13.01.2023 13:09
Hi,
Ich habe auch das Problem, das Sky mein Abo nicht erfüllt. Diskutiere jetzt schon seit 4 Wochen. Es werden immer die gleichen Vertröstungen erzählt.ist der Audiomitschnitt nicht das Angebot welches ich bestätige. Also muss es mir doch zustehen, meine Angebot zu erhalten?
danke und Grüße
13.01.2023 13:48
Für Sky zählt nur die schriftliche Vertragsbestätigung.
Das das juristisch Fragen aufwirft steht auf einem anderen Blatt.
13.01.2023 13:50
Eine Auftragsbestätigung per Mail ist aber doch keine Bestätigung!!
diese könnte beispielsweise nie bei mir angekommen sein. Es gibt ja keine Unterschrift. Also wo ist die Grundlage das der Vertrag geschlossen wurde?
mit freundlichen Grüßen
13.01.2023 13:53 - Zuletzt bearbeitet: 13.01.2023 14:04
Du hast doch die AGB! Und da muß der User zustimmen.
Ich finde es nicht gut, aber es ist so! Keine Unterschrift!
Habe dein genaues Problem noch nicht verstanden.
@Chris588 schrieb:Eine Auftragsbestätigung per Mail ist aber doch keine Bestätigung!!
diese könnte beispielsweise nie bei mir angekommen sein. Es gibt ja keine Unterschrift. Also wo ist die Grundlage das der Vertrag geschlossen wurde?mit freundlichen Grüßen
13.01.2023 14:05
@Chris588 schrieb:Eine Auftragsbestätigung per Mail ist aber doch keine Bestätigung!! ...
Nicht Auftrags- sondern Vertragsbestätigung, das ist ein wichtiger Unterschied.
@Chris588 schrieb:...Also wo ist die Grundlage das der Vertrag geschlossen wurde?...
Das Telefonat. Der Mitarbeiter gibt die vereinbarten Daten in "das System" ein und was dort in Form der Vertragsbestätigung rauskommt ist für Sky der Vertrag.
In der Praxis hat man dann 14 Tage ab dem Telefonat Zeit zu widersprechen falls was nicht passt, danach zweifelt Sky nicht mehr daran einen gültigen Verteag zu haben.
13.01.2023 14:06
Geht mir nur darum das Sky mir ein Abo zugesichert hat, welches jetzt nicht erfüllt wird. Ich hatte beim Erhalt der AB schon nachgefragt, weil ein Teil fehlte. Da wurde mir zugesichert das alles sein Richtigkeit hat und die "restliche" Bestätigung noch dauert...
Das mit der AB und dem Zugang zu den Inhalte wusste ich nicht, aber spricht ja bände....
13.01.2023 14:09
" Der Mitarbeiter gibt die vereinbarten Daten in "das System" ein und was dort in Form der Vertragsbestätigung rauskommt ist für Sky der Vertrag. "
Gute Formulierung!
Manchmal stimmt es dann mit dem Kundenwunsch nicht überein. Manchmal auch nicht mit dem Gespräch!
Also dann das Widerrufdatum nicht verpassen!
13.01.2023 14:10
Dann sollte ein Moderator dort mal bitte Einsicht nehmen?
13.01.2023 14:24
Das wäre grundsätzlich mal ein Anfang. Weil bisher kam auf alle "wir kümmern uns drum" nichts...
Philosophie totschweigen...
ich finde das ganze einbehalten des tonschnittes eigentlich das Übel an der Sache...
das sagt mir eigentlich alles...
traurig
13.01.2023 14:31 - Zuletzt bearbeitet: 13.01.2023 14:33
SKY sagt zum Tonmitschnitt "zu Schulungszwecken"? Denke es ist immer noch so?
Lange nicht mehr gemacht.
Also einem anderen Rückgriff hast du nicht zugestimmt! Das ist nicht zulässig?
Das ist aber allgemein hier bekannt!
13.01.2023 14:51
@digo Laut Datenschutzverordnung hat der Kunde aber ein Auskunftsrecht, welche Daten über ihn gesammelt wurden.
"Für Schulungszwecke" reicht da als Auskunft nicht aus.
Wenn Sky den Inhalt nicht rausrückt, würde ich mich beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beschweren. Der kann Sky garantiert die Hölle heiß machen...
13.01.2023 14:55
Hallo @Chris588, schreibe mich gerne einmal per Privatnachricht an und schildere mir, was abgesprochen wurde. Nenne mir per Privatnachricht deine Kundennummer und zum Abgleich das Geburtsdatum und den Namen der hinterlegten Bank, bzw. bei eingetragener Kreditkarte, die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer. Ist PayPal als Zahlungsweise angegeben, teile mir neben der Kundennummer und dem Geburtsdatum bitte die Adresse mit.
Um mich per Privatnachricht anzuschreiben, klicke auf meinen Profil-Namen und wähle dann unter "Mich kontaktieren" "Nachricht" aus.
Gruß, Ronald
13.01.2023 14:59
@onzlaught Nicht ganz! Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn man über diese schriftlich informiert wurde. Was da am Telefon besprochen wurde ist bis dahin erstmal unerheblich.
@Chris588 @digo Wenn in diesem Fall vielleicht eine telefonische Aufnahme des Vertrags vereinbart wurde, wie in der Art "Ich lese ihnen noch mal alles vor und sie sagen dann entsprechend ja.", wäre das für mich ein Indiz, dass es sich um ein Callcenter handeln könnte, welches nicht direkt von Sky ist und den Vertrag mit der Aufzeichnung gegenüber Sky absichert.
Wenn es "nur zu Schulungszwecken" aufgezeichnet wurde, ist es eher ein Callcenter im direkten Auftrag von Sky. Eine Aufforderung an Sky auf die Rausgabe der gesammelten Daten, nach Datenschutzverordnung kann aber nicht schaden.
13.01.2023 15:23 - Zuletzt bearbeitet: 13.01.2023 15:24
Das ist doch aber egal?
Wenn das SKY Kundengespräch fehlerhaft war, und es nicht in das System passt, wird der Vertag mit dem naheliegenden Kundenwunsch eingetragen und als Vertrag übergeben.
Diese Kontrolle wird IMMER noch durchgeführt. (Schulung?)
Der Kunde hat dann nur die Möglichkeit des Widerrufes.
Eine weitere Datenverarbeitung und Speicherung, durch SKY, erfolgt nicht!
So hat man es uns erklärt! ???
13.01.2023 15:33
@berlin69er schrieb:....Nicht ganz! Die 14 tägige Widerrufsfrist beginnt erst, wenn man über diese schriftlich informiert wurde. Was da am Telefon besprochen wurde ist bis dahin erstmal unerheblich....
Und das die Belehrung zugegangen ist muß Sky im Streitfall auch erstmal beweisen. Das hilft einem einen echten Rechtsstreit zu gewinnen, wer aber garnicht erst einen starten will rechnet seine 14 Tage ab dem Telefonat, denn im Zweifelsfall wird Sky eh behaupten am Tag des Telefonats die erste Email verschickt zu haben.
14.01.2023 07:00
@berlin69er schrieb...Wenn Sky den Inhalt nicht rausrückt, würde ich mich beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beschweren. Der kann Sky garantiert die Hölle heiß machen...
Die Frage ist aber auch......Wie lange muss denn eine freiwillige Aufzeichnung vorhanden/gespeichert sein.Es gibt ja noch nicht einmal ein Gesetz dafür,dass es überhaupt aufgezeichnet werden muss!
Wie also sollte ein Datenschutzbeauftragter da tätig werden und wem sollte er dann die Hölle heiß machen .
Hier ist doch die Erfolgsaussicht gleich Null und verläuft ergebnislos im Sande.
-Fand denn überhaupt eine Aufzeichnung des Gespräches statt,auch wenn man mich darüber vorher informiert?
-Hat die Aufzeichnung denn überhaupt funktioniert?
Machen kann man natürlich alles,aber es muss doch auch eine Erfolgsaussicht bestehen.,sonst reibe ich mich damit ja nur selbst auf.