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Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Anonym
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Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Hallo,

 

mein akt. Vertrag läuft zum 01.01.2022 ab. Es wurde mir eine Verlängerung angeboten jedoch wenn ich diese Annehme, dann greifen die neuen Bedingungen bereits ab nä. Monat (also bereits ab dem 01.12.2021 und nicht erst ab dem 01.01.2022). Da der neue Vertrag jetzt wohl leicht teurer geworden ist, würde ich für monat Dezember 2021 bereits den neue erhöhten Preis zahlen...da stimmt doch was nicht oder????????

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onzlaught
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@Anonym  schrieb:
.....da stimmt doch was nicht oder????????

So macht Sky das leider. Veränderungen gelten immer ab sofort. AUCH weil man z.B. bei 24 Monatsverträgen sonst gegen Gesetze verstoßen würde.

 

Schauen ob das Angebot auch zu Ende des Monats gilt und um den 25. des letzten Monats erst verlängern.

digo
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Das ist eine Verlängerung mit dem Hinweis auf ein Jahres-Abo und Rabatt?

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Ganz genau

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

@onzlaught man kann durchaus etwas anbieten was ab einem Zeitpunkt X dann gilt. Ich glaube eher das SKY gegen Gesetze verstößt wenn die Mindestvetragslaufzeit die vereinbart wurde, nicht eingehalten wird.

digo
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Das ist dann buchhalterisch nicht erst imJanuar zu machen? Umstellung!

Durch den Rabatt hast du im Dezember etwa 0,50 €Mehrkosten?

Dann einen zeitbegrenzten Rabatt (Jahresabo) mit Preisvorteil für die Laufzeit, im Vergleich mit der allg. Erhöhung.

Aber nur Annahme von mir!

Eingefügt. siehe oben!

Es ist ein Angebot!

 

onzlaught
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Sky hat es halt vereinheitlicht und behandelt alle gleich. Deshalb gibt es bei Sky auch keine 12 oder 24 Monatsverträge sondern 11/ Monate plus X Tage. So enden Skyverträge auch immer zu Ende eines Monats. Die Laufzeiten findet man in den Vertragsbestätigungen. Das ist auch das Hauptproblem wenn Leute das nicht beachten und die Kündigungsfrist um wenige Tage verpassen.

tom75
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@Anonym  schrieb:

@onzlaught ..... Ich glaube eher das SKY gegen Gesetze verstößt wenn die Mindestvetragslaufzeit die vereinbart wurde, nicht eingehalten wird.


Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett .... wo hält Sky denn in deinem Fall die Mindestvertragslaufzeit nicht ein? Es gibt ein neues Angebot und das kannst du ab sofort annehmen oder eben halt nicht.

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

@tom75 es wurde vor meiner Antwort gesagt dass diese Sky Vertragspolitik (1 Monat früher anbieten und auch sofort gültig machen) wohl deswegen so ist da die sonst gegen Gesetzte verstößen würden.

Erst daraufhin kam meine Antwort:

1. Anbieten JA (wegen der Kündigungsfrist und Wiederuffsrecht) JEDOCH ab einem Startdatum "X" (X nach ablauf der Mindestvertragslaufzeit) -wie kann sowas denn gegen Gesetze verstoßen?

 

2. Es wäre eigentlich genau umgekehrt dass z.B. Kunden die u.U. das Angebot nicht genauestens überprüfen, auf diese Verlängerungsmasche eher hineinfallen -und dass könnte dann u.U. doch gegen Gesetze (Verbraucherzentrale) verstoßen.

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@onzlaught  schrieb:

.... Deshalb gibt es bei Sky auch keine 12 oder 24 Monatsverträge sondern 11/ Monate plus X Tage. So enden Skyverträge auch immer zu Ende eines Monats.


Also bei mir im KC steht: " Kündbar nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten (zzgl. Monat der Buchung anteilig)" Also sind es dann ja 12 Monate plus X Tage

onzlaught
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@Anonym  schrieb:

...

 

1. Anbieten JA (wegen der Kündigungsfrist und Wiederuffsrecht) JEDOCH ab einem Startdatum "X" (X nach ablauf der Mindestvertragslaufzeit) -wie kann sowas denn gegen Gesetze verstoßen?...


Ganz einfach:

Auch wenn ich heute einen Vertrag abschliesse der vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 gilt habe ich mich vertraglich länger als 24 Monate gebunden....was wohl gegen Verbraucherschutzgesetze verstößt. Der Gesetzgeber rechnet wohl die Zeit von der "Unterschrift" bis zum Vertragsbegimm mit rein.

 

Die Regel wendet Sky der Vereinheitlichung halt auf alle Verträge an, auch kürzere bei den es eigentlich

onzlaught
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@Anonym  schrieb:

...das Angebot nicht genauestens überprüfen, auf diese Verlängerungsmasche eher hineinfallen -und dass könnte dann u.U. doch gegen Gesetze (Verbraucherzentrale) verstoßen.


Das der Kunde den Vertrag nicht liest soll gegen Gesetze verstoßen?

AGB die zu kompliziert und umfangreich sind vielleicht, aber Verträge? Die sind bei Sky eine locker geschriebene Seite lang.

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@onzlaught  schrieb:

@Anonym  schrieb:

...

 

1. Anbieten JA (wegen der Kündigungsfrist und Wiederuffsrecht) JEDOCH ab einem Startdatum "X" (X nach ablauf der Mindestvertragslaufzeit) -wie kann sowas denn gegen Gesetze verstoßen?...


Ganz einfach:

Auch wenn ich heute einen Vertrag abschliesse der vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 gilt habe ich mich vertraglich länger als 24 Monate gebunden....was wohl gegen Verbraucherschutzgesetze verstößt. Der Gesetzgeber rechnet wohl die Zeit von der "Unterschrift" bis zum Vertragsbegimm mit rein.

 

Die Regel wendet Sky der Vereinheitlichung halt auf alle Verträge an, auch kürzere bei den es eigentlich


Danke. Verstanden.

Ich muss noch dazu sagen dass keiner der restlichen Verträge die auf meinem Namen laufen (Strom / Gas / Handy / etc. pp.) die Sky-Strategie anwenden....kann ich wohl alle verklagen 😉

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@onzlaught  schrieb:

@Anonym  schrieb:

...das Angebot nicht genauestens überprüfen, auf diese Verlängerungsmasche eher hineinfallen -und dass könnte dann u.U. doch gegen Gesetze (Verbraucherzentrale) verstoßen.


Das der Kunde den Vertrag nicht liest soll gegen Gesetze verstoßen?

AGB die zu kompliziert und umfangreich sind vielleicht, aber Verträge? Die sind bei Sky eine locker geschriebene Seite lang.


Das gibt es tatsächlich. Es wäre nicht das erste mal das SKY Angebote und Preise verteilt die nicht eingehalten werden da "Entschuldigung" es war der falsche Flyer oder wegen Cookies das falsche Angebot.

Davon kann ich hier ein Lied singen mit n Anrufe bei der Hotline, bestätigung der Preise, dann Angebot mit erhöhten Preisen um dann als Kunde zu Ohren zu bekommen "Der Mitarbeiter hat wohl ein Fehler gemacht".

Ich habe schon das Gefühl dass solche Taktiken ein Teil der SKY-Politik ist.

Man nehme genau das akt. Verlängerungsangebot wo unterschiedliche Preise/Monat, Rabatte die man erhalten sollte (die eigentlich schon inbegriffen wären), dann andere Preise / Monat, dann im Kleinschrift "für die ersten 2 Monaten danach xx€), usw.

Die Sky Angebote sind dermaßen unubersichtlich dass ich schon fest daran glaube dass ein großer Anteil der Kunden die gar nicht mehr durchblicken und lediglich wegen Gemütlichkeit nicht wirklich kündigen.

digo
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Auch meine sonstigen Verträge  laufen meist mit diesen Regelungen.

Gas z.b Wenn Sie die Sonderkundenregelung, als Jahresvertrag, annehmen, erhalten Sie einen garantierten Preis bis zum...

Tritt ein mit Bestätigung! 

Er ist dann meist günstiger, aber das Risiko ist gegeben. Der Preis könnte fallen.

Allerdings geben auch unsere Stadtwerke es dann weiter.

Also in der bereits laufenden vereinbarten Vertragszeit  (monatliche Kündigung)

Die Frage 11 + oder 12 +, wie dargestellt, ist interessant.

"Die Sky Angebote sind dermaßen unubersichtlich dass ich schon fest daran glaube dass ein großer Anteil der Kunden die gar nicht mehr durchblicken und lediglich wegen Gemütlichkeit nicht wirklich kündigen."

Und das wird beim Glass glaube nicht viel einfacher?

Ob da die Server und die Software noch mitspielen? 

Ach, das Problem haben wir ja schon.

Fehler 30001 oder keine Aufnahmen z.B.. Die Ursache ist NUR die Datenverwaltung!

 

onzlaught
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit

Nur welches rechtliche Gewicht hat ein vorhergehendes Angebot wenn der Kunde den darauf geschlossenen Vertrag nicht bemängelt?

 

digo
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@onzlaught  schrieb:

Nur welches rechtliche Gewicht hat ein vorhergehendes Angebot wenn der Kunde den darauf geschlossenen Vertrag nicht bemängelt?

 


Ich stimme eurer Meinung "Es ist ein Angebot" auch voll zu! Annehmen oder nicht!

Aber die Monate sind mir noch nicht ganz klar. Erst mal bei mir nachschauen. 

Oh....sorry, wo steht das?

Anonym
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Betreff: Vertragsverlängerung 1 Monat früher als die akt. Vertragslaufzeit


@onzlaught  schrieb:

Nur welches rechtliche Gewicht hat ein vorhergehendes Angebot wenn der Kunde den darauf geschlossenen Vertrag nicht bemängelt?

 


Natürlich keinen!

Jedoch wenn jemand ein Angebot schreibt (dies ist nur fiktiv): Ihr Vertrag läuft in 2 Monaten ab. Freuen Sie sich denn wir haben gute Neuigkeiten für Sie. Wir haben die Programmvielfallt vergrößert und Sie als Bestandskunde können von Sonderkonditionen profitieren. VERLÄNGERN Sie Ihren Vertrag für weitere 12 Monate und mit nur 3€ MEHRKOSTEN (10€ für Neukunden) profitieren Sie von noch mehr blabla bla...

 

Das ist ein Lokangebot dass in dieser Formulierung EINDEUTIG zu eine VERLÄNGERUNG des bald ablaufendes Vertrages hindeutet und dazu verleiht bedenkenloß zu VERLÄNGERN (wenn jedoch die neuen Konditionen ab SOFORT gelten, dann handelt es sich nicht mehr um eine Verlängerung sondern einer VERÄNDERUNG die der Kunde zahlt).

Auch Aussagen wie "die Preiserhöhung für Neukunden beträgt 10€, für Sie jedoch nur 3€"...ist auch nicht ohne denn bei Neukunden reden wir nicht von einer Preiserhöhung (da diese noch nie SKY Kunde waren) sondern von geltenden Preisen zum Vertragsbeginn.

Also JA!. Mit solchen Argumenten / Angeboten kann man sehr wohl auch über die Frist von 14Tagen, die Verbraucherzentrale oder andere rechtliche Schritte einleiten.

ACHTUNG! Ich möchte hier keinen Verklagen, finde nur die SKY-Praktiken sehr sehr merkwürdig (und das Netz ist voll damit).

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