27.02.2019 19:58
Hallo,
ich möchte mich bei SKY für die gegebene Möglichkeit der außerordentliche Kündigung bedanken.
Mein Abo wurde wegen einer Rücklastschrift gesperrt.
Daraufhin habe ich den obigen Betrag beglichen und habe auf die Freischaltung gewartet.
Seit mittlerweile 14 Tagen steht in den Abrechnungen das mein Skykonto ausgeglichen ist. Eine Freischaltung ist nicht erfolgt.
Eine Freischaltung über die APP oder über die Internetseite ist nicht möglich.
Auf Emails wird nicht geantwortet.
Mit diesem Tag ist der Absatz 8.6 der SKY AGB erfüllt. Ich habe länger als 12 Tage trotz ausgeglichenem Konto keinerlei
Zugriff auf das Programm aus meinem ABO.
Die Ausserordentliche Kündigung per Einschreiben geht morgen raus.
Ich habe schon gedacht ich müsse den Vertrag bei so einem Saftladen voll erfüllen.
Da geh ich lieber ins Kino oder ins Fussballstadion.
Vielen Dank liebe Sky Mitarbeiter.
Beantwortet Zur Antwort.
27.02.2019 21:09
Hallo Paulpanzer,
ein sehr komisches Vorgehen seitens Sky.
Frage:
Hast du die vertraglich geschuldeten Gebühren selbst überwiesen? Oder nur den falschen Betrag zurückgebucht?
Achtung!
Nachfolgende Ausführungen treffen nur dann zu, sofern du deine vertraglich geschuldeten Beträge selbst überwiesen hast. Ein Guthaben auf dem Kundenkonto angehäuft wurde. Ferner dein Kundenkonto im Plus ist. Jedoch nicht zu spät gezahlte Beiträge.
Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, würde ich zuvor schriftlich abmahnen. Sky die Möglichkeit einäumen, derartiges vertragswidriges Verhalten abzustellen. Du hast einen gütligen Vertrag, sofern du deiner Verpflichtung nachgekommen bist, würde ich auf Erfüllung bestehen.
Auf die vagen und unverbindlichen Aussagen, es werde verrechnet muss man sich nicht einlassen. Es ist ein vertragswidriges Verhalten, welche unakazeptabel ist. Zudem ist zu befürchten, dass bei einer eventuellen Insolvenz deine Gelder weg sind.
Herzliche Grüße
Redaktionelle Änderung erfolge am 28.2.2019, um 14:55 Uhr.
Hinweis: Meine Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung und haben auch nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Alle Informationen wurden nach bestem Gewissen verfasst. Die Angabe sind ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.
27.02.2019 20:05
Sorry aber warun geht dein Program nicht weil du zu spät bezahlt hast deswegen dauert es eine weile bis es wieder läuft
27.02.2019 20:20
Sicher. Angenommen du gehst Einkaufen und du stehst an der Kasse und merkst das du dein Geld im Auto vergessen hast.
Der Einkaufswagen bleibt an der Kasse. Du gehst zum Auto und holst dein Geld und bezahlst deine Ware. Sagt die Kassiererin dann: Kommen Sie doch bitte in 3 Wochen wieder dann können Sie die Ware abholen ?
27.02.2019 20:34
5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt 5.1 Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten jedenfalls Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.
27.02.2019 20:36
ja aber sky ist kein Supermarkt
27.02.2019 20:40
Der Kunde ist vor 14 Tagen seinen Obliegenheiten nachgekommen. Also liegt seit 14 Tagen ein Programmausfall vor.
Was ist das denn für eine Aussage das Sky kein Supermarkt ist. Sky ist ein Dienstleister so wie jeder andere der etwas verkauft.
Sobald er sein Geld hat hat dieser Dienstleister zu liefern.
27.02.2019 20:42
ja aber wenn er die störung verschuldet dann muss er auch geduld haben. Sky hat ja geliebert
27.02.2019 20:43
Spielt ja auch keine Rolle mehr. Kündigung geht raus. Und ich werde diese durchsetzen. Wofür gibt es Rechtschutzversicherungs-DIENSTLEISTER. Schönen Abend noch.
27.02.2019 20:44
Viel Erfolg
27.02.2019 20:45
Tja. Prepaid Handy leer. -> Zahlst Du Geld ein. > Geht das Handy sofort oder erst in 3 bis X Wochen. Denk mal nach bevor Du auf alles antwortest.
27.02.2019 20:46
Du bist ein lustiger Vogel. An sowas krankt unsere Gesellschaft.
Deine RSV wird Dir was husten.
27.02.2019 20:58
Eine Kurzfreischaltung zur Überbrückung wäre möglich gewesen, wenn nicht jeden Monat eine Entsperrung durch Zahlung mit Überbrückung passiert ist...
27.02.2019 21:05
Du hast aber nicht pre-paid, sondern spät „past-paid„ . Aber wenn du den Unterschied zu deinem hinkenden Vergleich selber nicht kennst (Stichwort Dauerschuldverhältnis), dann hat es ohnehin keinen Zweck.
Ab zum Anwalt.
27.02.2019 21:09
Hallo Paulpanzer,
ein sehr komisches Vorgehen seitens Sky.
Frage:
Hast du die vertraglich geschuldeten Gebühren selbst überwiesen? Oder nur den falschen Betrag zurückgebucht?
Achtung!
Nachfolgende Ausführungen treffen nur dann zu, sofern du deine vertraglich geschuldeten Beträge selbst überwiesen hast. Ein Guthaben auf dem Kundenkonto angehäuft wurde. Ferner dein Kundenkonto im Plus ist. Jedoch nicht zu spät gezahlte Beiträge.
Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, würde ich zuvor schriftlich abmahnen. Sky die Möglichkeit einäumen, derartiges vertragswidriges Verhalten abzustellen. Du hast einen gütligen Vertrag, sofern du deiner Verpflichtung nachgekommen bist, würde ich auf Erfüllung bestehen.
Auf die vagen und unverbindlichen Aussagen, es werde verrechnet muss man sich nicht einlassen. Es ist ein vertragswidriges Verhalten, welche unakazeptabel ist. Zudem ist zu befürchten, dass bei einer eventuellen Insolvenz deine Gelder weg sind.
Herzliche Grüße
Redaktionelle Änderung erfolge am 28.2.2019, um 14:55 Uhr.
Hinweis: Meine Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung und haben auch nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Alle Informationen wurden nach bestem Gewissen verfasst. Die Angabe sind ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.
27.02.2019 21:15
Vielen Dank für die Bestätigung. Für mich ist dieser Beitrag damit geschlossen.
27.02.2019 21:21
Oder nur den falschen Betrag zurückgebucht?
Es gab keinen falschen Betrag, der Kunde hatte nichts bezahlt.
Alle Informationen wurden nach bestem Gewissen verfasst.
Ja, aber Du hast falsch gelesen, darum sind die Informationen,
insbesondere "mit Strafanzeige drohen" wertlos.
27.02.2019 21:24
Puh, da hast du dir den besten Bundesgenossen ausgesucht........
27.02.2019 21:27
Du hast falsch gelesen.
Der Kunde hat den geschuldeten Betrag bezahlt. Dieser wurde vor 14 Tagen dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Sowohl in der APP als auch auf der Internetseite. Das Kundenkonto ist seit 14 Tagen ausgeglichen.
27.02.2019 21:28
es geht nur ums Schreiben. Lesen sollen die andern - wenn sie es denn tun
27.02.2019 21:33
Jo. Bevor mich hier irgendein Moderator nach meiner Kundennummer fragt und ich solle Ihm doch eine PM schreiben.
Die Kundennummer kann unter meiner Servicehotline im Deutschem Festnetz für 7,99 Euro pro Minute erfragt werden.
So. Jetzt bin ich aber raus. Viel Spaß noch.