08.06.2021 08:55
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert:
Ich habe meinen Vertrag ordentlich zum 30.06.21 gekündigt und habe mich daraufhin mit einer Kundenberaterin auf eine Vertragsverlängerung geeinigt.
Diese sah so aus:
Alle Premium Pakete mit Ulta HD Option für 24,66 Euro.
Die 24,66 Euro habe ich in den letzten Monaten bei meinem Altvertrag bezahlt da ich eine Gutschrift (Freundschaftswerbung) abgerechnet bekam.
Natürlich war ich sehr sehr zufrieden mit diesem Angebot.
In der Vertragsbestätigung sah es dann aber so aus:
Alle Premium Pakete mit Ulta HD Option für 32,99 Euro bis zum 30.09.21 (3 MONATE!!!).
Danach die vollen 79,99 Euro
Ähnlich ist es mir damals schon ergangen als ich meinen Altvertrag eingegangen bin.
Ob sowas "Masche" ist? Was wäre gewesen hätte ich mir die Vertragsunterlagen nicht genau angeschaut?
08.06.2021 09:02
@madsen1 schrieb:Was wäre gewesen hätte ich mir die Vertragsunterlagen nicht genau angeschaut?
Hy,
was wäre gewesen?
Es wäre wahrscheinlich wie überall gewesen, das schriftliche zählt,
das mündliche zählt auch, nur ist es da halt schwer einen Nachweis zu erbringen.
Auf das Schriftliche braucht man nur draufschauen.
Darum hätte der schriftliche Vertrag evtl. auch vor einem Richter Bestand.
Aber gut das Du das hier einstellst und danach fragst, so sieht man wieder mal
wie wichtig es ist, etwas Schriftliches zu bekommen, damit man überprüfen kann,
ob es nicht zu Verständigungsproblemen, Maschen, oder sonstigen Unstimmigkeiten
bei der Umsetzung gekommen ist.
08.06.2021 10:31
Wenn das Schriftliche mit dem Mündlichen nicht übereinstimmt, dann würde ich an deiner Stelle den Vertrag widerrufen. Du kannst auch warten bis sich ein Mod hier meldet und sich der Sache annimmt.
viele Grüße
Christian
08.06.2021 10:41
@madsen1 schrieb:
...Ähnlich ist es mir damals schon ergangen als ich meinen Altvertrag eingegangen bin.
Ob sowas "Masche" ist? Was wäre gewesen hätte ich mir die Vertragsunterlagen nicht genau angeschaut?...
Wenn man "Absicht" vermutet wäre man bei der Polizei besser aufgehoben als im Forum des vermeintlichen "Betrügers".
Ansonsten solltest Du Deinem Bundestagsabgeordneten eine Mail zukommen lassen. Denn unsere Politikeliten haben neulich erst entschieden das wir (anders als in Österreich) hier in D keine schriftliche Bestätigung für Telefonverträge brauchen.
08.06.2021 10:56
Dafür gibt es ja den Wideruf. Auch wenn eine Bestätigung wie in Österreich besser wäre für die Verbraucher.
viele Grüße
Christian
08.06.2021 11:28
@Chrille610 schrieb:Dafür gibt es ja den Wideruf....
Eben nicht.
Der Widerruf ist zu nutzen wenn Dir das Produkt doch nicht gefällt.
Stimmt Besprochenes nicht mit Niedergeschriebenem überein gibt es formal keine übereinstimmende Willensbekundung und somit garkeinen Vertrag. Da wär dann ein Widerspruch der zu bevorzugende Weg.
08.06.2021 11:36
Am Ende kommt doch aber das Gleiche bei rum, egal wie man es nennt. Ich komme aus dem Vertrag wieder raus. Das zählt doch.
viele Grüße
Christian
08.06.2021 12:06
@Chrille610 schrieb:Am Ende kommt doch aber das Gleiche bei rum, egal wie man es nennt. Ich komme aus dem Vertrag wieder raus. Das zählt doch....
Wenn Dein Widerruf nicht fristgerecht bei Sky ankommt wird der Unterschied deutlich und auch welches Ei man sich selber gelegt hat wenn man "Widerruf" statt "Widerspruch" geschrieben hat.
08.06.2021 15:26 - Zuletzt bearbeitet: 08.06.2021 15:34
Aber in der Regel prüfst du doch deine Vertragsunterlagen wenn du einen Vertrag abschließt. Wenn das dann nicht passt, kannst du doch widerrufen. Wenn du da natürlich pennst dann ist das halt Pech. Auch bei einem Widerspruch gibt es normalerweise Fristen zu beachten.
Auch wenn du falsch benennst ist der Widerruf nicht per se ungültig. Der BGH hat dazu festgestellt:
„Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Verbraucher das Wort “widerrufen” nicht zu verwenden. Es genügt, wenn der Erklärende deutlich zum Ausdruck bringt, er wolle den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen. Deshalb können die Umstände des Einzelfalls ergeben, dass die Erklärung eines “Rücktritts” als Widerruf auszulegen ist.“
Quelle: BGH (Urt. v. 12.01.2017, Az. I ZR 198/15)
viele Grüße
Christian
09.06.2021 09:20
Hallo @madsen1,
bitte entschuldige die entstandenen Unannehmlichkeiten. Ich schaue mir dein Abonnement gerne mal genauer an. Schicke mir bitte eine private Nachricht mit deiner Kundennummer zu. Zum Datenabgleich benötige ich außerdem noch dein Geburtsdatum und die letzten 4 Ziffern deiner IBAN.
Um mich anzuschreiben, gehe auf mein Profil und dort dann auf "Nachricht".
Viele Grüße,
Benni