19.03.2019 11:31
jonnycash schrieb:
Didi Duster schrieb:
Ich würde mir jedenfalls keinen Mietvertrag aufzwingen lassen, dem ich in keinster Weise zugestimmt habe!
Das Wording ist definitiv falsch. Durch konkludentes Handeln hast du zugestimmt. Ob das in deinen Augen für das Zustandekommen eines Mietvertrages ausreicht, ist (d)eine andere Frage.
De facto möglich ist es auf jeden Fall, nicht jede vertraglich relevante Willenserklärung muss schriftlich sein:
Wikipedia ist da für mich nicht unbedingt relevant.
Außerdem muss der Begriff "konkludentes Handeln" da genauer definiert bzw. interpretiert werden - und zwar in diesem Zusammenhang. Denn wann genau hat der Kunde "nicht gehandelt"? Nach 2 Tagen außerhalb der 14-tägigen Frist? Oder erst nach 10 Tagen? Ist mir zu schwammig in diesem bestimmten Fall. Ausserdem ist ein Mietvertrag kein "Alltagsgeschäft", wie in Wiki
beschrieben.
Aber, wie gesagt, wir sind beide keine Juristen.
19.03.2019 11:32
herbst schrieb:
Wenn ich damit gut zurecht komme? Ja klar.
Ich habe auch den Router gemietet. Das ist für mich in Ordnung.
Meinen Router von der Telekom habe ich auch gemietet. Aber einen Sky Receiver nach Beendigung des Abos, für den normalen Empfang der anderen Sender? Nee!
19.03.2019 11:33
meine Antwort wird wegen des Wiki-Links gerade moderiert!
19.03.2019 11:36
Sky bekommt von mir kein Lastschrifteinzug mehr.
Dann können sie erst gar nicht mehr abbuchen nach Ende des Abo.
19.03.2019 11:37
Ibe Moserer schrieb:
Sky bekommt von mir kein Lastschrifteinzug mehr.
Dann können sie erst gar nicht mehr abbuchen nach Ende des Abo.
Das ist leider "graue Theorie". Dagegen hat Sky bereits öfters verstossen, wie im Forum zu lesen war!
19.03.2019 11:39
Didi Duster schrieb:
Ibe Moserer schrieb:
Sky bekommt von mir kein Lastschrifteinzug mehr.
Dann können sie erst gar nicht mehr abbuchen nach Ende des Abo.
Das ist leider "graue Theorie". Dagegen hat Sky bereits öfters verstossen, wie im Forum zu lesen war!
Wenn Selbstüberweiser als Zahlungsart eingetragen ist, wird nicht abgebucht. Dann kommen nur Mahnschreiben.
19.03.2019 11:40
Nichts über Mietverträge, aber:
(aus den aktuellen AB)
1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages
den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene
Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen
zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage
über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen
finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht
nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem
Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte
oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend
dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/
weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz
geltend zu machen.
19.03.2019 11:42
herbst schrieb:
Didi Duster schrieb:
Ibe Moserer schrieb:
Sky bekommt von mir kein Lastschrifteinzug mehr.
Dann können sie erst gar nicht mehr abbuchen nach Ende des Abo.
Das ist leider "graue Theorie". Dagegen hat Sky bereits öfters verstossen, wie im Forum zu lesen war!
Wenn Selbstüberweiser als Zahlungsart eingetragen ist, wird nicht abgebucht. Dann kommen nur Mahnschreiben.
Nicht immer.....falls Sky noch die alte Bankverbindung parat hat
19.03.2019 11:43
Didi Duster schrieb:
herbst schrieb:
Didi Duster schrieb:
Ibe Moserer schrieb:
Sky bekommt von mir kein Lastschrifteinzug mehr.
Dann können sie erst gar nicht mehr abbuchen nach Ende des Abo.
Das ist leider "graue Theorie". Dagegen hat Sky bereits öfters verstossen, wie im Forum zu lesen war!
Wenn Selbstüberweiser als Zahlungsart eingetragen ist, wird nicht abgebucht. Dann kommen nur Mahnschreiben.
Nicht immer.....falls Sky noch die alte Bankverbindung parat hat
Das geht nicht.
19.03.2019 11:45
Geht nicht, gibts nicht!
19.03.2019 11:48
Doch, bei Sky geht Vieles nicht.
19.03.2019 11:48
Eben, d'rum!
19.03.2019 12:00
didi schrieb:
meine Antwort wird wegen des Wiki-Links gerade moderiert!
Wird immer noch moderiert - Mahlzeit!
19.03.2019 12:03
Didi Duster schrieb:
didi schrieb:
meine Antwort wird wegen des Wiki-Links gerade moderiert!
Wird immer noch moderiert - Mahlzeit!
Personalabbau...
19.03.2019 12:14
axhd51 schrieb:
Aber wo ist das konkludente Handeln, wenn alles zurück geschickt wurde, aber es von der Retourenabteilung einfach noch nicht bearbeitet wurde?
Darum ging es in meinem Gespräch mit Didi ja gar nicht mehr. Wir sprachen über den grundsätzlichen Fall
dieses Receiver-Mietvertrags.
19.03.2019 12:16
Ok, und was soll daran gekippt werden ? oder was ist daran jetzt auf einmal fraglich ? Den Passus gibt es ja schon immer.
19.03.2019 12:25
Letztes-Wort-Behalter
19.03.2019 12:26
Zu starke Benachteiligung des Kunden z.B.
Denn über Laufzeit und Höhe der Mietkosten entscheidet allein Sky.
Ich frag mich eh warum Sky nicht den AGB folgend direkt eine Entschädigung einfordert
sondern mit "Mietvertrag" daherkommt.
19.03.2019 12:29
wenn man sich bei Sky auf eine Sache verlassen kann, dann dass man sich auf nix verlassen kann
19.03.2019 12:31
mit dem "aktiven" Receiver hat sky immerhin die Möglichkeit, Folgeangebote zu unterbreiten, die ohne Umstände angenommen werden können, und der store funktioniert auch.