Antworten

Leih Receiver - Neue AGB

Anonym
Nicht anwendbar
Posts: 40,189
Post 1 von 5
789 Ansichten

Leih Receiver - Neue AGB

Hallo!

In den neuen AGBs ist mir aufgefallen, dass der Punkt 1.2.3 in dem Sky gewährleistet, dass beim unverantwortetem Schaden der Receiver kostenlos getauscht wird, ersatzlos gestrichen wurde.

Was passiert also zukünftig, wenn der Receiver kaputtgeht. Muss ich einen neuen kaufen?

Alle Antworten
Antworten
onzlaught
Regie
Posts: 10,311
Post 2 von 5
784 Ansichten

Betreff: Leih Receiver - Neue AGB

Wenn man mal selbstverschuldete Defekte ausschliesst würde ich den Teufel tun der Fa. Sky einen neuen Receiver zu bezahlen. Das ist und bleibt ein Leihgerät, im Falle von Sky sogar ein Zwangs-Leihgerät, wenn ein Leihwagen ohne mein Zutun liegenbleibt erwarte ich zügig Ersatz, aber gewiß keine Rechnung.

 

Viele Q Kunden haben mal eine Servicepauschale gezahlt die genau für sowas gedacht ist.

Superfly
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 3 von 5
646 Ansichten

Betreff: Leih Receiver - Neue AGB

Der gestrichene Punke 1.2.3 - kostenloser Ersatz oder Reparatur defekter Leih Receiver - ist bemerkenswert. Ohne diesen Punkt gehe ich davon aus, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Kunde dafür bezahlen soll. Das wäre ein deutliche Verschlechterung der Bedingungen. Ich hatte schon 1 defekten Receiver nach 2 Jahren. Das wäre mein Hauptgrund für einen Widerspruch.

 

onzlaught
Regie
Posts: 10,311
Post 4 von 5
635 Ansichten

Betreff: Leih Receiver - Neue AGB


@Superfly  schrieb:

Der gestrichene Punke 1.2.3 - kostenloser Ersatz oder Reparatur defekter Leih Receiver - ist bemerkenswert. Ohne diesen Punkt gehe ich davon aus, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist der Kunde dafür bezahlen soll. Das wäre ein deutliche Verschlechterung der Bedingungen. Ich hatte schon 1 defekten Receiver nach 2 Jahren. Das wäre mein Hauptgrund für einen Widerspruch.


Das Gerät gehört der Fa. Sky, wer da irgendwann irgendwas bezahlt wenn es (vom Kunden unverschuldet) verreckt ist selber schuld.

 

 

David_M
Ehemaliger Sky Mitarbeiter
Posts: 65
Post 5 von 5
576 Ansichten

Leih Receiver - Neue AGB

Hey @Anonym,

entschuldige bitte meine späte Antwort.

Ich habe mit unserer Fachabteilung Rücksprache gehalten und kann dir sagen, dass die Streichung durchgeführt wurde, da der Teil im Grunde redundant war. Da der Receiver eine Leihe ist, sind wir auch ohne dass es in unseren AGB steht dazu verpflichtet, bei unverschuldetem Defekt einen kostenlosen Tausch durchzuführen. Ich hoffe, dass ich damit etwaigen Sorgen ausräumen konnte.

Liebe Grüße, David
Antworten