18.02.2020 16:36
Hallo zusammen,
ich habe aktuell folgenden Fall.
- Ich habe am 01.12.2019 online ein Sky Abo (+Sport und Bundesliga) abgeschlossen.
- Am 04.12.2019 (also ziemlich fix) war meine Hardware dann da und konnte genutzt werden.
- Am 17.12.2019, also 13 Tage nach Eingang der notwendigen Hardware und 16 Tage nach online Vertragsabschluss, habe ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.
- Der Widerruf wurde abgelehnt mit der Begründung, die Frist sei abgelaufen (zum Vertragsabschluss korrekt, zur kompletten Bereitstellung der Dienstleistung nicht)
- Ich habe dann nochmals widersprochen und mich auf Artikel § 356 Abs. 2 BGB berufen, nachdem ich mich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hatte und auch mit einem Juristen gesprochen habe
- Auf meine Mail kam jedoch keine Reaktion mehr außer die erste Abbuchung.
- Nun habe ich die Einzugsermächtigung zurückgezogen und nun eine Mahnung erhalten.
Meine Frage nun, hatte jemand bereits einen ähnlichen Fall? Wie sind hier die Erfahrungen. Ich bin durchaus bereit hier mit rechtlichen Beistand das Ganze weiterzuführen. Ursprünglich wollte ich über meinen Arbeitgeber sogar ein erweitertes Paket in Anspruch nehmen, aber bei diesem Service ist das schon so gut wie ausgeschlossen...
Vielen Dank und beste Grüße
Michael
18.02.2020 16:43
Bei Sky zählt die Widerrufsfrist am dem Abschluss am Telefon auch wenn der Gesetzgeber was anderes sagt. Du kannst dich natürlich wehren, das wird aber recht hart werden und wahrscheinlich wird Sky das bis kurz vor einem Gerichtstermin ziehen, bis sie dich dann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wieder aus dem Vertrag lassen, das wird über Mahnungen bis zum Inkasso gehen.
18.02.2020 16:52
@mw1302 schrieb:zur kompletten Bereitstellung der Dienstleistung nicht
Das ist der Streitpunkt,
Sky begründet das mit der Bereitstellung von Sky Go,
dass der Kunden nutzen konnte.
18.02.2020 17:02
Ohne juristische Intervention wird das nix. Sky sagt 14 tage ab Vertragsschluss:
https://www.sky.de/login/widerruf-10040
18.02.2020 18:17
Danke erstmal für eure Antworten!
Natürlich habe ich mir die Widerrufsbelehrung durchgelesen. Mir ist auch bewusst das ich zwei Tage über dieser Frist war, gemessen am Vertragsabschluss. Aber halt auch einen Tag innerhalb, gemessen ab kompletter Dienstleistungserbringung (siehe genannten Paragraph).
Daher vermutlich wirklich eine „Streitsache“ die nervig ist, aber ich dann doch angehen werde. Dafür habe ich ja meinen Rechtsschutz 😄
18.02.2020 18:22
Wäre interessant, wenn du immer mal wieder Wasserstandsmeldungen abgeben würdest und am Ende das Ergebnis hier postest. Ich bin mir zwar sicher, dass Sky den Schwanz einziehen wird, aber beim deutschen Recht weiß man ja nie.
18.02.2020 18:23
In der Regel sollte ein Brief deines Anwalts reichen um eine Auflösung der Vertrages zu bewirken.