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Vertragspartner ist nicht Leistungsbezieher

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beppobembl
Geräuschemacher
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Vertragspartner ist nicht Leistungsbezieher

Kurz zum momentanen IST-Zustand:

- Ich bin Vertragspartner bei Sky (wohne selbst nicht am Ort der Leistungserbringung).

- Meine Eltern sind Leistungsempfänger (ich selbst kann Sky nicht ansehen).

- Vertrag wurde im März 2020 bis Februar 2022 verlängert, da ein Receiver auf SkyQ umgestellt wurde.

- Zweitkarte vorhanden.

 

Da Sky keine Vertragsübergaben mehr macht, stellt sich nun die Frage:

Kann ich ohne weiteres (aus Kulanz von seiten Sky?) die Zweitkarte oder den gesamten Vertrag vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen sofern ein Elternteil oder beide Eltern nachweislich versterben sollten?

 

Oder muss ich jetzt schon den Vertrag kündigen und meine Eltern in 2 Jahren dann wieder einen neuen Vertrag abschliessen um hier auch wieder auf Kulanz von Sky zu hoffen, dass bei Todesfall eine frühzeitige Auflösung des Vertrages stattfinden kann?

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herbi100
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Betreff: Vertragspartner ist nicht Leistungsbezieher


@beppobembl  schrieb:

Kann ich ohne weiteres (aus Kulanz von seiten Sky?) die Zweitkarte oder den gesamten Vertrag vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen sofern ein Elternteil oder beide Eltern nachweislich versterben sollten?


Wenn der Vertragspartner stirbt beendet Sky aus Kulanz den Vertrag.

Ein Elternteil gibt es da nicht, es geht um den Vertragspartner.

Auch alleine die Zweitkarte geht bei Todesfall nicht, da es ja keinen Vertragspartner mehr gibt

und auch keine Vertragsübernahme.

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herbi100
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Betreff: Vertragspartner ist nicht Leistungsbezieher


@beppobembl  schrieb:

Kann ich ohne weiteres (aus Kulanz von seiten Sky?) die Zweitkarte oder den gesamten Vertrag vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen sofern ein Elternteil oder beide Eltern nachweislich versterben sollten?


Wenn der Vertragspartner stirbt beendet Sky aus Kulanz den Vertrag.

Ein Elternteil gibt es da nicht, es geht um den Vertragspartner.

Auch alleine die Zweitkarte geht bei Todesfall nicht, da es ja keinen Vertragspartner mehr gibt

und auch keine Vertragsübernahme.

didi
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Betreff: Vertragspartner ist nicht Leistungsbezieher

Du bist der Vertragspartner - nicht die Eltern. Theoretisch ginge es also um dein Ableben!

sonic28
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Betreff: Vertragspartner ist nicht Leistungsbezieher


@beppobembl  schrieb:

Da Sky keine Vertragsübergaben mehr macht, stellt sich nun die Frage:

Kann ich ohne weiteres (aus Kulanz von seiten Sky?) die Zweitkarte oder den gesamten Vertrag vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen sofern ein Elternteil oder beide Eltern nachweislich versterben sollten?


Du bist der Vertragsnehmer. Also bist du, aus Sicht von Sky, auch derjenige, der den Sky Receiver betreibt und demzufolge die Sky Sender sieht. Ob du das wirklich machst (oder nicht) ist dabei uninteressant. Deswegen ist es Sky egal, ob deine Eltern irgendwann sterben. Da du der Vertragsnehmer bist, hast du auch den Vertrag von deiner Seite aus zu erfüllen, egal, was mit deinen Eltern passiert.

 

Sollten deine Eltern irgendwann sterben und du hast den Sky Vertrag nicht rechtzeitig fristgerecht gekündigt, dann läuft der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit um weitere 12 Monate zum Vollpreis (ohne Rabatte und ohne Gutschriften) weiter, was man dann eine passive Vertragsverlängerung nennt. Wenn du dann zum Ende dieser weiteren 12 Monate nicht rechtzeitig fristgerecht kündigst, dann verlängert sich der Vertrag wieder um weitere 12 Monate zum Vollpreis (ohne Rabatte und ohne Gutschriften), was man dann wieder eine passive Vertragsverlängerung nennt usw.! Wenn du aber rechtzeitig fristgerecht kündigst, dann kannst du zum Ende der aktuellen Mindestvertragslaufzeit mit einem Rückholerangebot rechnen, womit du dann mit Rabatten und Gutschriften weitermachen kannst, sofern du nicht komplett aus dem Vertrag raus willst. Dabei kannst du auch, wenn du dann mit Rabtten und Gutschriften weitermachen willst, die Zweitkarte aus dem Vertrag nehmen und mit dem Rest weitermachen.

 

 


@beppobembl  schrieb:

Oder muss ich jetzt schon den Vertrag kündigen und meine Eltern in 2 Jahren dann wieder einen neuen Vertrag abschliessen um hier auch wieder auf Kulanz von Sky zu hoffen, dass bei Todesfall eine frühzeitige Auflösung des Vertrages stattfinden kann?


Du kannst auch den kompletten Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit rechtzeitig fristgerecht kündigen und nicht verlängern, d. h. du lässt den Vertrag auslaufen. Danach können dann deine Eltern auf ihren Namen einen neuen Vertrag abschließen. Wenn dann der Vertragsnehmer, z. B. dein Vater, sterben sollte, dann kann man vorzeitig aus dem Vertrag raus, wenn man die Sterbeurkunde vorlegt.

 

Gruß, Sonic28

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