: Hallo Community und Admins

Da gebe ich Dir so etwas von Recht. Es wird sich diesbezüglich kaum jemand beschweren.

Mich stört an dieser ganzen Geschichte nur, dass Sky total auf die eigenen AGB fixiert ist. Kulanz so gut wie Null.

Wenn ich aber als Unternehmen mit den Kunden so umgehe (ist ja ihr gutes Recht), dann bin ich meines Erachtens auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, mich auch selbst entsprechend zu verhalten. Aber dann müssen die internen Prozesse den AGB entsprechen. Und das ist hier nicht der Fall.

Ich habe inzwischen einmal den Verbraucherschutz eingeschaltet, die ja nur so tätig werden, dass sie bei Sky nachfragen werden, ob die Anzahl der monatlichen Buchungsläufe die Wahrung der 14-Tagesfrist garantiert. Mehr passiert erst einmal nicht. Erst wenn Sky das abtut - es beschwert sich ja kaum jemand, wenn er länger als 14 Tage warten muss - dann werden die wohl mit einer Abmahnung tätig.

didi
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Re: Hallo Community und Admins

Wenn du eine Kündigungsbestätigung hattest, was ja wohl der Fall sein wird und du ebenfalls nachweislich die Verlängerung widerrufen hast, warum solltest du dann warten bis Sky dir das Geld Anfang Januar oder wohl erst Anfang Februar 2019, falls der Buchungslauf im Dezember schon vorbei sein sollte, rückerstatten wird??

Ich würde, wenn ich kein Sky Abo mehr hätte, nicht warten, sondern die Lastschrift sofort zurückbuchen lassen.

onzlaught
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Re: Hallo Community und Admins

Das mit den 14 Tagen steht auch im entsprechenden Gesetzestext.

Wie Sky die Gesetzeslage mit einem Buchungslauf monatlich seinhält sollte nicht Sorge des Kunden sein.

asberlin
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Re: Hallo Community und Admins

Ja Kündigungsbestätigung habe ich war zum 30.11. da mich mich der Sky Kundenservice am 27.11 Kontaktiert hatte und mir ein neues Angebot machte wie oben beschrieben habe ich dieses Angebot natürlich nach erhalt der E-mail sofortam 29.11 widerrufen, auch hierüber existiert eine Bestätigung des Widerrufs. Schade das man so mit längjährigen Kunden umgeht war seit Premiere dabei aber es scheint ja seitens Sky so gewollt.Hatte vorher nie Probleme mit einer Vertragsverlängerung.

vertreterschrec
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Re: Hallo Community und Admins

Hallo Didi Duster,

stimme dir voll und ganz zu. Aber die Angst greift um. Gerade mit der Angst spielt Sky. Insbesondere haben viele Angst in die Mühlen der Rechnungsabteilung bzw. des Mahnwesens zu gelangen. Deswegen stellte ich die Frage im Raum, ob es nicht mal ein Mittel zum Zweck wäre, Strafzinsen zu erheben . Allein für den Fall, dass Sky sich nicht an die vertraglich vereinbarte Rückabwicklung von 14 Tagen in ihrer Widerrufsbelehrung hält. Da käme ein schönes Sümmchen zusammen. In der freien Wirtschaft ist das gängige Praxis und ein probates Mittel. 

Herzliche Grüße

gammoncrack
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Re: Hallo Community und Admins

Mal durchgerechnet?

Bei 90.- Euro und einer Verzögerung von 4 Wochen, wäre die Forderung bei einem (hoch angesetzten) Zinssatz von 4,5% gerade einmal 0,3 Euro.

Ich glaube, wenn man damit zum Anwalt geht, sollte man vorher die Fenster schließen.

onzlaught
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Re: Hallo Community und Admins

Das ist auch eher was für den Verbraucherschutz,

denn Sky ignoriert mit voller Absicht die Gesetzeslage.

ICH

würde zurückbuchen und erst zum Anwalt gehen,

wenn ein Brief vom Gericht kommt.

vertreterschrec
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Re: Hallo Community und Admins

Hallo gammonrock,

dazu braucht es keinen Anwalt. Man kann es in Eigenregie erledigen. Von einem Rechtsanwalt war in diesem Kontext keine Rede. Die Gesetze geben den Verbrauchern Recht.


Meine Mama lehrte uns: "Wer den Pfennig nicht ehrt, ist die Mark nicht wert." Mir gehts hier auch darum, einfach mal ein Zeichen zu setzen. 

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Hallo Community und Admins

Hallo onzlaught,

du führst hier den Hinweis zum Verbraucherschutz an. Empfiehlst richtigerweise, den Gang zur Verbraucherzentrale. Ich habe die Missstände bereits gemeldet, It works.   Du und andere Kunden können es ebenso melden. Es kostet euch nichts, außer etwas Zeit und eine E-Mail. Die Beratung ist nicht obligatorisch, sondern optional.

Ganz recht. Sofern mich meine müden Augen nicht täuschen, scheint Sky Deutschland die  "3 Weisheiten der Affen" eingeführt zu haben. Die da heißen:

1. Ich höre nicht

2. Ich spreche nicht

3  Ich sehe nicht

In den letzten Tagen häufen sich zudem die Berichte einer Vogel- Strauß-Taktik im Service bzw. der Kundenbetreuung.

Das die Hotline, Leute systematisch nach 20 min aus der Leitung wirft. Oder aufgelegt wird. Kunden die mehrfach anrufen, nicht mehr anrufen können.

E-Mails häufig nicht beantwortet werden und/ oder ins Leere gehen. Arglistig Verträge am Telefon angeboten werden, die in der Auftragsbestätigung anders erscheinen, als wie am Telefon vereinbart.

In diesem Zusammenhang Geräte verschickt werden, die nicht gewünscht wurden. Zusätzlich Gebühren für die Aktivierung fällig werden. Voreilig der aktuelle Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist umgestellt wird. Sky Deutschland häufig gegen die o.g. vertraglich vereinbarte Klausel der Widerrufsbelehrung ihrer eigenen AGB verstößt. Receiver im Retoure-Center untergehen. Inkassodienstleister eingeschaltet werden.


Ich könnte zum Beweis eine Liste mit allen Kunden anführen, die darüber berichten. Die Liste wäre aber so lang, dass

man es gleich monieren würden.

Demnach wären wir wieder beim meinem Anfangsverdacht: Gewerbsmäßiger Betrug? angelangt.

Daher hast du Recht, dass es sich mal die Verbraucherzentrale anzusehen hat. Ebenso die Bundesnetzagentur (hier wegen der Nichterreichbarkeit der Hotline sowie des Kappen der Leitungen) und die Wettbewerbszentrale sowie ggf. andere Aufsichtsbehörden. Vielleicht findet sich ein Rechtsanwalt, der selbst betroffen ist und mal dagegen rigoros vorgeht? Es ist sicher auch kein Zufall, dass das Handelsgericht in Wien - Sky Austria kürzlich 26 von 27 Klauseln ihrer AGB um die Ohren gehauen hat. Ich habe dazu bereits in einem anderem Thread berichtet und das entsprechendes Urteil aus Wien verlinkt.


Herzliche Grüße

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