18.02.2019 14:24
bridget8888 schrieb:
gibt keine CCAs mehr - es sind Kundenberater*innen. Und hier tummeln sich zur Zeit ein paar kompetente
jetzt dürft ihr wieder auf mich los
Wurde denn die Hotline geschlossen ???
18.02.2019 14:28
Was nützt ein Auszug aus den AGB, wenn man die dazugehörige Überschrift einfach unterschlägt?
Die da nämlich lautet:
"8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist:"
Das bedeutet, dass bei Syk Q-Kunden das Downgrade zum Vertragsablauf nicht möglich ist.
18.02.2019 14:33
bridget8888 schrieb:
gibt keine CCAs mehr - es sind Kundenberater*innen.
Auf der HP steht (noch?):
Werkstudent (m/w/d)
Kundenbetreuer (m/w)
Kundenberater (m/w)
18.02.2019 14:36
gammoncrack schrieb:
Was nützt ein Auszug aus den AGB, wenn man die dazugehörige Überschrift einfach unterschlägt?
Die da nämlich lautet:
"8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist:"
Das bedeutet, dass bei Syk Q-Kunden das Downgrade zum Vertragsablauf nicht möglich ist.
Nein, das bedeutet, dass der Zeitpunkt ab dem das Abo zahlungspflichtig wird, unterschiedlich ist.
18.02.2019 14:38
es wäre mal Zeit, dss sich jemand die schriftlichen Verlautbarungen von sky vornimmt. Fast jede mail, jeder Brief transportiert MIssverständliches.
Werbung lasse ich jetzt außen vor, da ist das Missverständnis Programm (alle Spiele, alle Tore etc.)
18.02.2019 14:39
Stimmt. Neuer Unterpunkt. Danke für die Richtigstellung.
18.02.2019 15:43
AGB 8.4
Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Programmkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzu abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonnementvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
Jeder, der ein Downgrade wünscht, kann sich darauf beziehen. Man kann es ja vorlesen. Gehörloser Mitarbeiter am Telefon kann wohl ausgeschlossen werden.
18.02.2019 15:45
Exakt
18.02.2019 16:01
beatricek_sbt_erfurt schrieb:
AGB 8.4
Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
Und dieses "Wirksamwerden" interpretieren CCA unterschiedlich. Bei den einen ist es die Verlängerung, die schon stattgefunden hat (also es wurde schon Standardpreis abgebucht/berechnet) und bei den anderen die Verlängerung, die sich nicht mehr aufhalten lässt, weil die zwei-Monats-Frist angerissen wurde.
18.02.2019 16:13
Ich verstehe was du meinst. Aber Ende der Vertragslaufzeit ist doch eindeutig. Es steht doch nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist.... Wenn Standardpreis bereits berechnet wird dann ist es natürlich zu spät.