Antworten

Bestandskundenangebot mit zweiten Sky Q Receiver oder Netflix

MarcMHB
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 1 von 5
794 Ansichten

Bestandskundenangebot mit zweiten Sky Q Receiver oder Netflix

Hallo liebe Leute!

 

Sky hat mich jetzt im letzten Jahr 3 oder 4mal angerufen und angeboten den Bestandsvertrag mit Sky Altvertrag (knapp 30 € für alle relevanten Pakete, noch 1 Jahr Laufzeit) für 10 € mehr um weitere 2 Jahre zu verlängern und ich bekomme zwei Sky Q Receiver.

 

Der zweite Receiver bringt mir eigentlich nur was für den Zweitwohnsitz meines Sohnes. Je nach Berater wurde mir mal gesagt, dass das kein Problem sei oder doch nicht funktioniert. Lt. Internet gehe ich eher davon aus, dass es nicht klappt. Kann das einer verbindlich beantworten?

 

Mich interessiert primär Fussball, daher kann ich auch mit einem neuen Receiver leben und der Sky Q-App. Fernseherneukauf steht an, da könnte ich mir ein Samsung-TV holen, welcher die App unterstützt. Würde das dann mit 4k laufen oder mit FHD?

 

Dann gibt es auch ein Angebot ohne Verlängerung aber mit Netflix. Da steige ich aber nicht richtig durch, ob es da dann 4 k gibt bzw. zu welchen Preis und ob man da nicht besser direkt abschliesst. Leider finde ich die Telefonate meinst verwirrend und widersprüchlich. Rückrufe erfolgen entweder gar nicht oder mit einem neune Berater, der einem dann was anderes erzählt als der vorangegangene.

 

Kann mir da jemand helfen? Ich hoffe, meine Fragen sind ausreichend deutlich formuliert.

Alle Antworten
Antworten
herbi100
Regie
Posts: 8,589
Post 2 von 5
785 Ansichten

Betreff: Bestandskundenangebot mit zweiten Sky Q Receiver oder Netflix


@MarcMHB  schrieb:

Hallo liebe Leute!

Der zweite Receiver bringt mir eigentlich nur was für den Zweitwohnsitz meines Sohnes. Je nach Berater wurde mir mal gesagt, dass das kein Problem sei oder doch nicht funktioniert. Lt. Internet gehe ich eher davon aus, dass es nicht klappt. Kann das einer verbindlich beantworten?


Verbindlich sicher nicht, denn die beiden Receiver (SkyQ) sind ja nur für den selben Haushalt vorgesehen,

nicht für Zweitwohnsitze.

 

Darüber hinaus, sollte es bei gleichem Anschluss klappen "können".

Bei Sat ziemlich sicher,

Bei Kabelempfan müsste es auf jeden Fall schon mal der gleiche Anbieter sein

herbst
Regie
Posts: 20,280
Post 3 von 5
777 Ansichten

Betreff: Bestandskundenangebot mit zweiten Sky Q Receiver oder Netflix


@MarcMHB  schrieb:

 

Der zweite Receiver bringt mir eigentlich nur was für den Zweitwohnsitz meines Sohnes. Je nach Berater wurde mir mal gesagt, dass das kein Problem sei oder doch nicht funktioniert. Lt. Internet gehe ich eher davon aus, dass es nicht klappt. Kann das einer verbindlich beantworten?


Laut AGB ist es nicht gestattet. Praktisch findet noch kein IP-Abgleich statt. Es ist also dein Risiko und du wirst von der Hotline auch keine verbindliche Zusage bekommen (dürfen), dass du gegen die AGB verstoßen kannst.

 

1.4 Smartcard / TV-App
1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Kunden von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber, dem IPTV-Anbieter oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Kunden nur zum Empfang der vereinbarten Programmangebote mittels des von ihm bei Vertragsschluss angegebenen und zugelassenen Empfangsgeräts unter der Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Kunde darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen.
Anonym
Nicht anwendbar
Posts: 40,188
Post 4 von 5
766 Ansichten

Betreff: Bestandskundenangebot mit zweiten Sky Q Receiver oder Netflix

ist doch eindeutig nur in der selben wohnung

MarcMHB
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 5 von 5
755 Ansichten

Betreff: Bestandskundenangebot mit zweiten Sky Q Receiver oder Netflix

Vielen Dank für Rückmeldungen. Das Signal käme über Sat. Wie geschrieben läge der Mehrwert beim zweiten Receiver nur vor, wenn es eine Mitnahmemöglichkeit gibt, so dass man auch mal räumlich getrennt voneinander Buli gucken kann (also Ferienwohnung, Studentenwohnheim).

 

Wenn ich es richtig verstehe, ist das nicht erlaubt, aber wohl technisch derzeit möglich. Das ist dann ja zunächst eine Frage der eigenen Moral und Risokobereitschaft. Was im Falle eines IP-Abgleiches passiert, kann mir wohl auch keiner sicher sagen, also ob nur der zweite Bildschirm schwarz bleibt und man einfach auf die App ausweicht oder ob es Forderungen seitens Sky gäbe, z.b. doppelte Abo-Gebühr.

 

Dann meine Frage zum grundsätzlichen Umstieg auf Sky Q. Mit der App ist die vorgesehene räumlich entfernte Nutzung ja m.E. möglich. Ich plane wie gescgrieben in der Wohnung einen neuen TV anzuschaffen, dann einen der die Sky Q App hat.

 

Den Receiver kann man dann ja bei Bedarf mitnehmen, oder?

 

Meine Fragen zur App:

Kann die FHD oder sogar UHD?

Welches Tonformat gibt es. Stereo oder DD/DTS?

Wie ist es mit Netflix Premium. Ist das ein "vollwertiges" Abo, dass man auch auf anderen Geräten, z.B. Firestick nutzen kann?

 

 

Antworten