26.04.2021 12:14
Achso, ok. Dann weiß ich Bescheid. Sorry...
26.04.2021 12:23
@Casio77Kannst doch nach einem Angebot ohne Zweitkarte fragen und dann, wenn teurer, auf das erste Angebot hinweisen. Sollte hinterlegt sein.
Damit du nicht zuviel zahlst (neue Preisstruktur)::
27.04.2021 08:02
Ich muss hier zu diesem Thema auch nochmal etwas los werden.
Wie mehrere hier war bei mir der 30.09.21 als Kündigungstermin eingetragen.
Am 07.10.20 bekam ich dann ein Schreiben von SKY BEGLEITE SKY IN EINE NEUE ÄRA DER TRANSPARENZ und darunter steht: Informationen über neue VERTRAGSBEDINGUNGEN )
Ich werde von Preisänderungen wegen gestiegener Gesamtkosten ab dem 01.12.20 informiert und es müsste mein Vorteilpreis erhöht werden.
Wenn ich damit NICHT einverstanden wäre, räumt SKY mir ab Sofort bis zum 30. November 2020 ein Außerordentliches Kündigungsrecht ein.
Ich müsste NICHTS TUN um von den Vorteilkonditionen zu profitieren, was ich auch gemacht habe.
Nicht darauf reagieren und der Vertrag wird dahingehend geändert das ich ab dem Tag meiner noch eingetragenen Kündigung dann den Vorteilspreis nicht verliere und dazu die Option Monatliches Kündigungsrecht erhalte.
Jetzt Frage ich mich warum dann die Kündigung zum 30.09.21 immer noch drin steht obwohl doch mein Vertrag geändert wurde wie es ja in dem Schreiben vom 07.10.2020 steht und ich jetzt auf einmal doch 29 € für das entfernen der Kündigung bezahlen soll ??
Meiner Meinung nach dürfte die GAR NICHT mehr drin stehen, da ich von dem Außerordentliches Kündigungsrecht ja NICHT gebrauch gemacht habe.
Bei mir kümmert sich schon ein SKY Mitarbeiter darum und bin mal gespannt was dabei raus kommt.
27.04.2021 08:18 - Zuletzt bearbeitet: 27.04.2021 08:24
@Hakko schrieb:Meiner Meinung nach dürfte die GAR NICHT mehr drin stehen, da ich von dem Außerordentliches Kündigungsrecht ja NICHT gebrauch gemacht habe.
Deine normale Kündigung zum 30. September 2021 hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was in dem Schreiben steht.
Nochwas zum Verständnis: Nur weil man dir das geschrieben hat, was dir hier erwähnst, hat das keinen Einfluss auf deine ganz normale Kündigung zum offiziellen Vertragsende, nämlich der 30. September 2021. Wenn du den Vorteilspreis nach dem 30. September 2021 weiterhin behalten willst, d. h. du bist dann weiterhin ein Sky Kuinde, dann musst du aktiv deine Kündigung zurücknehmen. Nur weil du dieses Schreiben, was du hier erwähnst, erhalten hast, ist die normale Kündigung zum 30. September 2020 nicht vollautomatisch von selber ausgetragen. Heißt also, wenn du nicht aktiv die Kündigung zurück nimmst, dann bleibt diese bestehen.
Das man bei der Rücknahme der normalen Kündigung, in deinem Fall zum 30. September 2021, eine einmalige Gebühr von 29,-- € bezahlen muss, ist branchenüblich und nicht nur bei Sky so.
Gruß, Sonic28
27.04.2021 10:28
Branchenüblich? Bei welchem Anbieter zahlt man denn noch eine Aktivierungsgebühr bei Rücknahme einer Kündigung?
27.04.2021 10:57 - Zuletzt bearbeitet: 27.04.2021 10:59
@axhd51 schrieb:Branchenüblich? Bei welchem Anbieter zahlt man denn noch eine Aktivierungsgebühr bei Rücknahme einer Kündigung?
O.K.! Nur die Rücknahme der Kündigung kann bei anderen Anbietern eventuell ohne Gebühr sein, obwohl ich es auch schon anders gesehen habe. Die meisten Kunden kündigen, um eventuell ein Verlängerungsangebot mit Rabatten zu erhalten. Und dafür wird bei den anderen Anbietern je nach Angebot eine einmalige Gebühr verlangt.
Gruß, Sonic28
27.04.2021 11:15 - Zuletzt bearbeitet: 27.04.2021 11:18
Von welchen anderen Anbietern sprichst du? Kannst du mir mal einen nennen? Mir ist bis dato kein anderer Anbieter bekannt, der bei Rücknahme einer Kündigung eine Gebühr verlangt (Rabatte hin oder her).