Antworten

Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Dieser Beitrag wurde beantwortet
Zur richtigen Antwort
kein-q
Maskenbildner
Posts: 287
Post 1 von 25
4.026 Ansichten

Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Sehr sehr interessant

Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern | heise online

Ich würde es als Kabelkunde begrüßen, wenn Verbraucherschützer auch mal gegen die Willkür der eingespeisten Sender klagen.

Hier wird sich einfach nicht bemüht, dies zu ändern, obwohl augenscheinlich Kapazitäten vorhanden sind. Man will wohl einfach nur Geld sparen und der Kabel Kunde hat halt Pech gehabt.

Nachricht geändert durch kein "Q" - Quelle: Zitat eines Kommentares zu obiger Pressemitteilung

Answer

Beste Antworten
Richtige Antwort
tom75
Castingleiter
Posts: 2,408
Post 2 von 25
2.397 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Alter Hut ....

Wird schon fleißig "Diskutiert" ..

sky in den Medien

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

Alle Antworten
Antworten
Richtige Antwort
tom75
Castingleiter
Posts: 2,408
Post 2 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Alter Hut ....

Wird schon fleißig "Diskutiert" ..

sky in den Medien

kein-q
Maskenbildner
Posts: 287
Post 3 von 25
2.397 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Shit, das hab ich übersehen

Na ich lass es trotzdem mal stehen !

roi_danton
Castingleiter
Posts: 1,866
Post 4 von 25
2.397 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Manche Themen können ruhig etwas "prominenter" auf der Startseite zu sehen sein !!!

manfreda
Kostümbildner
Posts: 173
Post 5 von 25
2.397 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Was bringt das? Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ändert sich erstmal gar nichts. Und das wird noch lang so bleiben...

kein-q
Maskenbildner
Posts: 287
Post 6 von 25
2.397 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Siehe Urteil Gebührenpflichtige Anrufe

Nicht anwendbar
Posts: 40,352
Post 7 von 25
2.397 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Hallo manfreda,

manfreda schrieb:

Was bringt das? Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ändert sich erstmal gar nichts. Und das wird noch lang so bleiben...

Das Sky sich gegen Urteile wehrt die einmal etwas positives für den Kunden bringen, sah man schon bei der Klage bzgl. Hotline Rufnummer. Da steht Sky nun endlich in der Pflicht.
Das wird auch bei den Programmpaketen noch so kommen.

Als Kunde finde ich es sehr positiv das Sky Stück für Stück eine auf die Finger bekommt bei den seit einiger Zeit sehr fragwürdigen Methoden Richtung Kunde. Auch Sky steht eben nicht über dem Gesetz.

marc_roemer
Synchronsprecher
Posts: 703
Post 8 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Sehe ich ganz genau so. Endlich zeigt es denen mal jemand so richtig. Was bei Sky an absolut letzter Stelle liegt, waren ja in den vergangenen Jahren die Kundenanliegen. Leider kommt das Urteil zu spät. Nun ist ja kaum noch was im Paket, was man streichen könnte, weil sich Sky schon von allen guten Drittanbietersendern (bis auf die TNT-Flotte) getrennt hat.

sonic28
Regie
Posts: 8,638
Post 9 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Hallo an alle,

zu dem ganzen gibt es auch auf satellifax.de einen passenden Bericht. Ist vom Freitag (08. März 2019).

Landgericht München : Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern - Pay-TV-Sender kündigt Berufung an

Sky Deutschland darf sich in seinen Geschäftsbedingungen nicht das Recht einräumen, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Entsprechende Klauseln in den Abo-Bedingungen des Pay-TV-Anbieters sind unwirksam, entschied das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Programme und Programmpakte dürfen nicht ohne triftigen Grund und nicht ohne Rücksicht auf die Interessen der Abonnentinnen und Abonnenten geändert oder eingeschränkt werden“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Die Gründe und der Umfang möglicher Leistungsänderungen müssen in den Vertragsbedingungen klar und fair geregelt sein.“

Sky hatte sich in den Bedingungen vorbehalten, das Programmangebot beliebig zu ändern, solange dessen „Gesamtcharakter“ erhalten bleibt. Der vzbv hatte kritisiert, die Klausel könne selbst unzumutbare Einschränkungen des Programms rechtfertigen, und verwies auf ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr. Viele Kunden hatten das Sky Sport Paket vor allem wegen der Übertragung der Formel 1-Rennen abonniert. Damit hatte der Sender kräftig geworben. Doch in der Saison 2018 waren die Rennen nicht mehr bei Sky zu sehen. Die Übertragungsrechte waren dem Unternehmen zu teuer geworden. Kunden, die ihr Abo daraufhin kündigen wollten, ließ Sky mit dem Hinweis auf die strittige Klausel nicht aus dem Vertrag. Da immer noch Sport gezeigt werde, habe sich der Gesamtcharakter des Pakets nicht geändert.

Das Gericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Sky-Kunden durch die Klausel unangemessen benachteiligt werden. Das Recht zur einseitigen Leistungsänderung sei darin an keinerlei Voraussetzungen geknüpft und ermögliche dem Anbieter eine grundlose Abänderung des abonnierten Programmpakets.

In einer weiteren Klausel erkannten die Abonnenten an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Programrechte für Sky variieren könne. Auch dies ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Das Unternehmen könne zwar ein berechtigtes Interesse an einer Änderung der Programmpakete haben, da es die Verfügbarkeit von Programmen und Lizenzen teilweise nicht beeinflussen könne. Die Klausel enthalte jedoch keinerlei Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der Änderungen. Ihr Wortlaut lasse es zu, den Programminhalt in unzumutbarer Weise zu reduzieren. Dies ging dem Gericht zu weit.

Für zulässig erklärte das Gericht dagegen eine Klausel, nach der Sky zu Programmänderungen berechtigt ist, die aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen erforderlich sind. Für diesen Fall hatte Sky seinen Kunden allerdings ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Forderung des vzbv, Abonnenten müssten auch die Möglichkeit haben, einer unbegründeten oder zu weit gehenden Änderung zu widersprechen und den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen fortzusetzen, wiesen die Richter zurück. Der vzbv hat hierzu Berufung zum OLG München eingelegt.

Sky Deutschland wiederum geht mit juristischen Mitteln gegen das Urteil des Landgerichts München vor, wonach sich der Pay-TV-Veranstalter in seinen Geschäftsbedingungen (AGBs) nicht das Recht einräumen lassen darf, seine Programmpakete und Programminhalte beliebig zu ändern oder einzuschränken.

"Wir haben das Urteil geprüft und bereits im Februar Berufung eingelegt", sagte eine Sky-Sprecherin gegenüber dem Magazon InfoDigital. "Wir sind überzeugt, dass nicht nur unsere AGB-Klausel 1.1.4 - deren Rechtmäßigkeit in erster Instanz bereits bestätigt wurde -, sondern ebenso die Klauseln 1.1.2 sowie 1.1.3 rechtens sind." www.sky.de

Fri, 08. Mar 2019

Quelle: Landgericht München : Sky darf Programmpakete nicht willkürlich ändern - Pay-TV-Sender kündigt Beruf...

Auch auf teltarif.de gibt es jetzt was passendes dazu. Ist vom Samstag (09. März 2019) gegen 10:20 Uhr:

Gruß, Sonic28

sonic28
Regie
Posts: 8,638
Post 10 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Hallo an alle,

zu dem ganzen hab ich auf teltarif.de eine weitere Meldung gefunden. Ist vom Sonntag (10. März 2019) gegen 18:30 Uhr:

Gruß, Sonic28

miika
Regie
Posts: 24,996
Post 11 von 25
2.399 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

danke, da steht deutlich, worum es geht - auch zum Thema Schadenersatz (was zu weit ginge):

Weniger Lauf­zeit ist mehr Frei­heit

  Dabei machen es die Internet-TV-Anbieter wie Netflix oder Maxdome vor, dass TV-Inhalte auch mit monat­li­cher Lauf­zeit verkauft werden können. So müssen diese Anbieter immer wieder erneut beweisen, dass sie gute, von den Kunden auch gern gese­hene Inhalte produ­zieren. Sky konnte hier bisher in längeren Zyklen denken. Das Münchner Urteil verschärft daher die Konkur­renz­si­tua­tion für Sky.

Noch ist das Urteil nicht rechts­kräftig, sowohl Sky als auch der vzbv haben Beru­fung jeweils wegen der Forde­rungen einge­legt, mit denen sie unter­legen waren. Bis ein Urteil des Bundes­ge­richts­hofs vorliegt, vergehen wahr­schein­lich noch Jahre. Bis dahin haben Verbrau­cher wenig Hand­habe, denn auf eigene Faust parallel zum vzbv zu klagen ist zwar möglich, bedeutet dann aber auch eigenes Kosten­ri­siko. Besser ist, die Kunden stimmen schon heute mit den Füßen ab und verzichten auf Programm­pa­kete mit langer Lauf­zeit. Im Web wirbt Sky schon mit "Ab sofort: 12 statt 24 Monate Lauf­zeit". Mal sehen, ob die Lauf­zeit demnächst sogar auf einen Monat sinkt. (....)

mit sky X ist die monatliche Bindung in AT schon Realität.

Anonym
Nicht anwendbar
Posts: 40,352
Post 12 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

ja aber Netflix hat nur filme und die Buli kostet halt vlel Geld

miika
Regie
Posts: 24,996
Post 13 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

es gibt viele, die sich sky-Pay-TV sparen, weil es teuer ist und weil man sich so lange binden muss.

dazn macht es vor - viele Rechte, großes Angebot, so dass für jeden etwas dabei ist. Bezahlt wird es über viele kleine Beträge.

sky X macht ja jetzt vor, dass es sich auch mit kurzer Bindung rechnen lässt. sky muss halt zusehen, dass es immer etwas Attraktives zum Zusehen bietet.

Anonym
Nicht anwendbar
Posts: 40,352
Post 14 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Das stimmt mal schauen wann es sky X  deutschlasnd giebt

koalaaufpillen
Kulissenbauer
Posts: 57
Post 15 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Sky X wird warscheinlich nicht nach Deutschland kommen weil hey wir haben SKY TICKET (was vom verhalten her fast das selbe ist) und da habt ihre eure monatliche Kündigungsfrist

miika
Regie
Posts: 24,996
Post 16 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

wird doch kommen, weil hey, auch AT hatte Ticket und das wird jetzt die Fortsetzung davon.

Ob das von sky technisch gut umgesetzt worden ist, ist die Frage. Für  smart-TV wohl schon, für smartphone und tablet wohl auch. Aber PC-Wiedergabe, daran wirds wieder hapern. App/Player taugen nicht viel.

Anonym
Nicht anwendbar
Posts: 40,352
Post 17 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

ich denke extra unterscheidet sich vom ticket.

Gibtes bei extra etwa einen solchen Player den man insteliren muss wie beim ticcccket

koalaaufpillen
Kulissenbauer
Posts: 57
Post 18 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Sky X kam nur in Östereich zustande weil dort viele Probleme zwecks Kabel Anbieter usw herrschen. Dieses Problem haben wir in Deutschland ja nicht

roi_danton
Castingleiter
Posts: 1,866
Post 19 von 25
2.398 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

Gehst du jetzt unter die Hellseher*innen ???

miika
Regie
Posts: 24,996
Post 20 von 25
2.399 Ansichten

Re: Urteil: Sky darf Programmpakete nicht willkürlich einschränken oder ändern

ja, wenn ich das richtig verstanden habe, geht sky x über so etwas wie die frühere Ticketapp samt Download eines Players. Wenn da nicht wesentlich etwas für sky x neu programmiert und verbessert wurde, geht der Schuss nach hinten los.

Antworten