19.02.2021 07:21
Hallo!
In den neuen AGBs ist mir aufgefallen, dass der Punkt 1.2.3 in dem Sky gewährleistet, dass beim unverantwortetem Schaden der Receiver kostenlos getauscht wird, ersatzlos gestrichen wurde.
Was passiert also zukünftig, wenn der Receiver kaputtgeht. Muss ich einen neuen kaufen?
19.02.2021 07:32
Wenn man mal selbstverschuldete Defekte ausschliesst würde ich den Teufel tun der Fa. Sky einen neuen Receiver zu bezahlen. Das ist und bleibt ein Leihgerät, im Falle von Sky sogar ein Zwangs-Leihgerät, wenn ein Leihwagen ohne mein Zutun liegenbleibt erwarte ich zügig Ersatz, aber gewiß keine Rechnung.
Viele Q Kunden haben mal eine Servicepauschale gezahlt die genau für sowas gedacht ist.
25.02.2021 10:16
Der gestrichene Punke 1.2.3 - kostenloser Ersatz oder Reparatur defekter Leih Receiver - ist bemerkenswert. Ohne diesen Punkt gehe ich davon aus, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Kunde dafür bezahlen soll. Das wäre ein deutliche Verschlechterung der Bedingungen. Ich hatte schon 1 defekten Receiver nach 2 Jahren. Das wäre mein Hauptgrund für einen Widerspruch.
25.02.2021 11:15
@Superfly schrieb:Der gestrichene Punke 1.2.3 - kostenloser Ersatz oder Reparatur defekter Leih Receiver - ist bemerkenswert. Ohne diesen Punkt gehe ich davon aus, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Kunde dafür bezahlen soll. Das wäre ein deutliche Verschlechterung der Bedingungen. Ich hatte schon 1 defekten Receiver nach 2 Jahren. Das wäre mein Hauptgrund für einen Widerspruch.
Das Gerät gehört der Fa. Sky, wer da irgendwann irgendwas bezahlt wenn es (vom Kunden unverschuldet) verreckt ist selber schuld.
27.02.2021 16:50