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Beginn des Widerrufs

Dennis96
Special Effects
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Beginn des Widerrufs

Hallo Community,

 

ich habe am 09.01.20 ein Abo abgeschlossen, da es hier zu Fehlern kam, rief ich bei Sky an und wollte das Abo upgraden, da dann wieder Mal alles falsch gemacht wurde, was man falsch machen kann überlege ich jetzt den Vertrag zu widerrufen. Im Vertrag steht drin, dass das Abo am 09.01.20 startet. Die Vertragsdetails habe ich aber erst zwei Tage später mit der Post bekommen obwohl ich diese per E-Mail angefordert habe. Beginnt hier dann der Widerruf erst, wenn ich den Widerruf erklärt bekomme oder doch schon am 09. Januar.

 

Außerdem wollte ich ein Upgrade auf Netflix UHD und den Sky Q Mini Receiver, den ich bestellt habe und nicht gekommen ist. Heute bekam ich den Sky Q Mini, aber mit einem neuen Vertrag. Mein Vertrag geht jetzt 2 Jahre zu absolut lächerlichen Preisen. Am Telefon habe ich ausdrücklich gesagt, dass ich nur ein Jahr möchte und er es so notiert hat. Beginnt der Widerruf jetzt am 15.01.20, weil der Vertrag geupgradet wurde oder beginnt er am 09.01.20?

 

Außerdem habe ich bei jedem Telefonat zugestimmt, dass das Gespräch aufgenommen wird und es 90 Tage aufbewahrt wird. Da, ich am Telefon ausdrücklich Nein zu 2 Jahren gesagt habe, finde ich das eine Frechheit von Sky und möchte mich hierbei beschweren. Wenn die Gespräche gespeichert werden, dann können die ja abgehört werden und da hört man dann ganz genau, dass ich nur 1 Jahr wollte. An welche Abteilung kann ich mich hier wenden?

 

Kann mir hierbei irgendjemand bitte helfen?

 

Vielen Dank im Voraus.

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muhusch
Drehbuchautor
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Betreff: Beginn des Widerrufs

Rein rechtlich beginnt die Widerrufsfrist erst mit Zusendung der schriftlichen Widerrufsbelehrung per Post oder per Mail. Sky sieht das etwas anders. Dort beginnt die Widerrufsfrist mit dem telefonischen Abschluss. Du solltest auf jeden Fall widerrufen, damit du nicht auf dem zu teuren 2 Jahresvertrag hängen bleibst, den Sky dir jetzt andrehen will. 

Die Gespräche werden nur zu Schulungszwecken ( was aber ein absoluter Hohn ist ) aufgezeichnet und wenn es zum Nachteil von Sky ist, sind sie ganz sicher nicht mehr vorhanden. 😁

Dennis96
Special Effects
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Betreff: Beginn des Widerrufs

Vielen Dank für die Antwort 🙂

Haben Sie zufällig schon einen Sky Vertrag per E-Mail gekündigt? 

Ich hatte es vor ein paar Tagen per E-Mail vor. Aber bei der E-Mail Adresse service@sky.de und widerruf@sky.de  kam jedes mal die Meldung:

Ihre Nachricht konnte nicht zugestellt werden

Die Nachricht, die Sie an service@sky.de gesendet hatten, wurde nicht zugestellt, aufgrund von: Recipient email server rejected the message.

Weitere InformationenMessage size exceeds maximum permittedSofern Sie diese Nachricht an mehrere Empfänger gesendet hatten, erhalten Sie für jede Adresse, an die Ihre Nachricht nicht übermittelt werden konnte, dieser Benachrichtigung.

Keiner von Sky konnte mir hierzu Auskunft geben. Ich frage mich, ob man Sky überhaupt noch per E-Mail kündigen kann oder ob die einen Filter eingestellt haben, bei jedem Betreff mit Widerruf direkter Block der E-Mail. Jetzt traue ich Sky langsam alles zu. 
Das letzte Mal habe ich Sky über mein Konto einfach widerrufen. Das wurde akzeptiert und ging. Da ich aber aktuell immer noch kein Zugang zu meinem Sky Login habe geht das nicht. Im schlimmsten Fall widerrufe ich per Einschreiben oder haben Sie noch einen Tipp?

i_will
Kostümbildner
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Betreff: Beginn des Widerrufs

"Message size exceeds maximum permitted" -> Die E-Mail war größer als erlaubt. Hattest du irgendwelche großen Dokumente oder Screenshots angehängt?

 

Ich würde auf jeden Fall schriftlich widerrufen, also per E-Mail oder Einwurfeinschreiben. Telefonisch lässt sich das später schlecht nachweisen.

Um auf der sicheren Seite zu sein und damit es einfacher ist, würde ich auch immer das Telefonat als Beginn der Widerrufsfrist betrachten. Wenn du mehrere Vertragsänderungen ausgelöst hast, widerrufe jede einzeln oder schreib alle Vertragsänderungen im Zeitraum x.x bis y.y.

 

Auf dass alles gut geht.

peterb_
Ehemaliger Sky Mitarbeiter
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Beginn des Widerrufs

Hallo Dennis,

ich kann mich für die Schwierigkeiten und Missverständnisse nur entschuldigen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages am Telefon oder auf unserer Homepage. Denn am Telefon und auch auf der Homepage erhältst du bereits eine Widerrufsbelehrung.

Wenn ich dir zu deinem Vertrag noch helfen kann, schicke mir bitte in einer privaten Nachricht deine Kundennummer, dein Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.
Klickst du hier: https://community.sky.de/t5/notes/composepage/note-to-user-id/37458

Viele Grüße
Peter


LG, Peter
Leidender_Kunde
Tontechniker
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Betreff: Beginn des Widerrufs


@peterb_  schrieb:
Hallo Dennis,

ich kann mich für die Schwierigkeiten und Missverständnisse nur entschuldigen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages am Telefon oder auf unserer Homepage. Denn am Telefon und auch auf der Homepage erhältst du bereits eine Widerrufsbelehrung.

Wenn ich dir zu deinem Vertrag noch helfen kann, schicke mir bitte in einer privaten Nachricht deine Kundennummer, dein Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.
Klickst du hier: https://community.sky.de/t5/notes/composepage/note-to-user-id/37458

Viele Grüße
Peter


LG, Peter

Falsch die Widerrufsfrist beginnt erst nach Erhalt einer Dienstleistung oder Erhalt der Ware. Auch bei Telefonischen muss die Belehrung schriftlich erfolgen da der Verkäufer bei Beanstandungen in der Beweispflicht ist und nicht der Kunde.  Und wenn ich Sky mit Receiver bestelle ist im Paket die Belehrung drin, da ich eine Ware bestellt habe. 

 

Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher zu informieren über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Die erforderlichen Informationen muss der Unternehmer dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. Bei einem Fernabsatzvertrag muss der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen ferner in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise zur Verfügung stellen. Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer zudem verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Diese Bestätigung muss u. a. auch die Informationen zum Widerrufsrecht enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt. Der Unternehmer kann seine Informationspflichten hinsichtlich des Widerrufsrechts dadurch erfüllen, dass er das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt. Verletzt der Unternehmer seine vorgenannten Informationspflichten, so beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Das Widerrufsrecht erlischt dann spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn.

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