09.01.2023 01:26 - Zuletzt bearbeitet: 09.01.2023 01:28
Hallo liebe Community,
vor einigen Jahren habe ich meinem Vater Sky geschenkt und die Zahlungen gehen auch von meinem Konto ab. Da habe ich mir gedacht, dass ich das Abo auch über mich persönlich laufen lassen könnte.
Hierzu wäre nur eine Namensänderung möglich. Die Adresse würde gleichbleiben. Auch mit den IP-Adressen gäbe es kein Problem, da wir in einem Doppelhaus wohnen und auch den gleichen Internetanschluss gemeinsam nutzen (Telekom).
Wäre ein solches Übertragen an mich als Vertragsinhaber möglich? Wie gesagt:
Kontoverbindung, Adressen, Geräte würden alle so bleiben. Nur der Vertragsinhaber (mein Vater) würde auf mich übergehen.
Die Zahlungen an Sky wurden ohnehin ja schon immer von mir getätigt, weil ich meinen Eltern das schenke und wir alle das im Haushalt nutzen. (Wohnadresse und Internetanschluss selbe IP-Adresse). Alle Geräte von Sky befinden sich also in einem gemeindsm WLAN-Mesh an einem Internetanschluss.
Würden bei einer solchen Umstellung auch die Rabatte bestehen bleiben? Das wäre mir natürlich am wichtigsten.
Danke für eure Hilfe! 🙂
🙂
09.01.2023 06:09 - Zuletzt bearbeitet: 09.01.2023 06:52
Na du solltest doch die Antwort schon kennen
Nein....Eine Vertagsübernahme/Gabe ist nicht möglich
Der Sinn dahinter ist auch schwer zu verstehen.
Wenn du aber im Sinne hast, dann den Vertag von deinem Vater nur zu nutzen ( Wegen dem Rabatt ) dann kündige doch deinen Vertrag und dein Vater nimmte ein 2.Gerät dazu ( Ist ja ein Haushalt .....naja mehr oder weniger 😁)
Wenn ihr euch doch schon das Internet teilt ,dann funktioniert das ja auch.
Mal nur so nebenbei.....Für dich glaube ich muss noch ein Mod extra eingestellt werden ,um deine Fragen überhaupt alle beantworten zu können.😃😂
09.01.2023 07:29
Hi @puhbert ,
wir haben ja schon so viele Geräte. 1x Sky, 2x Sky Q Mini und den Sky Q. Also an Geräten von Sky mangelt es nicht. 🙂
Ich möchte zwar irgendwann in den nächsten zwei Jahren selbst bauen, aber das dauert noch.
Bei der Telekom war eine Vertragsübernahme problemlos möglich.
09.01.2023 07:53
Auch wenn es Sky nicht erwähnt gibt es ein Szenario in dem die "Übernahme" möglich sein muß, der Erbfall.
In Deinem Fall würde ich den Vertrag auf Daddys Namen weiterlaufen lassen bis in 35763475832465 Jahren der Erbfall eintritt. So lange Sky sein Geld kriegt juckt die das mal garnicht.
09.01.2023 08:50
Hallo @borussiabvb2020,
aus Datenschutzgründen ist es leider nicht möglich, einen Vertrag zu übernehmen.
Viele Grüße, Dorina
09.01.2023 08:53
@DorinaN schrieb:Hallo @borussiabvb2020,
aus Datenschutzgründen ist es leider nicht möglich, einen Vertrag zu übernehmen.
Viele Grüße, Dorina
Und warum sollte das aus "Datenschutzgründen" nicht möglich sein? Möchtest du noch den entsprechenden Part zitieren, der es denn aus "Datenschutzgründen" unmöglich macht einen Vertrag zu übernehmen? Und warum ist es denn dann bei anderen möglich, einen Vertrag zu übernehmen? Verstoßen die dann alle gegen den Datenschutz?
Fragen über Fragen ..... 😂
09.01.2023 09:09
Der "abgebende" Vertragspartner bräuchte zusätzlich zum Vertragsübergabeformular nur ein Datenschutzformular das alle Notwendigkeiten regelt und der Datenschutzdrops wäre gelutscht.
...man müsste nur wollen...
Meiner Laienmeinung nach ein vorgeschobenes Argument (wie der Contentschutz), aber Sky möchte das so und dagegen gibt es keine Handhabe.
09.01.2023 09:16
@onzlaught schrieb:Der "abgebende" Vertragspartner bräuchte zusätzlich zum Vertragsübergabeformular nur ein Datenschutzformular das alle Notwendigkeiten regelt und der Datenschutzdrops wäre gelutscht.
...man müsste nur wollen...
Meiner Laienmeinung nach ein vorgeschobenes Argument (wie der Contentschutz), aber Sky möchte das so und dagegen gibt es keine Handhabe.
Darum ja meine Nachfrage ....
Sie könnten auch einfach schreiben "das ist nicht möglich, weil wir es nicht wollen" .... ich bin mal gespannt ob meine Fragen beantwortet werden ... 😉
09.01.2023 09:23
Wenn Sky das nicht machen will, dann ist das so. Ein Recht auf Übertragung eines laufenden Vertrages auf eine andere Person gibt es nicht, außer im Todesfall, wo die Erben (erstmal) automatisch alle Verträge des Verstorbenen übernehmen müssen.
09.01.2023 09:25
@tom75 schrieb:....Sie könnten auch einfach schreiben "das ist nicht möglich, weil wir es nicht wollen" .... ich bin mal gespannt ob meine Fragen beantwortet werden ... 😉
Wäre es meine Entscheidung auf Managmentebene gewesen hätte ich als offizielle Antwort "...geht nicht..." angeordnet und darauf hingewiesen das keine weiteren Begründungen zu nennen sind. Denn mit dem "...warum denn nicht, Datenschutz ist doch Humbug...", wie mit jeder anderen Begründung für das "NEIN" verplempert der Support unnötig Arbeitszeit.
Sie wollen nicht. (Betonung auf dem Punkt)
09.01.2023 09:28
Als Erbe dem Sky solch einen Vertrag aufdrücken möchte mit Verweis auf den Datenschutz ablehnen fänd ich aber lustig.
09.01.2023 09:30
@Markus_79 schrieb:Wenn Sky das nicht machen will, dann ist das so. Ein Recht auf Übertragung eines laufenden Vertrages auf eine andere Person gibt es nicht, außer im Todesfall, wo die Erben (erstmal) automatisch alle Verträge des Verstorbenen übernehmen müssen.
Und deswegen muss man dann irgendeinen "Mist" erzählen?
09.01.2023 13:43 - Zuletzt bearbeitet: 09.01.2023 13:44
Für dich glaube ich muss noch ein Mod extra eingestellt werden ,um deine Fragen überhaupt alle beantworten zu können.😃😂
Er sorgt doch nur für eine ABM....(Artbeitsbeschäftigungsmaßnahme) 😋
09.01.2023 14:30
Halle zusammen,
wir haben noch einmal nachgehakt. Sky hat aus geschäftspolitischen Gründen entschieden, keine Vertragsübernahmen außerhalb von gesetzlichen Rechtsnachfolgen (z.B. Erbschaft) durchzuführen.
VG, Jule
09.01.2023 19:28
Hallo @Juliane ,
danke für die Antwort(en).
Was wären denn noch gesetzliche Rechtsnachfolgen außer der Erbschaft?
LG!
09.01.2023 21:24
Entschuldige bitte die unglückliche Formulierung mit dem "zum Beispiel".
Gesetzliche Rechtsnachfolgen sind Erbschaften nach dem Tod. Eine andere Rechtsnachfolge gibt es in dem Fall nicht.