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Zweitkarte und Sky Q

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sonic28
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Hallo berlin69er,

du schreibst folgendes:

Woher wisst ihr das, dass es zukünftig wieder einen Abgleich geben wird?

Schau mal in diesen Thread Sky Q zwingend Receiver erforderlich? ! Dort hat der Sky Mitarbeiter mm_cpe im Beitrag Re: Sky Q zwingend Receiver erforderlich? folgendes (ich zitiere):

Noch ist das möglich. In nicht allzuferner Zukunft wird es jedoch nötig sein, dass die Q-Box LÄUFT und am Netz hängt, um auch die Q App währenddessen nutzen zu können.

erwähnt.

Du schreibst auch folgendes (ich zitiere):

Wenn dann wohl sicher nur für Neukunden.

Dazu hat der Sky Mitarbeiter mm_cpe im gleichen Thread im Beitrag Re: Sky Q zwingend Receiver erforderlich? folgendes (ich zitiere):

Nein, bei allen.

erwähnt. Also gilt das dann für alle Neu- und Bestandskunden.

Wie der Abgleich ausehen soll, dazu hat der Sky Mitarbeiter mm_cpe im gleichen Thread im Beitrag Re: Sky Q zwingend Receiver erforderlich? folgendes (ich zitiere):

Die genauen Bedingungen stehn noch nicht fest und es ist auch nicht gesagt, dass die Box dabei immer laufen muss, aber sie muss im Haushalt vorhanden sein und sich in regelmässigen Abständen mit dem Internet verbinden können.

Genauso wie das mit einem rabattierten Sky+ Pro Zweitkartenreceiver vor dem Q-Update auch der Fall war.

erwähnt.

Gruß, Sonic28

miika
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Re: Zweitkarte und Sky Q

in der Q-App-Umfrage gibt es zwei Möglichkeiten:

Geräteliste mit 4 Geräten, eins im Monat austauschbar

odeer

Q-Receiver an, wenn andere Geräte mit sky auch in Betrieb sind

etwas anderes kommt nicht.

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Umfrage? Welche Umfrage?

Die Geräteliste hat wohl eher nichts mit mit einem geplanten Abgleich zu tun. Was sollte man da auch abgleichen wenn ich unterwegs SkyGo schaue?

Q-Receiver muss für einen Abgleich auch nicht zwingend an sein wenn man schaut, da sich die öffentliche IP nicht ständig ändert. Die ändert sich in der Regel nur alle 24 Stunden.

Woher hast du die "etwas anderes wird nicht kommen" Information?

Nicht anwendbar
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Weil nicht jeder einfach so deine persönlichen IP Daten speichern und verarbeiten darf?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Sky dir zu jeder Zeit ein schriftliches Protokoll zukommen lassen wird, was genau sie wann gespeichert haben. Das müssten sie aber auf dein Verlangen hin tun, wenn es nach der aktuellen Gesetzeslage geht.

miika
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Re: Zweitkarte und Sky Q

fiel mir eben ein - das eine war die Auskunft von sky, die sonic schrieb und das ndere die Bedingungen für die Q-App.

Du kannst auf der facebook-Seite sky community einen link zu einer Umfrage öffnen.

Es ist öffentlich. Die Anmeldung für f wegklicken (jetzt nicht) und dann die sky-Seite ein bisschen herunterscrollen bis das sky logo mit Umfrage kommt.

Interessant war, dass tatsächlich einiges von dem hier in die Umfrage eingeflossen ist.

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Ich will mich mal vorsichtig ausdrücken: eine offizielle Aussage sieht anders aus. Ich denke nicht, dass Sky solche schwerwiegenden Eingriffe in den Datenschutz schon vorab intern verbreitet.

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Wer sagt was von "speichern und verarbeiten"? Sky muss nur den Receiver "fragen" über welche öffentliche IP er gerade ins Internet geht und diese dann vergleichen. Und dieser "Aktion" wirst du ganz einfach in den AGB zustimmen müssen wenn du den Dienst nutzen möchtest.

miika
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Cisco fragt dauernd was und das ist in Ordnung

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Die aktuellen AGB wurden sicher nicht ohne Grund, fast zeitgleich mit der neuen Verordung geändert. Sicher möchte Sky gerne wieder einen Abgleich und wird auch daran testen. So einfach wie in den alten AGB wird es aber nicht mehr gehen.

Zudem müssen Bestandskunden dem Ganzen dann auch zustimmen, nachdem sie schriftlich über eine Änderung informiert wurden.

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Willst du da jetzt eine Antwort von mir?

Ja, das ist in Ordnung finde ich   .......    sch.... gelöst aber in Ordnung ...

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Meinst du da sitzt einer und vergleicht Zettel? Natürlich wird für den Abgleich elektronisch gespeichert und verarbeitet!

Sky greift auf deine persönlichen Daten zu und damit unterliegen sie den gesetzlich geregelten Datenschutzrichtlinien!

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Kommt darauf an, was sie wo fragen und ob du dem zugestimmt hast.

Du kannst jeder Zeit schriftliche Auskunft darüber, die Löschung deiner Daten verlangen und der zukünftigen Speicherung widersprechen.

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

berlin69er schrieb:

Meinst du da sitzt einer und vergleicht Zettel? Natürlich wird für den Abgleich elektronisch gespeichert und verarbeitet!

Sky greift auf deine persönlichen Daten zu und damit unterliegen sie den gesetzlich geregelten Datenschutzrichtlinien!

Nein, das meine ich nicht!

Aber du kannst ja ganz einfach mal den Passus hier posten der einen automatischen Abgleich verbieten würde.

Es nervt mich ungemein hier im Forum, dass hier sehr oft die persönliche Meinung kundgetan wird ohne das ein wirkliches Hintergrundwissen da ist. Wenn dann die Antworten nicht dem eigenen Gusto entsprechen, dann wird noch dumm geantwortet! Ganz ganz toller Stil!

Hier mal was ganz allgemeines zum Thema IP und Speichern und verarbeiten. Und "Webseitenbetreiber" kannst du durch jeden Dienstbetreiber ersetzen der ein Interesse hätte.

onzlaught
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Ich mutmaße mal das Sky auch bei Bestandskunden sein Verhalten vollumfämglich von den AGB gedeckt sieht.

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Ja, das kannst du machen .... du wirst den Dienst dann halt nicht mehr nutzen können!

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Meine Antwort bezog sich auf deinen Post, dass Sky ja nichts speichern und verarbeiten würde.

Wie soll denn aber bitte ein Vergleich stattfinden, ohne Speicherung. Und unstrittig ist doch wohl, dass deine IP Adresse zu deinen persönlichen Daten gehört. Oder was meinst du, warum es so viel Ärger um die Vorratsdatenspeicherung gab?

Um es noch mal klarzustellen: Sky muss die Daten speichern und einem Kunden zuordnen, denn schließlich soll ja später auch gemahnt werden. Zudem werden sie es ja dann auch irgmdewie beweisen müssen, wenn ein Kunde z.B. Widerspruch einlegt.

Edit: Schön, dass du deinen Beitrag noch mal geändert hast...

Also, der Bildausschnitt sagt doch alles! Natürlich ist Sky aber in dem Fall kein Webseitenbetreiber!

Und du hast auch nicht die Möglichkeit, dem vorher zu widersprechen, wie auf der Webseite.

Noch mal: für Bestandskunden nur möglich, bei AGB Änderung. Und da bin ich mal gespannt, wie die Öffentlichkeit darauf reagiert.

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Speichern und verarbeiten in Zusammenhang mit einem möglichen Abgleich und der sog. "Voratsdatenspeicherung" sind zwei völlig unterschiedliche paar Stiefel ... und nur weil man temporär Daten für einen Abgleich vorhält ist das noch lange kein "speichern und verarbeiten"!

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Re: Zweitkarte und Sky Q

Sondern was ist es dann?

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Lies einfach den Absatz über dem Screenshot nochmal .... und dann überlege einfach noch ob du das was du im Bezug auf "Webseitenbetreiber" geschrieben hast so stehen lassen möchtest ....

tom75
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Re: Zweitkarte und Sky Q

Ja ganz einfach .... das ist ein temporäres Vorhalten der Daten.

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