05.06.2020 16:47 - Zuletzt bearbeitet: 05.06.2020 16:49
@berni52 schrieb:Übrigens noch folgender Hinweis für andere Betroffenen: Im Streitfall liegt die Beweislast bei Sky. @onzlaught Nun alles verstanden?
Da hast du bestimmt recht, aber leider ist die Sachlage immer noch so, wie ein befreundeter Anwalt mal zu mir sagte " vor Gericht bekommst du ein Urteil. Recht bekommen ist immer noch eine ganz andere Sache". In Deutschland spekuliert Sky immer noch mit der Rechtsunsicherheit für den einzelnen Kläger und bevor es Sky zu einem Präzedenzfall kommen lässt, geben sie in letzter Sekunde nach und entlassen dich aus dem Vertrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, damit das ja keine Schule macht und so rechnet sich das für Sky. In Österreich sieht das etwas anders aus. Dort gibt es das Mittel der Sammelklage und hier hat Sky auch schon des öfteren schon einen auf den Sack bekommen von der Arbeiterkammer ( über 90% der AGB wurden einkasseirt, Sky muss nach telefonischem Vertragsabschluss eine schriftliche Bestätigung des Kunden anfordern ( geht auch per SMS, hauptsache nachweisbar). Das Vorgehen hat den Namen Verbraucherschutz wirklich verdient im Gegensatz zu Deutschland, wo Verbrauchrschutz eher bedeutet, wir schützen die Unternehmen vor dem Verbraucher.
08.06.2020 13:57