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Zugesandte Auftragsbestätigung hat für Sky keinen Bestand

Vossi01
Geräuschemacher
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Zugesandte Auftragsbestätigung hat für Sky keinen Bestand

Liebe Sky Community, 

 

da wir in der Community "neu" sind, wussten wir nun nicht, ob unser Anliegen in die Rubrik "Abonnement" oder "Abbuchung" gehört, sodass wir diesen Text in beide Rubriken gepostet haben. 

 

Seit ca. 2 Wochen sind wir nunmehr in Kommunikation mit dem Sky Kundenservice, jedoch erhalten wir auf unsere Anfragen sowohl telefonisch als auch per E-Mail lediglich Standardaussagen bzw. Schreiben.

Auf unser konkretes Anliegen wird in keinster Weise eingegangen.

Bevor wir nunmehr unseren Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen wollen, möchten wir auf dieser Weise versuchen die Angelegenheit  zu lösen.

 

Zum Sachverhalt der nachfolgende Schriftverkehr:

 

1. Unser 1. Schreiben an Sky vom 6. März 2020, nachdem uns in der Hotline nach dem 3. Anruf keiner helfen konnte

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht, die jedoch in keinster Weise die Abbuchung in Höhe von 76,99 € für den Monat März 2020 vom heutigen Tage erklärt.

Mit Ihrem Schreiben haben Sie uns einen Vertrag, datiert auf den 6. März 2020 zukommen lassen, mithin einen Vertrag vom heutigen Tage. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir einen derartigen Vertrag mit Ihrem Hause/Kundenservice sowohl am heutigen Tage als auch in der Vergangenheit nicht abgeschlossen haben und machen hiermit reinvorsorglich von unserem Widerrufsrecht Gebrauch.

Vielmehr hatten wir am 5. März 2020 mehrfach bei Ihrem Kundenservice als auch mit unserem Schreiben nach einem Vertrag gefragt aus dem sich Ihre Forderung in Höhe von 76,99 € ergibt.

Da Sie uns keinen anderweitigen Vertrag vorlegen konnten, hat der Vertrag vom 9. März 2018 weiterhin Bestand, indem Ihrerseits die Vertragslaufzeit nicht näher spezifiziert worden ist, sodass wir als Verbraucher davon ausgehen können, dass dieser auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist. Ferner wurde auch in keinem Passus von Ihnen erwähnt, dass nach einer bestimmten Laufzeit sich der Abonnementpreis erhöht. Vielmehr verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen Monat, sollte eine der Vertragsparteien nicht kündigen. Eine Kündigung Ihrerseits haben wir nicht erhalten.

Indem Sie nunmehr einen Betrag in Höhe von 76,99 € von unserem Konto abgebucht haben, liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung Ihrerseits vor, da die Abbuchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt ist.

Aus diesem Grunde machen wir hiermit einen Herausgabeanspruch gegen Sie geltend. Insoweit fordern wir Sie zur Rückerstattung der Gebühren in Höhe von (76,99 € – 24,99 €)  €  52,00 auf, dessen Anweisung wir innerhalb einer Frist bis zum 16. März 2020 auf das nachfolgende Konto erwarten: xxx

An dieser Stelle möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir zukünftigen Abbuchungen, der einem Abonnemententgelt von monatlich 76,99 € zu Grunde liegt, hiermit ausdrücklich widersprechen.

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werden wir ohne weitere Vorankündigung die Angelegenheit an unseren Rechtsanwalt übergeben und den Verbraucherschutz über den Sachverhalt informieren.

Die Einhaltung der gesetzten Frist liegt nunmehr in Ihrem eigenen Interesse.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Serviceleistung in Ihrem Hause sehr durchwachsen ist. Ihre Mitarbeiter scheinen nicht alle über denselben Wissensstand zu verfügen, sodass es vorkommt, dass man zu ein und derselben Frage unterschiedliche Antworten erhält. Auf Ihrer Homepage werben sie mit Ihrer Mission „Danke zu sagen“, die bei uns jedoch sehr verfehlt worden ist, denn es fühlt sich eher wie ein „Tschüss“ an.

Mit freundlichen Grüßen

 

2. Am 10. März 2020 haben wir folgende Antwort von Sky erhalten

 

Guten Tag ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort und die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Vereinbart wurde bei Vertragsabschluss ein begrenzte Laufzeit der Rabatte. Der Vertragsdatenbestätigungsbrief soll nur zusammenfassen, was vertraglich vereinbart wurde. Bedauerlicherweise ist uns dabei ein Fehler unterlaufen. Maßgeblich ist jedoch der Betrag sowie die Laufzeit der Rabatte, auf den sich bei Vertragsabschluss geeinigt wurde.

 

Dieser Betrag und Laufzeit wurde auch korrekt bei uns im System aufgenommen. Daher liegt nur ein Fehler in der Vertragsdatenbestätigung und nicht im Vertrag an sich vor. Somit können wir Ihrem Wunsch einer Preisanpassung nicht nachkommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie Sky weiterhin treu bleiben.

 

3. Am 15. März 2020 haben wir zu dem angeblichen Fehler in der Auftragsbestätigung wie folgt Stellung genommen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf Ihre Mail vom 10. März 2020 teile ich mit, dass Ihr Vorbringen nicht akzeptiert werden kann und fordere Sie hiermit auf, den geschlossenen Vertrag gemäß Ihrer Auftragsbestätigung vom 9. März 2018 entsprechend zu erfüllen.

Wie Ihnen bekannt ist, wurde der in Rede stehende Vertrag mit Ihrem Kundenservice telefonisch vereinbart. Sie als Unternehmer haben uns auf Basis des Telefonats die Auftragsbestätigung vom 9. März 2018 entsprechend zukommen lassen. Gemäß DIN 69905 definiert sich die Auftragsbestätigung als sogenannte „Mitteilung über die Annahme eines Auftrages“ und bedeutet dass die Auftragsbestätigung die Kundgebung des Anbietenden - also Ihnen - an den Auftraggeber – also uns - ist, dass er den vereinbarten Vertrag verpflichtend eingeht und dementsprechend den Auftrag zu den vereinbarten Konditionen durchführen wird. Sie ist folglich die Antwort des Auftragnehmers auf eine von ihm beauftragte Bestellung, in welcher er den Auftraggeber über die Entgegennahme der Bestellung aufklärt.

In Ihrer Mail vom 10. März 2020 fügen Sie nunmehr an, dass die Auftragsbestätigung fehlerhaft sei und die Vertragsdaten in Ihrem System jedoch korrekt aufgenommen worden sind und fühlen sich an die von Ihnen versandte Auftragsbestätigung vom 9. März 2018 nicht gebunden. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass in dem Telefonat zwischen mir und Ihrem Kundenberater keineswegs andere Konditionen als die in Ihrer Auftragsbestätigung aufgeführten Konditionen genannt worden sind. Diesbezüglich verweisen wir auf Ihre Aufnahme von Kundengesprächen, die Sie gegebenenfalls noch archiviert haben.

Des Weiteren kann eine vermeintlich fehlerhafte Auftragsbestätigung nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen. Dies würde insbesondere auch dem Sinn und Zweck einer Auftragsbestätigung widersprechen. So dient die Auftragsbestätigung zur Vermeidung von Missverständnissen auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite, um Irrtümer, Versehen, Fehlschlüsse oder Unstimmigkeiten über die Konditionen des Auftrags auszuschließen und dient zur Absicherung bei mündlichen Aufträgen.

An dieser Stelle möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die in Ihrem System aufgenommen Konditionen, insbesondere die begrenzte Laufzeit der Rabatte, nicht Vertragsbestandteil ist und von Ihrem Kundenberater in keinster Weise in dem geführten Telefonat thematisiert worden ist.

Sollten Sie an dem Fortbestand des Vertrages kein Interesse mehr haben, so steht es Ihnen frei den Vertrag zu kündigen.

Wie in unserer Mail vom 6. März 2020 aufgeführt, liegt in der Abbuchung in Höhe von 76,99 € eine ungerechtfertigte Bereicherung Ihrerseits vor, da die erhöhte Abbuchung ohne Rechtsgrundlage erfolgt ist.

Vor diesem Hintergrund verbleibt es bei dem Herausgabeanspruch, den wir hiermit gegen Sie geltend machen und fordern Sie zur Rückerstattung der Gebühren in Höhe von 52,00 € auf.

An dieser Stelle möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass wir zukünftigen Abbuchungen, der einem Abonnemententgelt von monatlich 76,99 € zu Grunde liegt, hiermit ausdrücklich widersprechen.

Wir behalten uns die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens als auch die Einreichung einer Beschwerde bei der Verbraucherzentrale hiermit ausdrücklich vor und bitten insoweit um Einhaltung des Vertrages gemäß Ihrer Auftragsbestätigung vom 9. März 2018.

Mit freundlichen Grüßen

 

4. Am 18. März 2020 haben wir nunmehr eine Kündigungsbestätigung von Sky erhalten, obwohl wir unseren Vertrag gemäß der Auftragsbestätigung vom 18. März 2018 nicht gekündigt haben

 

Bitte um Rückruf zu deiner Kündigung – so geht es weiter
Liebe Kundin, lieber Kunde, auch nach deiner Kündigung wirst du bei Sky bestens betreut, denn wir schätzen dich vom ersten
bis zum letzten Tag.
Wir bestätigen dir heute vertragsgemäß den 31.03.2020 als Austrittsdatum. Heute erhältst du alle
Informationen zu den weiteren Schritten:

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5. Telefonische Kontaktaufnahme unsererseits erfolgte am 19. März 2020

 

Nach dem Vortragen unseres Problems legte die erste Kundenberaterin einfach auf.

Der zweite Kundenberater versuchte uns zu helfen, da er jedoch von der "Neuaftragshotline" gewesen ist, konnte er uns lediglich sagen, dass im System stehe, dass wir gekündigt hätten und ein Vertrag vom 6. März 2020 im System hinterlegt sei.

Er hatte uns den Hinweis auf dieses Forum gegeben, weswegen wir nunmehr hier um Klärung des Sachverhaltes bitten.

Der Kundenberater mit dem wir in 2018 gesprochen hatten, hatte uns in keinster Weise im Telefonat erläutert, dass nach 2 Jahren der Abonnementspreis um 52,00 € steigt. Dies ergibt sich auch aus der uns zugesandten Auftragsbestätigung vom 9. März 2018, die wir hier als Anhang beifügen.

 

Wir sind über das Verhalten von Sky sehr enttäuscht, insbesondere da wir seit 2013 Kunde sind und auch noch nie Probleme hatten. Wir würden auch gerne weiterhin Kunde bleiben, doch nicht, wenn man uns mit Standardbriefen abfertigt und derart behandelt als wäre man dumm.

 

Kann uns hier jemand weiterhelfen?

 

Wir wünschen euch ein schönes Wochenende!

 

Viele Grüße

 

 

 

 

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herbi100
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Betreff: Zugesandte Auftragsbestätigung hat für Sky keinen Bestand

Habe jetzt nicht alles durchgelesen, etwas viel,😍

 

aber Eure Rabatte werden nach zwei Jahren weggefallen sein,

dann verlängert sich der Vertrag monatlich Kündigung zum Vollpreis,

außer man kündigt vorher oder hat explizit etwas schriftliches, dass man lebenslang Rabatte hat.

 

Bisher ist es ja ein Meinungsaustausch,

Ihr seit der Ansicht, Sky ist einer anderen Ansicht.

Du meinst, Du musst den Schriftverkehr möglichst umfangreich gestalten,

Sky antwortet mit einfachen Textbausteinen

und irgendwann mit Kündigung.

 

Ein Moderator wird sich bei Euch melden, dauert ca. ein bis zwei Tage.

Dem möglichst einfach den Sachverhalt mitteilen, der schaut sich dann das ganze an

und sieht welcher Vertrag für Euch hinterlegt ist.

Dann kann er etwas machen, oder eben nicht.

Wenn nicht kommen eben Rückholangebote oder der Moderator hat eine Lösung.

herbi100
Regie
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Betreff: Zugesandte Auftragsbestätigung hat für Sky keinen Bestand

Habe mich jetzt mal durchgekämpft.😎

Und in dem einen Schreiben habt Ihr etwas von Kündigung geschrieben und da macht Sky nicht lang rum

oder fragt nach,

dann wird eine Kündigung eingetragen.

Darum kam die Kündigungsbestätigung.

 

Telefongespräche werden nicht zu diesen Zwecken aufgenommen, sondern zu internen Schulungszwecken

und dann gelöscht.

 

 

BenjaminM
Ehemaliger Sky Mitarbeiter
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Zugesandte Auftragsbestätigung hat für Sky keinen Bestand

Hallo @Vossi01,

ich helfe dir gerne weiter. Schicke mir bitte eine private Nachricht mit deiner Kundennummer zu. Zum Datenabgleich benötige ich außerdem noch dein Geburtsdatum und den Namen deiner Bank. Um mich anzuschreiben, gehe auf mein Profil und dort dann auf "Nachricht".

Viele Grüße,
Benni
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