12.03.2019 10:06
Hier in dem Link ist das ansich relativ kurz und einfach zu verstehen zusammengefasst.
TIPP » Widerruf & Widerspruch ≫ Unterschiede + Was beachten?
12.03.2019 10:11
Wer den Beweis erbringen muss ist doch erstmal schnurzegal. Es muss ein beweis erbracht werden. Das kostet Zeit und Aufwand. Das zögert doch die Beendigung des ungewollten Vertrages hinaus. Macht zusätzlich Ärger, kostet Zeit und nerven.
Und nur wer ein Prinzipienreiter ist, unflexibel und rechthaberisch, der weigert sich einen Widerruf zu machen. Draufgeschiss..., dass der Vertrag so nicht zustande kommen konnte. Es gibt einen Vertrag, den widerruft man, weil es möglich ist und ruckzuck, ratzfatz ist Ruhe im Karton.
Aber wenn man natürlich, typisch deutsch, streng nur nach Vorschrift vorgeht, weil man im Recht ist und aus Prinzip, dann widerruft man nicht. Dann geht man den harte, langen und steinigen Weg, im Notfall bis vor den Richter.
12.03.2019 10:13
Egal, Hauptsache im Schreiben wird nicht der Begriff Kündigung erwähnt, sonst schnappt sich das Schreiben, ohne den Inhalt zu begreifen, ein Bot.
12.03.2019 10:15
herbst schrieb:
Egal, Hauptsache im Schreiben wird nicht der Begriff Kündigung erwähnt, sonst schnappt sich das Schreiben, ohne den Inhalt zu begreifen, ein Bot.
Und Hauptsache, man schreibt Widerspruch oder Widerruf nicht mit "ie" Könnte sonst als Formfehler abgelehnt werden
12.03.2019 10:15
Nein es gibt eben keinen Vertrag der Zustande kam, und der "Widerspruch" nimmt für dich die selbe Zeit in Anspruch wie der "Widerruf". Nur ein Prinzipienreiter sieht das nicht ein, aber das kennen wir ja vom Forum hier: Wehe einer sagt was, was die eigene Meinung (nicht Wissen) als fehlerhaft darstellt. Da muss dann erstmal zwingend losgepoltert werden .....
Das ist schon bezeichnend, dass man als Prinzipienreiter "beschimpft" wird wenn man hier versucht etwas richtig zu stellen ....
12.03.2019 10:17
d
12.03.2019 10:24
Danke für´s "d" leihen ....
12.03.2019 10:37
in meinem Fall kam nach dem Brief an die GL "nur" eine Widerrufsbestätigung vom Kundenservice (obwohl ich gar nicht widerrufen habe). Kein Statement der GL, keine Antwort, kein Anruf, oder sonst was ....
und das zeigt mir dass es keinen interessiert, Hauptsache schnell und stillschweigend eine Widerrufsbestätigung raus hauen ...vielleicht klappts ja beim nächsten ....
12.03.2019 10:46
Der Ruf von Sky geht momentan den Bach runter. Aber, solange die Abozahlen noch stimmen und man genügend Sky Q unter dubiosen Umständen verhökert....was solls
12.03.2019 10:47
Das sehe ich genau so, aber überdenke mal die Alternative.
12.03.2019 10:50
Wenn Sky jetzt aber meint es gäbe einen Vertrag könnte es dann passieren das Sky dem Widerspruch nocht folgt?
Würden sie dann den Widerspruch in einen Widerruf wandeln oder nicht?
12.03.2019 10:57
und Sky ist natürlich der Meinung, dass es einen Vertrag gibt. Sonst würden wir uns ja hier nicht darüber streiten
12.03.2019 11:01
onzlaught schrieb:
Wenn Sky jetzt aber meint es gäbe einen Vertrag könnte es dann passieren das Sky dem Widerspruch nocht folgt?
Würden sie dann den Widerspruch in einen Widerruf wandeln oder nicht?
Wenn Sky der Meinung ist es gäbe einen Vertrag, dann müssten sie den Nachweis darüber bringen, dass ein rechtsgültiger Vertrag mit einer gegenseitigen Willenserklärung zustande gekommen ist.
Eine Wandlung ist nicht möglich/nötig ...
Entweder es wurde ein Vertrag abgeschlossen --> dann Widerruf
oder es wurde kein Vertrag abgeschlossen --> dann Widerspruch
Das mag jetzt von einigen vielleicht als Prinzipienreiterei oder auch Rechthaberei angesehen werden, aber es ändert nichts an der Tatsache das es so einfach richtig ist. Gleichzeitig ändert es auch nichts an der Tatsache, dass ein Widerruf keine Wirkung hat wenn kein Vertrag zustande kam. Und wenn Sky jetzt "Prinzipienreiterei" betreiben würden, dann könnten sie den Widerruf sogar für "ungültig" erklären. Es ist nämlich auch ein Unterschied, ob ich ohne Begründung widerrufe (was ja erlaubt ist) oder ob ich mit einer "falschen" Begründung widerrufe. Aber das ginge jetzt zu weit ....
12.03.2019 11:04
Junge, Junge. Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen
12.03.2019 11:05
Das stimmt .... und du praktizierst das mit bravour ....
Ein einfaches "ja du hast recht" würde dich nicht so dastehen lassen wie du dastehst .... Aber halte nur weiter aus Prinzip an deiner "falschen" Meinung fest ....
12.03.2019 11:09
Und mit tom haben wir einen Experten der die Situation so aufdröseln könnte das alle Eventualitäten abgedeckt sind.
Denn wenn so ein Widerspruch „abgelehnt“ wird läuft der Vertrag für Sky ja und dann ist manchoffentlich noch in der Widerrufsfrist.
12.03.2019 11:11
Zumindest bin ich mehr "Experte" als ihr zwei Helden .....
Wie sollte denn deiner Meinung nach ein Widerspruch abgelehnt werden? Komm, erkläre mal ......
12.03.2019 11:13
wie ich da stehe? Gut steh ich da. Denn ich hätte einfach den Vertrag widerrufen und hätte meine Ruhe
12.03.2019 11:14
Jimmyboy muss jetzt ins Kochduell
12.03.2019 11:15
Sky meint es gibt einen Vertrag und akzeptiert demzufolge den Widerspruch nicht.
Am Ende der Mahnungen, Inkasso ggf. Gericht kommt die Wahrheit wahrscheinlich raus,
aber den ganzen Aufwand erspart man sich wenn man einfach widerruft und im Widerruf die Sachlage erläutert.