01.06.2019 12:21
Hallo Community,
Ich wende mich hier mit folgendem Anliegen an euch :
Sky hat mir am 23.5.19 ein Schreiben gesendet, mit dem Hinweis, seit Juni 2018 keine Abbuchungen getätigt zu haben aufgrund eines technischen Fehlers. Im Juni jetzt würde der offene Betrag von 491 Euro abgebucht!
Ich finde es auf deutsch gesagt eine Frechheit.
Am Telefon wurde mir mitgeteilt,eine Ratenzahlung sei nur möglich, wenn ich meinen-gekündigten-Vertrag verlängere!!
Was ist das Bitteschön für ein Umgang mit Kunden.
Ich bin gefühlt 15 Jahre Kunde( schon seit Premiere)!!
Gibt es ähnliche Erfahrungen? Ich habe Widerspruch eingelegt. Es kam eine kurze Antwort ich solle den Betrag nun überweisen.
01.06.2019 12:23
Schreibe wegen der Ratenzahlung die Geschäftsleitung an.
01.06.2019 12:40
Ist dir denn nicht innerhalb von einem Jahr aufgefallen, dass keine Abbuchungen erfolgt sind?
So ein bisschen musst du dir da aber auch schon an die eigenen Nase fassen.
Wie Herbst bereits schrieb, Brief an die Geschäftsleitung mit Hinweis, dass du diese Summe einmalig nicht Zahlen kannst.
01.06.2019 12:47
Das das Geld Sky zusteht, steht ausser Frage! Die Art und Weise ist unerhört. Vor allem die Aussage, wenn man den Vertrag verlängere, wäre eine Ratenzahlung möglich. Es ist und bleibt ein Fehler von Sky und eine Einmalzahlung des Gesamtbetrag ist nicht Bestandteil des Vertrages.
01.06.2019 12:51
Kann schon sein, dass eine Ratenzahlung bei einem beendeten Vertrag nicht funktioniert. Die GL hat da mehr Möglichkeiten.
01.06.2019 13:15
Wie oft in diesem Jahr hast du denn Sky auf die nicht erfolgte Abbuchung hingewiesen?
Du hast ja auch sicherlich den monatlichen Betrag zurückgelegt, der fällig war, somit steht doch einer Zahlung nichts im Wege.
01.06.2019 13:22
Es ist Aufgabe eines seriös geführten Unternehmens, dafür Sorge zu tragen, seine Kunden darauf aufmerksam zu machen, wenn etwas nicht funktioniert und nicht erst nach 12 Monaten. Nicht meine Aufgabe. Es geht mir nicht um das Geld, sondern wie hier mit einem Kunden umgesprungen wird,der jahrelang treu die Stange gehalten hat. Und nochmals: es riecht hier etwas nach Taktik, gekündigte Verträge derart zu ködern, dass man ja Teilbeträge zahlen könne, wenn man doch bleibe. Das geht gar nicht!!
01.06.2019 13:27
es gibt eine Mitwirkungspflicht. Nach ein paar Monaten wäre eine Nachfrage bei sky angemessen gewesen.
Mit deiner Anspruchshaltung wirst du nicht weit kommen. Warum nicht das Geld überweisen und gut ists ? oder ist da Ärger, weil sky doch noch gemerkt hat, dass da Geld fehlt ?
01.06.2019 13:30
winbob schrieb:
Es ist Aufgabe eines seriös geführten Unternehmens, dafür Sorge zu tragen, seine Kunden darauf aufmerksam zu machen, wenn etwas nicht funktioniert und nicht erst nach 12 Monaten. Nicht meine Aufgabe. Es geht mir nicht um das Geld, sondern wie hier mit einem Kunden umgesprungen wird,der jahrelang treu die Stange gehalten hat. Und nochmals: es riecht hier etwas nach Taktik, gekündigte Verträge derart zu ködern, dass man ja Teilbeträge zahlen könne, wenn man doch bleibe. Das geht gar nicht!!
Völlig falsch. Es ist Aufgabe des Vertragnehmers nachzusehen, ob alles ordnungsgemäss vom Konto abgebucht wird. Wenn Sky das Geld dann bei sich intern falsch bucht, ist das eine andere Sache.
Für die richtige Abbuchung vom Konto ist der Vertragsnehmer verantwortlich.
01.06.2019 13:46
Wir haben das Jahr 2019. Sky ist ein globales Unternehmen. Dieses Unternehmen setzt Milliarden um. Und es lebt von treuen Kunden. Und ich wiederhole mich: der Fehler liegt, wie auch im Schreiben vermerkt, bei Sky.
Eine Ratenzahlung zu ermöglichen wäre mit Sicherheit keine grosse Aufgabe, aber es geht hier um Vertragsverlängerung mittels fragwürdiger Methoden.
Hier ist anscheinend jeder pro Sky.
Wenn man einen Fehler gemacht hat,ist es nur selbstverständlich,auf den Kunden zuzugehen, das ist in diesem Fall in keinster Weise der Fall.
01.06.2019 14:33
Ich habe dir nur die Rechtslage näher gebracht. Alles andere sind Ausreden und Ablenkung vom Thema.
Eine Ratenzahlung ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Unternehmens.
Du kannst ja, wie bereits empfohlen, bei der GL wegen einer Ratenzahlung nachfragen.
01.06.2019 14:35
Wenn einem ein Abobetrag nicht abgebucht wird hat man die Mitwirkpflicht den Vertragspartner darauf hinzuweisen.
Um eine komplette Zahlung zu vermeiden muss man dann in dem Falle das Geld zur Seite legen.
Ist zwar nicht schön aber man sollte sich da schon selber an die Nase fassen.
01.06.2019 15:28
Die 3 Vergütungsregelungen 3.1 Die festgelegten monatlichen Abonnementgebühren und sonstige monatliche Zahlungen werden im Voraus zum Ende des jeweiligen Vormonats des Kalendermonats der Leistungserbringung durch Sky fällig und zahlbar. Ggf. vereinbarte Einmalzahlungen , z.B. Aktivierungs-, Bereitstellungsgebühren bzw. Servicepauschalen für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten werden jeweils am Ende des Kalendermonats, in dem die Einmalzahlungen vereinbart wurden fällig und zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih-Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge. Dies gilt nicht bei der fristgerechten Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts. 3.2 Die Gebühren für die abgerufenen Zusatzdienste, insbesondere Sky Store- oder Sky Select Programme, kostenpflichtige Sky On Demand Inhalte sowie 18+Inhalte oder „Spartickets“ werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig und sind zum Ende des Kalendermonats der Bestellung zahlbar. Soweit die Zahlung im Banklastschriftverfahren gemäß Ziffer 3.3 erfolgt, gelten die dort getroffenen Regelungen, soweit sie abweichen. 3.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementgebühren und Gebühren für Zusatzdienste erfolgen, soweit nicht abweichend festgelegt, im Banklastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug der Gebühren für Zusatzdienste durch Sky erfolgt monatlich innerhalb der ersten acht Werktage des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats. Ist der Lastschrifteinzug nicht erfolgreich, sind die Zahlungen bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats der Leistungserbringung bzw. des auf die Bestellung folgenden Kalendermonats zu leisten. 3.4 Scheitert der Lastschrifteinzug, veranlasst der Kunde selbst die Begleichung der fälligen Zahlungen unter Angabe seiner Vertragsnummer bis spätestens zum Ende des achten Werktags des Kalendermonats, für den der Lastschrifteinzug vereinbart war. 3.5 Für jeden Fall einer verschuldet nicht eingelösten oder unberechtigt vom Kunden zurückgerufenen Lastschrift leistet der Kunde Sky für die bei Sky anfallende Bank-Rücklastschriftgebühr einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3,50 Euro. 3.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, leistet er Sky pro Mahnung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1,20 Euro. 3.7 In den Fällen der Ziffern 3.5 und 3.6 bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass Sky kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist
26.07.2019 23:55
Wenn ich fragen darf, in welcher Branche bist du tätig?
27.07.2019 00:08
Termo 12 wäre das wichtig öde ist die Frage bezogen wegen meiner Ausdrücke?? nun bin ösi bei uns ist sicher ein Unterschied von den ausdrücken.
27.07.2019 00:13
die branche nennt sich "system" - ist doch eindeutig ..
27.07.2019 01:21
1. - antworte doch einfach erstmal auf die frage von termo12 -
2. - warum machst du nicht einen eigenen thread auf ??
3. - ich weiß schon, dass die ösis ein besonderes völkchen sind - kenne selbst viele "ösis", die ich aber als "freunde" bezeichnen würde - du würdest leider nie dazu gehören -
du hast mit "klug-schei§ern" angefangen, deshalb packe ich dich mal in die kategorien "alm-öhis" und "schluchtenschei§er" - du hast dich hier mit deiner tirade eigentlich selbst schon disqualifiziert - suche dir mal einen anderen arzt, oder besser, überhaupt einen, denn irgendwas scheint mit dir nicht zu stimmen .. und lass den alkohol weg ..
4. - du fühlst dich wirklich "abgezockt" ?? in bezug auf die "berechtigten" nachforderungen von sky ?? bist du jetzt sauer, dass nicht sky die gear3chten sind, sondern du ??
dein (nicht gezahlter) monatlicher abo-preis hatte sich bestimmt positiv auf dein konto ausgewirkt - und jetzt wie gewonnen, so zeronnen - das schreit ja förmlich nach betrug - "was erlauben sky ?" (frei nach trapattoni) -
wie naiv muss man sein zu glauben, dass sky etwas zu verschenken hat ??
wärst du ein schlauer ehrlicher ösi, hättest du die monatlichen abo-zahlungen abheben und in ein sparschwein stecken können, anstatt zu versaufen und jetzt rum zu jammern ..
5. - last but not least, politik hat in dem thread absolut nix verloren - das gilt auch für ösis -
27.07.2019 06:38
Was heutzutage alles auf Kunden, Konsumenten losgelassen wird
27.07.2019 08:41
Hey, bei meiner Vertragsverlängerung hat Sky zwei Monate nicht abgebucht. Ich hab mir das Geld beiseite gelegt (auf mein Unterkonto überwiesen). Für mich sieht das so aus, dass du darauf gehofft hast Sky würde deine Zahlungen gänzlich vergessen.
27.07.2019 08:42
Du beschreibst dich hier ja eindrucksvoll selbst!!