12.08.2020 19:47
Hallo....nach einem Blitzschlag ist mein Sky Q Receiver kaputt.....und natürlich andere Geräte auch.....was muss ich jetzt machen um an einem neuen Receiver ranzukommen?
Beantwortet Zur Antwort.
18.08.2020 09:50
So das mit den 70€kann ich vergessen....die Rechnung wird 170€ betragen....
12.08.2020 19:57
SKY anrufen und gut ist;-)
Schaden (wenn vorhanden) über die Hausratversicherung abwickeln!
12.08.2020 19:59
Hotline 089 99 72 79 00 (Technik)
oder selber Online....
https://www.sky.de/hilfecenter/funktioniert-nicht/sky-q-receiver-reagiert-nicht-1001189
aber nicht dort den Link ->“mit einem Klick alles Neu! Defekttausch für nur 39,90 € bestellen, anklicken…es geht auch kostenlos….
und klären, wie und ob Versicherung es bezahlt....
12.08.2020 20:06
Kommentarlos einen defektem Receiver melden. Hausrat fragen ob geliehene Geräte überhaupt inkludiert sind.
12.08.2020 21:28
Warum sollte die Hausrat den geliehenen Sky Schrott zahlen? Für den Kübel wurde eine Servicegebühr entrichtet und gehört Sky. Für diese Gebühr wird dem Kunden garantiert, dass sich Sky um das Problem kümmert, ohne das dem Kunden Kosten entstehen. Das Einzige, was Sky evtl. verlangen könnte, ist ein Nachweis für den Blitzschaden und muss den Kasten kostenlos ersetzen.
12.08.2020 21:51
Das stimmt nicht . Blitzschaden gehört nicht zum Service ,den die Gebühr abdeckt.
12.08.2020 23:13
..und die Hausrat wird sagen, nicht dein Gerät, nicht unser Problem, kann ich mir jedenfalls gut vorstellen.
12.08.2020 23:14
@burkhard schrieb:Das stimmt nicht . Blitzschaden gehört nicht zum Service ,den die Gebühr abdeckt.
Wo kann man das nachlesen?
13.08.2020 08:52
@muhusch schrieb:.....Das Einzige, was Sky evtl. verlangen könnte, ist ein Nachweis für den Blitzschaden und muss den Kasten kostenlos ersetzen.
mMn ist dieser Nachweis aber durch Sky zu führen.
Da der Q Eigentum von Sky ist darf weder der Kunde noch dessen Versicherung das Gerät öffnen. Zumindest nicht ohne ausdrückliche Genehmigung durch Sky. Auch vage ich zu bezweifeln das Sky den Schaltplan rausrückt um eine stichhaltige Prüfung zu ermöglichen.
Aber wenn Sky nicht in Leistungsverzug geraten möchte ist so oder so zügig kostenloser Ersatz zu stellen und ggf. später eine Schadensersatzforderung zu stellen.
13.08.2020 09:37
@onzlaught schrieb:
@muhusch schrieb:.....Das Einzige, was Sky evtl. verlangen könnte, ist ein Nachweis für den Blitzschaden und muss den Kasten kostenlos ersetzen.
Aber wenn Sky nicht in Leistungsverzug geraten möchte ist so oder so zügig kostenloser Ersatz zu stellen und ggf. später eine Schadensersatzforderung zu stellen.
Ich möchte noch eine andere Sichtweise hinzufügen,
Sky wird selbstverständlich zügig einen Defekttausch vornehmen.
Nur wird man dann keine Schadensersatzforderung stellen,
sondern einfach den Betrag "XY" zum nächsten Zeitpunkt mit abbuchen,
wenn man im Unternehmen der Meinung ist, der Schaden ist nicht
von der Servicepauschale abgedeckt.
13.08.2020 10:51
Das wäre dann meiner Meinug nach schon fast Betrug.
13.08.2020 11:26
@muhusch schrieb:Das wäre dann meiner Meinug nach schon fast Betrug.
Ja, ein Forum ist natürlich dazu da um eigene Meinungen zu schreiben.
Ich bin zB. der Meinung, wenn man schon meint das Wort Betrug ins Spiel bringen zu müssen,
wäre es nicht schlecht mit dazu zu schreiben auf welchen Infos Du Dir diese Meinung gebildet hast.
Kennst zB. Du Fälle (auch bei anderen Unternehmen) wo der Verleiher anstandslos bei einem Blitzschaden
ein Gerät ohne Kostenumlage auf den Kunden ersetzt hat?
Oder kann man das irgendwo nachlesen.
Oder hast Du Deine Meinung rein nach Vermutung, Gefühl, Raten, oder Sky muss einfach immer bezahlen😍
usw. gebildet.
Das ist natürlich völlig legitim, hilft aber Deine Aussage besser einzuschätzen.
13.08.2020 12:22 - Zuletzt bearbeitet: 13.08.2020 12:26
Strittige Abbuchungen kann man ja zurückholen.
Wenn Sky ein verwertbares Prüfprotokoll (richtige Gutachten gibts bei sowas nur selten) übermittelt und das Gerät für weitere Prüfungen durch Kunde/ dessen Versicherungsprüfer/ ggf. auch Gericht bereithält ist gegen die Erhebung eines Schadensersatzes auch nichts einzuwenden. Mehr als den Zeitwert gibt es aber nicht und der dürfte bei einem Satreceiver ohne CI(+)Schacht, ohne USB usw. recht übersichtlich sein. Da würde ich als Kunde proaktiv (maximal) 50€ anbieten.
Dann wäre da noch die Frage was mit dem Leihvertrag für Bedingungen einhergehen, eine Sellbstbeteiligung o.ä. ist mir nicht bekannt. Vollkasko ohne Selbstbeteiligung? Sky als Verleiher kann Bedingungen formulieren, tut er das nicht kann es natürlich passieren das es Streit gibt. Auch ist ein Blitz wohl als "höhere Gewalt" einzustufen und somit eh nicht im Einflußbereich des Kunden.
13.08.2020 12:55 - Zuletzt bearbeitet: 13.08.2020 12:55
Bei einer Bekannten von mir ging der Telekom Router 3 mal durch Blitzschlag über den Jordan.
Wurde immer anstandslos ausgetauscht. Dem letzten lag allerdings ein Schreiben bei, daß der Router ab sofort nicht mehr geliehen ist, sondern ihr Eigentum sei.
Da hatte die Telekom wohl die Schnauze voll. 😅
13.08.2020 13:01
@onzlaught schrieb:Auch ist ein Blitz wohl als "höhere Gewalt" einzustufen und somit eh nicht im Einflußbereich des Kunden.
Das ist sicherlich richtig. Sky gibt nur in der ausführlichen Bedienungsanleitung der Q-Receivers folgende Empfehlung:
"Es wird empfohlen, während eines Gewitters den Receiver von
der Netzstromversorgung und der Satellitenanlage zu trennen.
Wenn der Receiver in einem geografischen Gebiet aufgestellt ist,
in dem häufig Gewitter auftreten, sollten unbedingt Schutzvorrichtungen für den Netzanschluss des Receivers installiert werden. Beachte ebenfalls die Anweisungen der jeweiligen
Hersteller zum Geräteschutz der Geräte, die an den Receiver
angeschlossen sind, z. B. Fernseher, Audioanlage."
Es gab zu diesem Thema schon einmal einen Thread.
13.08.2020 13:04
Eine Empfehlung ist keine Pflicht und das Abstöpseln hilft eh nicht gegen alle Arten über die ein Blitz elektrische Geräte zerstören kann.
13.08.2020 13:11 - Zuletzt bearbeitet: 13.08.2020 13:11
Als ich noch ein Knäbchen war hies es immer...bei Gewitter.😕
Weg vom Fenster und die OMA stöpselte alles aus was elektrich war.😋
Auch an den Wasserhahn durfte ich nicht mehr ran...😁
Ich denke das hat sich alles geändert.
Jedes Haus ist heute mit Blitzableitern abgesichert und geschützt.
Sollte es doch mal passieren, haut es eher an der Hausversorgung was durch und nicht in Wohnung.😋
Und alles externe ist in der Wohnung eh an einer Steckerleiste mit Überspannschutz.😏
13.08.2020 13:18
Tut aber nix zur Sache in diesem Fall. Sky kann sich mit einer Empfehlung nicht aus der Verantwortung stehlen und dem Kunden den schwarzen Peter zuschieben indem er ihm Eigenverschulden vorwirft . Fakt ist, das Gerät gehört Sky ist defekt und muss ausgetauscht werden ohne das dem Kunden oder seiner Versicherung Kosten entstehen.
13.08.2020 13:19
@onzlaught schrieb:Eine Empfehlung ist keine Pflicht und das Abstöpseln hilft eh nicht gegen alle Arten über die ein Blitz elektrische Geräte zerstören kann.
Ich weiß, was ein Blitzschlag alles anrichten kann. 2013 schlug ein Blitz in ein Strommast in unserer Straße. Bei meinem Nachbar ging er ins Haus und hat alle elektrischen Geräte zerstört. Bei mir und sämtlichen Nachbarn flogen die Sicherungen raus und zerstörten empfindliche Gerätschaften wie Router, Receiver usw. Ich hatte Glück, lediglich eine Lampe hat es bei mir im Haus entschärft, denn ich hatte kurz zuvor alle anderen Geräte vom Stromnetz genommen.
Zum Glück gibt es den Strommasten nun nicht mehr, da seit 3 Jahren Erdkabel bei uns verlegt sind.
13.08.2020 13:19 - Zuletzt bearbeitet: 13.08.2020 13:20