19.08.2021 14:01
19.08.2021 21:31
Hallo @ThSa2007, eine Vertragsänderung oder –auskunft, ist nach einem erfolgreichen Datenabgleich möglich. Diese Angaben sollten aus Sicherheitsgründen nur der Vertragsinhaberin bzw. dem Vertragsinhaber bekannt sein. An wen du die Daten weitergibst und somit eine indirekte Vollmacht erteilst, steht dir natürlich frei. Gruß, Ronald