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Vertragsuntreue

DieterW2
Geräuschemacher
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Vertragsuntreue

Offensichtlich hat es Sky nicht mehr nötig, Ihren Kunden Preiserhöhungen vorher mitzuteilen. Lt.der Vertragsmitteilung vom 01.04.2020 endet die Mindestlaufzeit meines Vertrages am 01.04.23 inkl. der Preisgarantie. In gut 2 Jahren wurde der Preis um ca. 16 Prozent erhöht. Dabei wurde dieser bereits im Vorjahr von 53,24 € auf 55,24 heraufgesetzt, was schon nicht legitim war, da die Mindestlaufzeit eben erst im April diesen Jahres endet. Zum nächsten Vertragsbruch:Wenn die Mindestvertragszeit erst am 01.04.2023 endet, wie kommt Sky dann dazu, mir jetzt im Februar 61,59 € abzubuchen? - Vielleicht merkt man es ja nicht! Als ehemaliger Betriebsberater für Mittelständler sind mir solche Vertragsbrüche unverständlich und eigentlich schon strafbar.

Davon abgesehen sind die ständigen Erhöhungen nicht gerechtfertigt, da das Programm ständig ausgedünnt wird. So brauche ich als Fußballfan jetzt noch DAZN zusätzlich und eventuell RTL. Jetzt fallen noch die beiden GEO-Sender weg. Im Moment überlege ich mir, ob ich nicht meine jahrelange Treue aufgebe. Beste Grüße Dieter Weiser, Dipl.Volkswirt

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Anonym
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Betreff: Vertragsuntreue


@DieterW2  schrieb:

 Dieter Weiser, Dipl.Volkswirt


Als Dipl.Volkswirt weiß man, wie dagegen vorgegangen werden muss. Sicher nicht mit einem Thread hier auf der Sky Plattform.

Andererseits: wenn man es schon nötig hat, seinen Status zu veröffentlichen, ...  . Na ja 😉

berlin69er
Schnitt
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Betreff: Vertragsuntreue

Auch als "Dipl. Volkswirt" kann man wohl schon mal vergessen in die AGB zu sehen...

Ist halt kein Qualitätsmerkmal, sondern nur ein Titel.

Meine Erfahrung: wer es nötig hat mit Titel zu prahlen, kann sonst durch nichts glänzen.

Anonym
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Betreff: Vertragsuntreue

Meine Erfahrung: Wer ohne inhaltliche Notwendigkeit seine Berufsbezeichnung angibt, dazu noch mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung ("ehemaliger Betriebsberater für Mittelständler") missbraucht Foren oft zur Suchmaschinenoptimierung (SEO).

 

Oder befürchtet, daß ohne eine solche Angabe sein Post nicht ernstgenommen werden könnte - was nicht für das Selbstbewußtsein und die Durchsetzungsfähigkeit dieser Person spicht.

 

Herr Diplom-Volkswirt Dieter Weiser,

 

wenn Sie mit Ihrer hier unnötig benannten beruflichen Qualifikation und Erfahrung das Verhalten von Sky als "eigentlich schon strafbar" einstufen, rate ich zur Erstattung einer Strafanzeige. Die Angabe einer Berufsbezeichnung gehört meines Wissens nach dabei sogar zu einer der Pflichtangaben zur Person.

onzlaught
Regie
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Betreff: Vertragsuntreue

Sky hat sich in den AGB weitreichende Preissteigerungsmöglichkeiten gesichert. Aber mMn ist die Voraussetzung immer das Sky die Erhöhung dem Kunden x Wochen vor inkrafttreten mitteilt. Und sie muß "nachvollziehbar" sein. Da ließe sich bestimmt vortrefflich juristisch ansetzen, aber einen Anwalt zu finden der einen für die paar Euro anständig vertritt dürfte schwer sein.

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