09.12.2022 10:48
Hallo Zusammen,
trotz Dauerpreis-Zusage, wenn ich aktiv den Vertrag nicht kündige, habe ich eine Preiserhöhung erhalten.
Der MA am Telefon sagte mir, das was ich schriftlich habe, ist falsch. Es zählen nur die AGB. Daraufhin wurde mir mein Vertrag gekündigt. Der MA war auch nicht wirklich kooperativ.
Telefonisch komme ich leider in der Hotline nicht wirklich weiter.
An wen muss ich mich denn jetzt wenden?
Danke vorab.
Gruß
09.12.2022 10:50
Was genau hast du denn schriftlich? Bitte mal genau zitieren!!
09.12.2022 10:55
hier der Originaltext:
Folgelaufzeit und -preis:
Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich der Vertrag
automatisch jeweils um 1 Monat(e) zum Preis des Vormonats. Mit
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ende des
darauffolgenden Monats möglich.
Bei Vertragsende ist kein Datum gesetzt
09.12.2022 11:05 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 11:06
@Stefan_777 Danke für die Info. Das ist der Text im Kundencenter? Genaugenommen ist das aber nicht der ausgehandelte Vertrag, sondern nur eine Info.
Entscheidend dafür was ausgehandelt wurde, sind deine Vertragsbestätigung und die für dich geltenden AGB.
In den AGB steht zumindest, dass Sky den Preis jährlich erhöhen kann, in bestimmten Fällen und bis zu einem bestimmten Betrag. Wird dieser Betrag überschritten, steht dem Kunden eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zu. Der Erhöhung kann man auch widersprechen, muss aber dann damit rechnen, dass Sky zum ordentlichen Ende des Vertrags kündigt.
Wenn du also nicht explizit in deinem Vertrag zu stehen hast, dass dein Abo Preis Summe X beträgt und dieser feste Preis stabil bleibt und nicht erhöht werden darf, sehe ich keine Möglichkeit für dich, außer zu bezahlen oder zu kündigen.
09.12.2022 11:17
das habe ich schriftlich in der Sky-Bestätigung erhalten.
09.12.2022 12:33
Hallo @Stefan_777,
der User @berlin69er hat dir bereits die vollständig, korrekte Antwort mitgeteilt. In den Verträgen mit einer dauerhaften Vorteilskondition, gewährt Sky dir einen Rabatt in einer bestimmten Höhe dauerhaft.
Kommt es jedoch in Form einer Preisanpassung zu einer Erhöhung der monatlichen Gebühr, für die jeweiligen gebuchten Pakete, wird der Rabatt dahingehend nicht angepasst und bleibt in seiner ursprünglich vereinbarten Höhe bestehen.
Viele Grüße
Katja
09.12.2022 13:20 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 13:52
Sehe dir einfach mal die vielen Threads zum Thema an.
Du hast dauerhaft einen Vorteil zu erhalten.
Bedeutet, dein Vertrag wird sich nicht auf den Standardpreis erhöhen.
Zu diesem Preis hast du immer eine Vorteilsdifferenz.
Deine Texteinstellung besagt aber gar nichts dazu.
Wir kennen aber die Texte.
Der Standardpreis erhöht sich möglich nach AGB und du erhältst darauf einen Vorteil.
Und um die Erhöhung kommst nicht herum.
Deinen Verrtrag kannst du und SKY monatlich kündigen.
Meines Wissens wird, im Text, nicht mal die gleiche Rabatthöhe zugesichert.. Es steht nur Vorteil.
Aber wenn SKY es so macht? OK! @KatjaZ
09.12.2022 13:31
Hallo Katja,
das sehe ich nicht so. Dies ist keine Info, wie es @berlin69er schrieb, sondern eine Auftragsbestätigung in der ja wörtlich steht:
"Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich der Vertrag
automatisch jeweils um 1 Monat(e) zum Preis des Vormonats"
Es steht nichts von einem gewährten Rabatt, dann würde die Sache anderst aussehen, aber so sollte ich den gleichen "Preis" zum Vormonat erhalten.
Ärgerlich dazu ist dann auch die Kündigung, welche umgehend eingetragen wurde.
Viele Grüße
Stefan
09.12.2022 13:35 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 13:54
Klar! Dann Widerspreche (hast du ja schon) doch und du hast nach Monatsende deine Kündigung von SKY.
Ist durchaus Praxis. SKY hat doch auch einen Monat Kündigungsfrist.
Hättest dich vorher informieren sollen?
Für SKY erledigt.
Suche dir doch sofort ein Neukundenangebot. Geht gleich!
Kündigung zurücknehmen geht seltener.
Die Hardware musst du aber unbedingt zurückschicken, nicht behalten.
Du bekommst dann "neue HW".
Wie von mir schon geschrieben, dein eingestellter Text ! sagt nichts Außergewöhnliches aus.
Entspricht allg. Verfahrensweise, nicht nur bei SKY.
Hattest du nun einen Dauervorteilspreis, als Schriftstück?
Das gab es teilweise zusätzlich!
Du hast, bis zum Vertragsende, den Preis des Vormonates erhalten.
Viel Glück!
09.12.2022 13:54
wie oben beschrieben habe ich folgende, schriftliche Bestätigung:
Folgelaufzeit und -preis:
Bei nicht erfolgter Kündigung verlängert sich der Vertrag
automatisch jeweils um 1 Monat(e) zum Preis des Vormonats. Mit
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung mit einer
Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Ende des
darauffolgenden Monats möglich.
09.12.2022 13:56 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 14:04
Und ich habe dir darauf auch geantwortet und kurz ergänzt!
Du hast da nichts Unverständliches, aus meiner Sicht!
SKY hat auch einen Monat Kündigungsfrist und hat es so durchgeführt.
Fertig und gut.
Du hast keine Dauerpreisgarantie! Wo?
Nur für den folgenden Monat bis zum Vertragsende.
09.12.2022 14:04
@Stefan_777 Das ist in der Tat einer der Nachteile dieser monatlichen Kündigungsfrist!
Letzlich kann Sky den Preis erhöhen und dich im Zweifel nach einem Monat rauslassen, wenn nicht gezahlt wird.
Bei 12 oder 24 Monatsverträgen wäre das nicht so einfach gegangen.
Der Passus ist ja in den AGB geregelt, wenn du nichts explizit abweichendes ausgehandelt hast,, was dann auch in persönlichen AGB festgehalten wurde.
Und auch die Verlängerung um einen weiteren Monat, zum gleichen Preis geht ja auch nur so lange, bis gekündigt wird, von welcher Seite auch immer. Die Klausel kann also gar nicht dauerhaft gelten.
09.12.2022 14:07 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 14:22
Wobei Verträge mit Laufzeit nicht mehr mit einer neuen längeren Laufzeit verlängert werden dürfen.
Da gab es doch eine rechtliche Festlegung.
Deshalb hat auch @Stefan_777 nichts ...
Das ist unabhängig von den SKY AGB.
SKY hat dem entsprochen!
Persönliche AGB gibt es nicht! Dafür hast du, als Verbraucher, die Gesetze.
Kannst aber AGB ablehnen, dann kommt es in der Regel zu keinem gültigen Vertrag.
Du: @berlin69er
"auch in persönlichen AGB festgehalten wurde."
Im Firmengeschäft gibt es eigene AGB, dann muß halt verhandelt werden.
Du meinst Nebenabreden, sorry? Die müssen auch den AGB und den Rechten entsprechen.
Nur mal so...
09.12.2022 14:21
Sky behält sich fast immer ein Schlupfloch offen und kann hier selbst eine Kündigung aussprechen, wenn der Kunde Widerspruch einlegen sollte.
Das bedeutet für @Stefan_777 : friss oder stirb!
Mir selbst war dieser Happen nicht schmackhaft genug.
09.12.2022 14:25 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 14:56
@cabanossi51
Ja sicher!
Aber es wurde deshalb allg. verankert.
Siehe Link
Es ist keine Sonderstellung mehr. Also keine SKY Erfindung. Natürlich halten sich die Firmem das gleiche Recht vor!
Zitat LInk:
"Möglichkeiten automatischer Vertragsverlängerung werden eingeschränkt
Oft verlängern sich Verträge, die die maximale Mindestlaufzeit von zwei Jahren ausreizen, darüber hinaus stillschweigend um ein weiteres Jahr und der Kunde vergisst rechtzeitig zu kündigen. Die ungewollte lange Bindung an einen solchen Vertrag wird nun verhindert.
Das wird dadurch erreicht, dass…
09.12.2022 17:20
Ich habe auch diesen suspekten Dauervorteilspreis mit Sky abgeschlossen und bekomme nun schon zum zweiten Mal eine Erhöhung aufgeschlagen. Obwohl ich sogar damals eine Bestätigung hier von einem Miderator erhalten habe das der Preis nicht erhöht wird.
Die machen was sie wollen und halten sich an nichts. Ich hatte auch immer Monatliche Kündigung und wie aus heiterem Himmel habe ich plötzlich jährliche Laufzeit.
Das ist an Erbärmlichkeit einfach nicht mehr zu überbieten👎👎👎
09.12.2022 17:29 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 17:42
Das ist so nicht richtig!
User @Stefan_777 hat keinen Dauervorteilspreis, meinte nur einen Dauerpreis!
Hat er nun so erklärt...
Du hast einen Dauervorteilspreis, sieht so aus, und du wirst immer einen Vorteil behalten.
Du bist also besser gestellt als der Standarduser.
Bedeutet aber nicht, dein Preis ist konstant. Wo steht das?
Du wirst jede Preiserhöhung mitnehmen, abzüglich deines persönlichzen Vorteils!
Das der Vorteil konstant bleibt, sehe ich auch nicht. Aber eben besser...
Hast du dir die Mühe gemacht hier , oder die vielen anderen Threads, zu lesen?
Wir machen uns auch die Mühe immer wieder zu antworten!
Jährliche Laufzeit hinterher geht so nicht! Jetzt?
Dann hast du ein neues Paket abgeschlossen, oder ähnliche Änderungen getätigt, richtig?
Sonst schaut sich das sicher ein Moderator an.
Wobei dein Ausschnitt durchaus nicht korrekt ist.
Da steht, "Ein Dauervorteilspreis ist für dich hinterlegt"!
Und der Preis ist mit einer Zahl belegt! Also dieser Betrag alleinstehend. Das täuscht den Kunden.
"Im System sind die dauerhaften Rabatte hinterlegt" hätte nicht erweitert werden sollen.
Meine Meinung!
Jetzt erkläre es mal mit dem Monatsabo, bitte! Was genau und wann?
09.12.2022 17:37
Ich werde definitiv keine Erhöhung mehr habe da ich heute gekündigt habe👍
diesen Vertrag habe ich damals gewählt, weil es so formuliert war, dass sich der Preis nicht ändert und habe fünf Euro im Monat mehr dafür bezahlt wie wenn ich einen jährlichen Vertrag ausgewählt hätte.
Hier fällt mir echt nur noch eines ein Nepper, Schlepper, *****…
09.12.2022 17:40
Und wenn ich das als Antwort erhalte:
Guten Morgen elmer, nein, der monatliche Preis ändert sich nicht. VG, Axel
dann gehe ich als normal denkender Mensch davon aus, dass sich der Preis nicht ändert genau so wie es dort steht.
09.12.2022 17:43 - Zuletzt bearbeitet: 09.12.2022 17:46
Ja, dass habe ich ergänzt! @elmer
Es ist einfach nicht sauber formuliert!
Und du hast jetzt eine monatliche Bindung, nach neuem Gesetz, nach Mindestvertragslaufzeit?
Dann hätte dein Einspruch eh nur einen Monat Bestand.
Ärgerlich. klar!