22.03.2019 15:12
Hallo zusammen,
ist es noch mehr Leuten passiert, dass Sky im Mätz Zuviel abgebucht hat?
MIr wurden nach Kündigungarücknahme direkt mal über 100 Euro zu viel abgebucht. Nach zwei anrufen, in denen jeweils das sofortige Rücküberweisen bestätigt wurde, hatte ich heute ein sehr merkwürdiges Gespräch mit Sky. Nachdem der Mitarbeiter sich erstmal amüsiert gezeigt hat (Zitat: Das ist ja phänomenal das Sky Ihnen Geld schuldet) hat er mir gesagt das das vollkommen normal sei das das Geld erst im nächsten Monat zurück kommt da Sky Buchungsläufe hat.
ich frage mich ob Sky Deutschland wirklich nur einmal im Monat Rechnungen bezahlt??
VIelleicht sollte ich meine eine monatliche Abo Gebühr in Zukunft auch nur mit Zahlungsläufern begleichen die zufällig nur alle 4 Monate sind.
würdet ihr die Abbuchung zurückgehen lassen? Hat damit schon jemand Erfahrungen?
22.03.2019 15:18
hat er mir gesagt das das vollkommen normal sei das das Geld erst im nächsten Monat zurück kommt da Sky Buchungsläufe hat.
Ja, so macht es Sky, da hat er recht
und die anderen Mitarbeiter gingen von etwas anderem aus.
würdet ihr die Abbuchung zurückgehen lassen? Hat damit schon jemand Erfahrungen?
Erfahrungen haben einige damit,
dass setzt ein automatisches Mahnwesen in Kraft und das funktioniert nahezu rund um die Uhr.
22.03.2019 15:23
weil Sky monatlich bucht, deshalb willst Du künftig nur noch alle 4 Monate bezahlen? Kann man machen
25.03.2019 11:29
Hallo fk1989,
es tut mir leid, dass die Abbuchung fehlerhaft ist und ich mich heute erst melde. Schicke mir bitte Deine Kundennummer per Privatnachricht, damit ich Dein Kundenkonto prüfen kann. Zum Datenabgleich benötige ich Dein Geburtsdatum und den Namen der Bank, von der wir abbuchen.
So kontaktierst Du mich: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Viele Grüße,
Nadine
25.03.2019 11:37
Wenn der Buchungslauf eines Millionenschweren Unternehmens nur einmal monatlich ist, kann der Buchungslauf einer Privatperson auch alle 4 Monate sein ...
25.03.2019 11:41
ok, viel Spaß dabei
25.03.2019 11:43
fk1989 schrieb:
Wenn der Buchungslauf eines Millionenschweren Unternehmens nur einmal monatlich ist, kann der Buchungslauf einer Privatperson auch alle 4 Monate sein ...
Ja, die AGB lässt da einen großen Spielraum offen, den man natürlich immer ausreizen kann.