10.06.2018 10:24
Hallo,
da der Service und besonders die Funktionalität von Sky Q sowie die damit benötigte Hardware sehr zu wünschen übrig lässt, mochte ich darauf hinweisen, dass wir als Kunden dies so nicht hinnehmen müssen.
Dazu ein Auszug aus den AGB von Sky:
"5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
5.1 Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonne-
mentbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der
Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu ver-
treten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur
Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten jedenfalls Unterbrechungen,
die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem
vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden
ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im je-
weiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß
Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der
Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist."
Damit steht jedem Kunden zu, ab der 25h bei Komplettausfall anteilig die laufenden Monatskosten zu mindern.
Das was mit Sky Q hier betrieben wird habe ich so noch nicht erlebt und gelesen.
4 Jahre lief Sky super und da denkt man, man tut sich etwas Gutes und dann solch ein Zustand der wie es scheint in die Hunderte von solch Fällen geht.
10.06.2018 10:27
Hast Du denn mit Q kein Programm ?
10.06.2018 10:41
Kürzt man mitten in der Ausfallzeit die Zahlungen erzeugt man
diverse Unannehmlichkeiten, es ist einfacher nachdem
alle Probleme behoben sind die ausgefallenen Leistungen aufzurechnen
und eine angemessene Gutschrift einzufordern.
10.06.2018 10:44
In den genannten AGBs geht es um Programmausfall . Hat nichts damit zu tun , das Q so unausgereift ist .
Es sei denn er hat kein Programm Dank Q .
10.06.2018 10:46
Moin,Mon
Es wird keine Gutschrift geben. Sky wird das so auslegen das der Verbraucher keine Schnitte hat. Das ist wie mit der Post. Wenn ein Paket kaputt geht bekommt der Verbraucher eine genaue Anweisung mit den Punkten wie ein Paket mit unterschiedlichen Produkten zu packen ist. Das macht keiner. Was es gibt wird ein gratis Film sein.
10.06.2018 10:48
Wenn wir in Punkt 5.2 durch Softwareaktualisierung der Service ebenfalls nicht genutzt werden kann, dann ist es sowohl berechtigt. Und ja, ich bekomme den Receiver nicht mal zum laufen, dank Update.
10.06.2018 10:54
5 Millionen Kund*innen, davon 1% und mehr geschädigt und keine*r geht zum Verbraucherschutz ?
10.06.2018 11:01
An wen hast Du Dich bis jetzt gewendet mit Deinem Problem ?
10.06.2018 11:27
“...vollständiger oder teilweiser Programmausfall...“
Warum sollte das nicht auch für den Ausfall von on Demand gelten
und das Sky die Forderung erstmal ablehnt dürfte klar sein.
Die Leistung kann ja auch mangelhaft sein,
selbst wenn das Phänomen nicht eindeutig in den AGB beschrieben ist.
10.06.2018 18:42
Was hier abgeht ist eine riesen betrug am Kunden und Veraschung
bei mir ging fast einen Monat nichts und diesen Monat geht seit 4 Tagen wieder nichts
man sollte die dementsprechende Regulierungsbehörde einschalten
den 2 Monat gezahlt habe und nichts geht, wir erwägen einen Anwalt hinzu zu ziehen
es langt,
die Abbuchung haben wir außer Kraft gesetzt – kein <Geld mehr von uns
10.06.2018 18:53
Hatte doch Kontakt hier mit Dir
Wir haben seit Minimum 5 Mai gar kein Programm
konntet Ihr keine Lösung erarbeiten??
10.06.2018 18:58
über sky bin
So sieht mein Sky aus ,keine anderen Programme
Durchgeschleiften Sender Funktionieren
RTL und alle anderen Außer Sky