Antworten

...

tommy00125
Kulissenbauer
Posts: 68
Post 1 von 6
1.800 Ansichten

...

...

Alle Antworten
Antworten
muck
Maskenbildner
Posts: 289
Post 2 von 6
1.541 Ansichten

Re: Kundenrückholangebot-wir haben nix anzubieten

Dir ist schon bewusst das Du dich allein schon mit der Aufnahme strafbar gemacht hast !!! Egal ob Personeninfos rausgeschnitten wurden oder nicht.

miika
Regie
Posts: 24,454
Post 3 von 6
1.541 Ansichten

Re: Kundenrückholangebot-wir haben nix anzubieten

du warst ruhig und nett, die CCA hat sich bemüht, etwas für dich zu erreichen, denn sonst hätte es nciht so lange gedauert -

ihr seid an irgendwelchen Chef-Richtlinien gescheitert

miika
Regie
Posts: 24,454
Post 4 von 6
1.541 Ansichten

Re: Kundenrückholangebot-wir haben nix anzubieten

lösch die Aufnahme und schreibe drei Sätze - ist besser.

herbst
Regie
Posts: 20,280
Post 5 von 6
1.541 Ansichten

Re: ...

Wieso wolltest du nun doch verlängern, das war doch ausgeschlossen? Oder wolltest du nur mit dem Service über Angebote reden?

jackinthebox
Kulissenbauer
Posts: 54
Post 6 von 6
1.541 Ansichten

Re: ...

§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Gaanz vorsichtig sein mit Aufnahmen. Es ist verständlich, dass sich der Kunde z.T. absichern will und dabei sich denkt, dass eine Aufnahme dahingehend doch ganz praktisch ist, ist aber nicht so. Bei Sky wird man auch gefragt, ob man der Aufnahme zu Schulungszwecken zustimmen will (oder eher der KD hört die info und muss dem CCA sagen, dass er/sie es nicht will). Bei der 1&1 werde ich bei Änderungen auch gefragt, ob die Aufzeichnung eines Vertragsabschlusses am Telefon okay für mich ist. Als ich beim ersten mal Nein gesagt habe, hieß es, dann machen Sie es bitte im Internet.

Antworten