01.04.2021 10:30
Hallo zusammen,
ich habe telefonisch meinen Vertrag verlängert. Es sollte alles bleiben wie es ist für einen Preis von monatlich 47,50 EUR. Ich habe einige Tage später eine Bestätigung über die Verlängerung für 52,50 EUR erhalten. Außerdem Anschlussgebühr von 29,99 EUR.
Ich habe dann im Chat mitgeteilt, dass ich den Vertrag so haben will, wie er vereinbart war. Man hat mir dann mitgeteilt, dass ich ja gerne widerrufen kann. Wollte ich aber nicht. An einenVertrag - auch wenn er mündlich geschlossen wird - muss man sich halten.
Widerrufen habe ich nicht und die Sache erstmal auf sich beruhen lassen. Habe ja eine Bestätigung über die Verlängerung bekommen.
Heute sind dann alle Sky Sender gesperrt und im Chat bekomme ich keine Antwort. Richtige Räuberbande!
Überlege, ob ich auf Erfüllung des Vertrages klage, sollten die Sender nicht freigeschaltet werden. Ist allerdings auch sehr viel unnötiger Stress...
01.04.2021 10:38
Für eine erfolgreiche Klage auf Vertragserfüllung müsstest Du den Vertragsinhalt beweisen können....
Und nein, die Mitschnitte der Gespräche erfolgen nur sporadisch und anonymisiert zu Schulungszwecken, stehen als für Vertragsstreitigkeiten nicht zur Verfügung.
01.04.2021 10:43 - Zuletzt bearbeitet: 01.04.2021 10:44
Hallo,
natürlich zählen auch mündlich abgeschlossene Verträge,
nur wird man das Gesprochene zB. bei einer Klage beweisen müssen,
weil evtl. die Erinnerung des Mitarbeiters von Deiner Wahrnehmung abweicht.😘
Du sagst Du hast eine Bestätigung bekommen, aber doch über 52,50 Euro,
also bestätigt diese Bestätigung ja nur die Wahrnehmung von Sky.
Warum sind jetzt alle Sender schwarz? Hast Du evtl. was nicht bezahlt oder zurück gebucht?
Es gibt bei so etwas meist nur zwei Möglichkeiten,
Sky geht von in Deinem Fall 52,50 Euro aus, dann wird Dir nur ein Widerruf weiterhelfen.
Oder die 52,50 Euro sind ein computerbedingter Fehler, dann kann das ein Moderator hier
überprüfen und berichtigen, was ich aber mitbekommen habe erst in einer Woche,
da hier eine Art Osterpause ist🤐
01.04.2021 11:05
Ja ist schon richtig, das wird schwer zu beweisen sein.... Ist aber offensichtlich eine Masche von Sky. Hier im Forum gibt es mehrere Fälle, bei denen sich nicht an mündliche Verträge gehalten wurde.
Und mit meiner Wahrnehmung stimmt alles 😘
01.04.2021 11:11 - Zuletzt bearbeitet: 01.04.2021 11:11
"Und nein, die Mitschnitte der Gespräche erfolgen nur sporadisch und anonymisiert zu Schulungszwecken, stehen als für Vertragsstreitigkeiten nicht zur Verfügung."
Nach § 34 BDSG muss der Mittschnitt herausgegeben werden, unabhängig zu welchem Zweck er erstellt wurde. Ist nur die Frage, ob der dann (noch) existiert.
Aber ist mir eh zu viel Aufwand. Es ist nur ärgerlich, vorallem wenn man das Gefühl hat, dass System dahinter steckt.
01.04.2021 11:21
Im Chat kam gerade die Anwort, dass das Abo verlängert wurde und die Sender freigeschaltet sind. Werde nachher mal nachschauen.
01.04.2021 11:25
@Engeld schrieb:....Nach § 34 BDSG muss der Mittschnitt herausgegeben werden, unabhängig zu welchem Zweck er erstellt wurde. Ist nur die Frage, ob der dann (noch) existiert.....
Könnte schwierig werden wenn die Mitschnitte wirklich anonymisiert sprich ohne verknüpfte Kundendaten gespeichert werden.
01.04.2021 11:57
Ja könnte alles schwierig werden und ist alles schwierig mit Sky....
01.04.2021 12:35
Die Sky Sender sind wieder frei. Lag vlt. auch an der Vertragsumstellung oder so. Preis regt mich aber immer noch auf 😄
16.04.2021 15:51
Hallo @Engeld, bitte entschuldige die späte Reaktion, wegen u. a. https://community.sky.de/t5/Service/Geloest-Achtung-Keine-Betreuung-durch-Moderatoren-zwischen-1-und... und die Unannehmlichkeiten.
Wenn das Besprochene nicht mit dem Bestätigten übereinstimmt, ist die sofortige Kontaktaufnahme nötig, damit man notfalls binnen dem 14-tägigen Widerrufsrecht der Vertragsänderung oder -verlängerung widersprechen kann.
Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, ist im Nachgang nichts mehr machbar.
Ich hoffe, dass du entsprechend alles klären konntest bzw. sonst den Widerruf noch eingereicht hast, wenn dir die 52,50 Euro bestätigt wurden und es auch so im Online-Kundencenter angezeigt wurde/wird.
VG, Sanny
16.04.2021 16:11
Lieber @Sanny_G ,
ich habe sofort Kontakt aufgenommen über WhatsApp und das auch dokumentiert. Genau wie du haben mich die Kollegen auf die Möglichkeit des Widerrufs verwiesen. Es ist aber nicht richtig, dass dies die einzige Möglichkeit ist. Aus meiner Sicht wurde ein Vertrag über EUR 47,50 im Monat geschlossen den ich nicht widerrufen will und auch nicht widerrufen habe.
Lediglich die Bestätigung über EUR 52,50 war falsch. Deshalb finde ich auch das Verhalten von Sky unmöglich zu behaupten, es gelte das, was in dem Bestätigungsschreiben steht. Es gilt das, was mündlich vereinbart wurde. Und wenn Sky jetzt sagt es seien EUR 52,50 mündlich vereinbart worden, ist das eine Lüge. Das Protokoll liegt euch vor.
Es wäre ja schön, wenn man sich im Nachhinein nicht mehr an Verträge halten müsste, wenn man ein abweichendes Bestätigungsschreiben verschickt. Das war ja bei mir auch kein Einzelfall...
16.04.2021 16:18
Ich kann deinen Unmut verstehen, aber es gibt nicht ohne Grund das Widerrufsrecht. Nimmt man dieses nicht wahr, stimmt man - einfach ausgedrückt - dem schriftlich bestätigten zu.
Da dir ja schon mitgeteilt wurde, dass eine Anpassung auf den Preis von 47,50 Euro nicht vorgenommen wird, ist ohne dem Widerruf im Nachgang nichts mehr machbar. Sorry, aber wir Moderatoren können dir entsprechend nicht weiterhelfen.
16.04.2021 16:20 - Zuletzt bearbeitet: 16.04.2021 16:20
@Engeld schrieb:Lieber @Sanny_G ,
ich habe sofort Kontakt aufgenommen über WhatsApp und das auch dokumentiert. Genau wie du haben mich die Kollegen auf die Möglichkeit des Widerrufs verwiesen. Es ist aber nicht richtig, dass dies die einzige Möglichkeit ist. Aus meiner Sicht wurde ein Vertrag über EUR 47,50 im Monat geschlossen den ich nicht widerrufen will..........Deshalb finde ich auch das Verhalten von Sky unmöglich zu behaupten, es gelte das, was in dem Bestätigungsschreiben steht. Es gilt das, was mündlich vereinbart wurde. Und wenn Sky jetzt sagt es seien EUR 52,50 mündlich vereinbart worden, ist das eine Lüge. Das Protokoll liegt euch vor.
Dann musst Du jetzt Sky nur auf Vertragserfüllung verklagen, die erste Frage Deines Anwalts wird sein:"Geben Sie mir mal die Beweise für Ihre Sichtweise"
P.S.
Was für ein "Protokoll" soll das denn bitte sein?
16.04.2021 16:26
@Sanny_G schrieb:Ich kann deinen Unmut verstehen, aber es gibt nicht ohne Grund das Widerrufsrecht.....
Das Widerrufsrecht gibt es nicht für die Fälle wo ein mündlicher Vertrag nicht korrekt verschriftlicht wurde. Da hat man formaljuristisch gar keinen Vertrag, weil keine übereinstimmende Willensbekundung und es gibt garnichts was man widerrufen müsste. Diesen Weg aber mit Sky zu gehen heißt Anwalt und Richter und Sky kalkuliert fest mit ein das kaum ein Kubde diesen Weg geht.
Über das Widerrufsrecht kommt man nur recht elegant und leicht aus der Nummer raus.
Sky könnte die ganze Problematik ganz einfach wie andere Firmen mit Telefonverträgen erledigen, die Vertragsverhandlung mitschneiden.
16.04.2021 16:26
Rechtlich gesehen hat Sky aber Recht. Maßgebend ist immer die Vertragsbestätigung und nur diese kann ich dann widerrufen, denn mit der Vertragsbestätigung bekommt man auch die Widerrufsbelehrung.
Bei mir gab es bei der Vertragsbestätigung im vergangenen Jahr auch eine Diskrepanz bezüglich des Preises. Ich hatte sofort einen Moderator hier aus dem Forum um Klärung gebeten und mir wurde geholfen, ich brauchte keinen Widerruf zu machen.
16.04.2021 16:26
Ja toll. Erst am Telefon Verträge schließen und hinterher ätsch das musst du jetzt beweisen...
Ich könnte auch die Differenz von den letzten zwei Monatsbeiträgen abziehen. Wenn Sky dann zum Anwalt geht, wird der Fragen: Können Sie beweisen, dass es EUR 52,50 sind?
16.04.2021 16:28 - Zuletzt bearbeitet: 16.04.2021 16:29
@satansbrut Nein maßgeblich ist nicht die Vertragsbestätigung sondern der Vertrag. Und widerrufen kann man einen Vertrag und keine Bestätigung. Und du hast dann anscheinend Glück gehabt. Die Dame beim Kundenservice hat nur gesagt, wenn es so bestätigt ist kann sie da nichts machen.
16.04.2021 16:32
@satansbrut wenn ich dir sehr günstig ein wertvolles Auto verkaufe und wir einigen uns mündlich und nehmen das auf, und ich schicke dir einen Tag später eine Bestätigung über einen anderen Preis, dann würdest du dich wohl auch nicht mit einem Wiederuf zufrieden geben
16.04.2021 16:36 - Zuletzt bearbeitet: 16.04.2021 16:37
@Engeld schrieb:@satansbrut Nein maßgeblich ist nicht die Vertragsbestätigung sondern der Vertrag. Und widerrufen kann man einen Vertrag und keine Bestätigung. Und du hast dann anscheinend Glück gehabt. Die Dame beim Kundenservice hat nur gesagt, wenn es so bestätigt ist kann sie da nichts machen.
Wenn du dich im Recht siehst, dann nimm dir einen Anwalt und ziehe vor Gericht. Es soll Zeitgenossen geben, die es mit Gerichtsstempel brauchen, dass sie nicht im Recht sind. Übrigens wäre der Vertrag ohne Widerrufsbelehrung nicht rechtskräftig.
"....Diese Frist gelte ab dem Moment, wo die Belehrung schriftlich beim Verbraucher eingeht – und sie müsse eingehen, andernfalls ist die mündlich geschlossene Vereinbarung nicht gültig. „Der Kunde ist also in einer entspannten Situation: ohne ordnungsgemäße Belehrung keine Ingangsetzung der Frist“....
Vertragsabschluss am Telefon: Das sind Ihre Rechte - Deutsche Anwaltauskunft
16.04.2021 16:39
Das ist halt - einfach ausgedrückt - nicht korrekt. Es sind ja auch nur 5 Euro im Monat, deshalb werde ich da keinen weiteren Stress machen. Aber die Art und Weise uist halt richtig mies. Da hat vlt. der der mich angerufen hat bemerkt, dass das normalerweise teurer sein muss und etwas anderes bestätigt als besprochen war.