23.11.2018 14:29
Guten Tag,
meine Sky Fernbedienung von Sky Q funktioniert seit 2 Tagen nicht mehr und ich benötige eine neue.
Ich habe bereits die Batterien getauscht, jedoch blinkt auch dann das rote Lämpchen nicht, bei egal welcher Taste.
Dementsprechend funktioniert auch ein Reset mit der in der technischen Lösung angegebenen Tastenkombination nicht. Probiert habe ich es trotzdem.
Über eine App kann ich mit meinem S7 leider den Receiver auch nicht bedienen, sodass ich momentan keine Möglichkeit habe das Sky-Programm zu nutzen, ich aber dafür fleißig Geld bezahle.
Da ich auf meine E-Mail keine Antwort erhalte und die Hotline wegen "Wartungsarbeiten" nicht funktioniert, probiere ich hier mein Glück.
Wenn sich dieser "Kundenservice" nicht bald ändert, bleibt mir nichts anderes übrig als zu kündigen. Dieser Zustand ist einfach eine Zumutung für jeden Bestandskunden.
Grüße von einem extrem frustrierten und genervten Skynutzer.
23.11.2018 14:34
Heute sollte die Hotline wieder funktionieren,
oder
hier warten, bis sich ein Moderator bei Dir meldet,
kann aber auch Tage dauern.
Wenn sich dieser "Kundenservice" nicht bald ändert, bleibt mir nichts anderes übrig als zu kündigen
Kündigen sollte man so oder so, wegen der Rückholangebote und den damit verbundenen Rabatten.
23.11.2018 14:34
Die Hotline ist wohl wieder erreichbar.
Also entweder dort oder über einen Moderator hier eine Neue anfragen.
(Mods brauchen 14 Tage für eien Antwort)
Und bezüglich des ärgerlichen Ausfalls hier ein Auszug aus den aktuellen AGB der Fa. Sky:
5.1
Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge
entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der
Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu vertreten
haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur
Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten jedenfalls Unterbrechungen,
die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem
vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden
ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen
Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß
Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
12.12.2018 14:53
Hallo huebi89,
entschuldige bitte die späte Reaktion. Falls das Problem noch besteht, dann schreibe mir per privater Nachricht Deine Kundennummer und die aktuelle Anschrift.
So geht es: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Viele Grüße,
Axel