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Nun erwischt es mich auch einmal!

gammoncrack
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Nun erwischt es mich auch einmal!

Ich habe den Sky-Vertrag zum 1.1.2019 fristgerecht gekündigt. Das hat auch soweit ohne Probleme geklappt.

Nun erhalte ich von Sky ein Schreiben, dass, da ich den Receiver nicht zurück gesandt habe, ich den natürlich behalten kann, mir aber monatlich 4,99 Euro in Rechnung gestellt werden.

Nun habe ich, weil man Sky ja zu Genüge kennt, von der Verpackung aller Sachen ein Foto unter Zeugen gemacht, und ebenfalls unter Zeugen das Paket zugeklebt und zur Post gebracht, natürlich ebenfalls mit einem Zeugen.. Versand über DHL, der Empfang durch Sky wurde auch durch DHL bestätigt. Anscheinend ist alles angekommen, mit Ausnahme des Receivers. Witzig, wenn man sieht, wie alles verpackt wurde.

Nun dürfen die mir natürlich eine Rechnung schicken (Abbuchen dürfen die nicht!). Und dann lass ich das defintiv bis zum Mahnbescheid laufen. Dem widerspreche ich und warte dann in aller Ruhe die Klage von Sky oder des Inkassounternehmens ab.

Wird garantiert ein Höllenspaß.

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jimgordon
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

natürlich dürfen sie abbuchen. Werf doch mal einen Blick in die AGB

gammoncrack
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Das ist aber seltsam. Ich habe mit der Kündigung die Erlaubnis zur Abbuchung widerrufen. Wieso dürfen die dann trotzdem abbuchen?

herbi100
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Auch nach Vertragsende dürfen Unternehmen noch in Ihren Augen berechtigte,

anfallende Beträge abbuchen

gammoncrack
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Ganz sicher nicht. Sky schreibt ja, dass ich wegen die Nichtrücksendung nun ab 1.2.2019 einen Leihvertrag abgeschlossen habe. Das hat also selbst laut Mitteilung von Sky mit dem ehemaligen Vertrag überhaupt nichts mehr zu tun. Und diesen Vertrag habe ich weder unterschrieben noch eine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt.

jimgordon
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

onlineverträge is auch schwer mit Unterschrift, oder?

herbst
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Der CCA, der deine Kündigung (nicht) bearbeitet hat, hat nicht verstanden, dass du auf Selbstüberweiser umgestellt werden möchtest.

gammoncrack
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Witzig. Was hat das hier mit Online-Vertrag zu tun. Die haben mich angeschrieben, sogar mit Unterschrift! Online habe ich überhaupt nichts bekommen.

gammoncrack
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Ich habe doch die Kündigungsbestätigung incl. der Bestätigung, dass nicht mehr abgebucht wird.

Bisher ist ja hier auch nichts abgebucht worden. Das kündigen die für Ende Februar/Anfang März an.

herbi100
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Ganz sicher nicht.

Es ist müssig darüber zu diskutieren,

wenn Sky der Meinung ist Du schuldest Ihnen Geld,

Du hast einen Vertrag mit Ihnen,

werden sie abbuchen.

Und diesen Vertrag habe ich weder unterschrieben

Viele Millionen Menschen in Deutschland haben Verträge, die sie nicht unterschrieben haben,

oder die sich einfach verlängert haben.

noch eine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt.

Wie geschrieben, Unternehmen buchen ab, solange Dein Konto

mit Gebühren belastet ist.

Ein Vertragsende schützt ja nicht vor dem bezahlen.

Sky geht davon aus, dass Du den Receiver noch hast,

einfach mal gedacht, es wäre wirklich so, dann würde Sky auch einfach abbuchen,

ohne Deine Erlaubnis.

Aber egal,

Wird alles garantiert ein Höllenspaß.
jimgordon
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Du hast von Sky schriftlich, dass sie nie wieder was von dir abbuchen? ECHT!?

herbst
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Natürlich kann man sich die Umstellung auf Selbstüberweiser schriftlich bestätigen lassen. Nur habe ich das Gefühl, dass das in diesem Fall hier nicht veranlasst wurde.

jimgordon
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

was man machen kann, das ist mal ganz egal. Es geht darum was ist und was behauptet wird

gammoncrack
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Ich weiß nicht? Ist das hier üblich, Aussagen zu tätigen, die nicht stimmen?

Ihre Kündigungsbestätigung

SEHR GEEHRTER HERR """""""""""",

Sie haben uns darum gebeten, Ihr Abonnement zu beenden. Wir bedauern sehr, dass Sie uns

verlassen und auf die vielen besonderen Momente mit Sky verzichten möchten.

Doch selbstverständlich bestätigen wir Ihnen heute vertragsgemäß den 31.12.2018 als

nächstmögliches Austrittsdatum. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto erteilt haben, erlischt diese automatisch nach Einzug der letzten fälligen Beiträge.

herbst
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Also das ist "nix".... Und es wird alles weiter abgebucht, was anfällt....

jimgordon
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

tja, nur sind die letzten fälligen Beiträge noch nicht gebucht....

herbi100
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

nach Einzug der letzten fälligen Beiträge

Ja, dass ist richtig und es gibt ja jetzt wieder fällige Beträge,

zumindest aus Sky Sicht.

gammoncrack
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Naja, wir können das beenden.

Sky schreibt zwar selbst, ich hätte einen NEUEN Vertrag. Und für diesen habe ich keine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt. Ob online oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle.

vertreterschrec
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Hallo gammoncrack,

die Foristen vergessen hier, dass die AGB Klausel der optionalen Abbuchung nach Vertragsende nur dann rechtmäßig greift, sofern die Forderungen berechtigt sind. Von einer Berechtigung kann hier beim besten Willen und auch mit viel Fantasie keine Rede sein. Punkt! Ich zitiere dich an dieser Stelle wörlich: " (...) von der Verpackung aller Sachen ein Foto unter Zeugen gemacht, und ebenfalls unter Zeugen das Paket zugeklebt und zur Post gebracht, natürlich ebenfalls mit einem Zeugen.. Versand über DHL, der Empfang durch Sky wurde auch durch DHL bestätigt. Anscheinend ist alles angekommen, mit Ausnahme des Receivers. Witzig, wenn man sieht, wie alles verpackt wurde."


Schauen wir uns mal die Beweise an, welche auf dem Tisch liegen. Die da wären:


1. Fotos vor dem Verpacken

2. Zeugen während dem Verpacken

3. Zeugen bei der Paketaufgabe

4. Einlieferungsbeleg mit TrackID

5. Kündigung, dazu fristgerecht

6. Kündigungsbestätigung durch Sky

Demzufolge kannst du einer Klage gelassen entgegen sehen. Da lacht sich jeder Richter den Hintern weg, wenn er die Klageschrift seitens des Inkassobüros oder von Sky liest. Ich mir übrigens auch.

Herzliche Grüße

onzlaught
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Re: Nun erwischt es mich auch einmal!

Ob sie es dürfen oder nicht,

sie tun es einfach.

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