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Zweitkarte und Sky Q

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miika
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Re: Zweitkarte und Sky Q

warum darf cisco ohne Rückfrage und Erlaubnis schnüffeln ?

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Du kennst schon den Ablauf, seit der neuen Verordnung?

Ich muss der Speicherung und Verarbeitung ​vorher ​zustimmen!

Übringens auch hier auf der Seite...

Also, wenn ich dem nicht zustimme, darf Sky meine IP Adresse nicht mal ansehen.

Als Webseitenbetreiber besteht ein Interesse, z.B. im Zusammenhang mit der lokalen der Speicherung der Login Daten.

Aber: dem muss ich immer vorher zustimmen, kann es ablehen und jederzeit Auskunft verlangen.

Wenn Sky außergewöhnliches Interesse an meiner IP Adresse hat, müssen sie das begründen, ich muss dem zustimmen oder es ablehnen können (auch später zu jeder Zeit) und jeder Zeit Auskunft über die gesammelten Daten verlangen können.

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Re: Zweitkarte und Sky Q

= Speicherung! Anders könnten sie auch keinen Kunden später anmahnen (Verarbeitung/Abgleich mit Kundendaten)

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

berlin69er schrieb:

Du kennst schon den Ablauf, seit der neuen Verordnung?

Ja den kenne ich relativ gut, weil ich mich damit seit ca. 1 Jahr in der Firma beschäftigen darf ....


Ich muss der Speicherung und Verarbeitung vorher zustimmen!

Übringens auch hier auf der Seite...

Sagt dir der Begriff "Bestandschutz bei Altverträgen" etwas? Das du bei Umstellung von jedem gefragt wurdest war so ein "Sicher ist sicher - Ding" weil eben viele Sachen unklar waren. In der Regel mussten die zuvor geschlossenen Vereinbarungen nur um die Auskunftspflicht ergänzt werden .... 


Also, wenn ich dem nicht zustimme, darf Sky meine IP Adresse nicht mal ansehen.

Das stimmt überhaupt nicht, weil schon vor dem in Kraft treten der DSGVO deine IP geprüft wurde z.B. Stichwort "Geoblocking" (dann wären wir wieder beim Bestandschutz der Altverträge)


Als Webseitenbetreiber besteht ein Interesse, z.B. im Zusammenhang mit der lokalen der Speicherung der Login Daten.

Aber: dem muss ich immer vorher zustimmen, kann es ablehen und jederzeit Auskunft verlangen.

Auch als Dienstanbieter eines Streamingangebotes hat man ein berechtigtes Interesse ....

Dem hast du bereits zugestimmt. Aber ja, du kannst es ablehnen und du kannst jederzeit Auskunft verlangen (das ist im übrigen die größte Veränderung die mit der DS-GVO kam ... Auskunftspflicht und ein zeiltlich festgelegter Rahmen von 4 Wochen in dem ein Unternehme reagieren muss)


Wenn Sky außergewöhnliches Interesse an meiner IP Adresse hat, müssen sie das begründen, ich muss dem zustimmen oder es ablehnen können (auch später zu jeder Zeit) und jeder Zeit Auskunft über die gesammelten Daten verlangen können.

Siehe vorherige Ausführungen ... auch wenn du aller dreimal wiederholst wird es nicht richtiger ....

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

berlin69er schrieb:

= Speicherung! Anders könnten sie auch keinen Kunden später anmahnen (Verarbeitung/Abgleich mit Kundendaten)

Ein letztes mal: Es gibt einen Unterschied zwischen "temporär Vorhalten" und "speichern und verarbeiten". Auch wenn es technisch für dich das selbe ist (und ja, von der Funktion her ist es natürlich auch ein speichern wird aber anders behandelt)

onzlaught
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Einer der Router bekommt seinen Internetzugang wahrscheinlich vom anderen?!

Dann ist alles gut.

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Der Bestandsschutz (wenn es sowas überhaupt gibt) gilt doch aber nur, ​wenn ​ich dem jemals zugestimmt hätte.

Die aktuellen AGB zu SkyQ enthalten diese Klauseln aber nicht, ergo sieht es bei Bestandskunden mit SkyQ eher so aus, dass nichts gespeichert und verabeitet wird.

Da kommen wir wieder zur Änderung der AGB: um jetzt Daten zu speichern, müsste Sky die AGB entsprechend ändern. Bei so einem schwerwiegenden Eingriff ist aber die Zustimmung des Kunden notwendig. Stimmt dieser nicht zu, kann Sky den Vertrag zum Laufzeitende enden lassen. Die alten AGB gelten dann bis dahin. (diese Fälle hatten wir ja schon bei Preiserhöhungen über 5% oder beim Pairing)

Stimme dem zu, kann ich dem ganzen zu jeder Zeit auch widersprechen und Löschung der Daten fordern. Wie Sky sich dann verhalten würde, weiß natürlich niemand.

Und nein: hier geht es nicht um eine Speicherung, aufgrund eines Streamingdienstes. Es geht um die Receiver, egal wie diese betrieben werden. Sky verlangt ja dann quasi, dass beide in einem Netzwerk sein müssen, auch wenn nicht gestreamt wird, sondern der Receiver nur als TV Empfänger genutzt wird. Ich sehe hier kein berechtigtes Interesse, welches sich aus den aktuellen AGB ableiten lässt. Zudem müssten sie sicher begründen, warum es bisher auch ohne ging und es ja explizit weggelassen wurde.

Ich würde sagen, wir warten einfach mal ab, bis es wirklich so weit ist...

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Dann erkläre doch mal bitte den Unterschied und wie Sky „vorgehaltene“ Daten dann verwenden will?

Wenn sie sie nutzen wollen, müssen sie sie speichern und das betrifft dann den Datenschutz.

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Hach, schon wieder geändert...

Entscheidend ist doch, dass Sky die persönlichen Daten ​nutzt​! Und das ist dann relevant für den Datenschutz...

Aber wie schon geschrieben: lass uns einfach warten, bis es soweit ist. Wenn es überhaupt kommt.

onzlaught
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Den paar Kunden die wirklich aufbegehren wird man eine Sonderkündigung nahelegen/ zugestehen.

Und bis die Verbraucher- & Datenschützer da irgendeine Korrektur im Verhalten bewirkt haben,

wird sehr viel Zeit ins Land gehen.

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