21.08.2019 15:10
Das mag sein, aber was ist mit der großen Platte, die extra dafür den Kunden angedreht wurde? Für mich ist das Teil jetzt wertlos.
21.08.2019 15:15
Mit der kannst du jetzt Filme und Serien aufnehmen und später ansehen
21.08.2019 15:21
Das stimmt. Sehr viel hat meine Tochter davon aber nicht. Diese Offline-Inhalte wurden sehr viel von ihr genutzt. Aufgenommen hat sie nie etwas. Wenn es möglich war, dann hat sie sich die Inhalte eher vorgeladen. Leider fehlen Sky aber immer wieder die Lizenzen und daher ist das Vorladen nicht immer möglich.
21.08.2019 15:55
@fooly68 schrieb:Mit der kannst du jetzt Filme und Serien aufnehmen und später ansehen
Aber nur mit einer Hälfte wie bisher auch. Die andere Hälfte ist für die offline-Inhalte gesperrt!
und geworben wurde, dass man Filme und Serien auch ohne Internet anschauen kann. Und dies ist unstreitig nicht mehr möglich. Damit fehlt ein Vertragsbestandteil!
21.08.2019 16:00
Die große Platte hatten die meisten wegen mehr Aufanhmenkapazität......ich auch......aber "wofür und weshalb" ich, Du oder deine Tochter das hatten, ist irrelevant.
Es gab hier auch schon Kunden, die sagten, sie hätten ihr Abo nur wegen Kabel 1 Classic oder sonst einem Nischensender abgeschlossen. Das fiel dann irgendwann weg und man schrie nach Sonderkündigung......da kratzt man sich auch Kopf und denkt........
Was bei Dir ärgerlich ist, ist das du für die 2TB bezahltst hast. Schreib doch mal eine private nachricht an:
https://community.sky.de/t5/user/viewprofilepage/user-id/90032
Vielleicht kann sie zumindest einen Tausch gegen eine kleine Festplatte auslösen
21.08.2019 16:02
@fierro schrieb:
Damit fehlt ein Vertragsbestandteil!
Ja. Und ?
Das bedeutet nicht automatisch das man weniger zahlen muss oder sonderkündigen kann.
21.08.2019 17:09
@Jonnycash schrieb:
@fierro schrieb:
Damit fehlt ein Vertragsbestandteil!Ja. Und ?
Das bedeutet nicht automatisch das man weniger zahlen muss oder sonderkündigen kann.
Also wenn sich seit meinem 2. juristischen Staatsexamen das Zivilrecht nicht komplett geändert hat, dann kann man einzelne Vertragsbestandteile nicht verändern ohne dass dies Auswirkungen auf den Vertrag hat.
21.08.2019 17:50 - Zuletzt bearbeitet: 21.08.2019 17:55
Dann hast du zuviel geschwänzt.
Zum einen behält sich Sky in den AGB Änderungen an Inhalt und Umfang des Programmangebots vor (ja, AGB sind nur AGB, aber erstmal ist das so) solange der Grundcharakter des Abos erhalten bleibt und zum zweiten sind es unentgeltliche Leistungen (SoD....) als „Beiwerk“ zum eigentlichen Sinn des Abos: Pay TV Senderpakete im linearen Empfang.
Und zum dritten: Wo stehen in deinem Abovertrag die zugesicherten Vertragsbestandteile zu den Offlineinhalten ? Oder willst du uns jetzt „Werbung“ automatisch als Vertragsbestandteil verkaufen ?
Und zum letzten: Auch ohne juristisches Examen solltest Du wissen, das es nie ein „immer“ und „automatisch“ in diesen Dingen gibt......sonst bräuchte es keine Juristen.
Um es nochmal klar zu sagen: In diesem Fall ist zumindest eine kostenlose Umwandlung zum kleinen Festplattenreceiver angebracht, weitere rechtliche Forderungen sind Zeitverschwendung. Und ich bin nun wirklich kein Verfechter von Skys teilweise dubiosen Machenschaften
21.08.2019 17:58
21.08.2019 18:30
@Jonnycash schrieb:Dann hast du zuviel geschwänzt.
Zum einen behält sich Sky in den AGB Änderungen an Inhalt und Umfang des Programmangebots vor (ja, AGB sind nur AGB, aber erstmal ist das so) solange der Grundcharakter des Abos erhalten bleibt und zum zweiten sind es unentgeltliche Leistungen (SoD....) als „Beiwerk“ zum eigentlichen Sinn des Abos: Pay TV Senderpakete im linearen Empfang.
Und zum dritten: Wo stehen in deinem Abovertrag die zugesicherten Vertragsbestandteile zu den Offlineinhalten ? Oder willst du uns jetzt „Werbung“ automatisch als Vertragsbestandteil verkaufen ?
Und zum letzten: Auch ohne juristisches Examen solltest Du wissen, das es nie ein „immer“ und „automatisch“ in diesen Dingen gibt......sonst bräuchte es keine Juristen.
Um es nochmal klar zu sagen: In diesem Fall ist zumindest eine kostenlose Umwandlung zum kleinen Festplattenreceiver angebracht, weitere rechtliche Forderungen sind Zeitverschwendung. Und ich bin nun wirklich kein Verfechter von Skys teilweise dubiosen Machenschaften
Naja zum Bestehen beider Staatsexamina hat meine Anwesenheit gereicht.
Und ja das offline Angebot war Teil des Angebots und damit auch Vertragsbestandteil.
und eine Salvatorische Klausel die wirksam wäre, gibt es bei mir nicht.
und AGB‘s sind AGB‘s, da hätte ich noch den kleinsten Schmerz, dass die halten würden...
21.08.2019 19:27
Nehmen wir mal an dein „lavieren“ hätte ansatzweise Hand und Fuß, um welchen Streitwert geht es ? Welcher verarmte Anwalt würde sich damit abgeben.....von einer Deckung durch RSV ganz abgesehen ?
Bitte ankreuzen:
A) Niemand [ ]
B) Gar keiner [ ]
Dem armen Kerl müsste es schon wirklich dreckig gehen um sich damit profilieren zu müssen. Der juristische Weg ist hier in der Praxis jenseits jeder Realität.
21.08.2019 20:11
Erstens kann ich es selber machen, zweitens machen Kollegen gerne eine Gefälligkeit, drittens würde bei einer Vertragslaufzeit von knapp 2 Jahre genügend Streitwert zusammen, damit sich dies rentiert.
Und viertens geht es manchmal auch um das Prinzip. Damit manche Firmen auch merken, dass sie nicht alles machen können, wie es Ihnen beliebt.
Daher finde ich die Änderungen im Hinblick auf Sammelklagen auch sehr begrüßenswert.
Aber ich möchte die Sinnhaftigkeit einer Klage nicht in einem Forum diskutieren.
21.08.2019 20:15 - Zuletzt bearbeitet: 21.08.2019 20:18
Machen, nicht reden. „Das Prinzip“ wird immer dann herbeizitiert, wenn Sachargumente fehlen.
Wenn man für so einen Sch.... unser Rechtsystem in Anspruch nimmt und Gerichte belastet, muss man sich über das schlechten Image des Anwaltsberufs nicht wundern.
21.08.2019 20:21
@fierro schrieb:Daher finde ich die Änderungen im Hinblick auf Sammelklagen auch sehr begrüßenswert.
Ja, besonders in Ländern, wo es so etwas auch gibt.
21.08.2019 20:33
Mit den (kommenden) Änderungen ist Deutschland gemeint......in den Länder wo es das gibt, sind keine Änderungen erforderlich.
Gemeint sind Musterfeststellungsklagen, aber das weisst du ja.......