12.02.2019 13:58
Ist es denn erlaubt beispielsweise auch den Fernseh der Freundin als ein Gerät anzumelden, um auch bei ihr Fußball schauen zu können und wie sieht es generell damit aus wenn man beispielsweise unterwegs ist auf seinem IPad etc. zu schauen ? Ist das erlaubt ? Denn in den AGBs steht ja irgendwas von „nur in dem Vertraglich vereinbarten Haushalt“?
12.02.2019 14:03
ob es laut AGB erlaubt ist - hast du ja selbst beantwortet - ist nicht erlaubt.
Was du technisch bei Dir machst ist Deine Sache und wird zumindest beim Ticket aktuell nicht geprüft.
WEnn du mit deinem iPad unterwegs schaust, wäre das laut AGB ok.
Wenn eine Person mit anderer Adresse Deinen Zugang nutzt, wäre dies wiederum nicht AGB konform.
12.02.2019 14:09
Nee, Ticket darf den Haushalt verlassen (örtlich, nicht über Fremdpersonen):
3.3 In dem Fall, dass der Kunde die Login-Daten anderen als zu seinem Haushalt gehörenden Personen zur Verfügung stellt, ist Sky berechtigt, vom Kunden einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzten Logindaten gebuchte Abonnement zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Örtlicher Nutzungsbereich
Die Inhalte dürfen nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichs genutzt werden.
12.02.2019 14:13
Und was ist hiermit ?
3.4.1.1
Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugänglichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist insbesondere der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Informationen (z.B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt.
12.02.2019 14:25
Wenn Du Freitags mittags zu Deiner Freundin aufbrichst kurze Email an Sky:
"... Vertragsnummer xy verlagert seinen Haushalt übers Wochenende an die Adresse yz..."
und schon bist Du völlig vertragskonform unterwegs.
Sicherheitshalber danach immer die Passwörter ändern, nicht das die Freundin aus Versehen draufkommt
und sich somit dem Erschleichen von Leistungen schuldig macht.
ABER
Da Sky schon einen IP Abgleich aller Geräte, Apps u.s.w eines Vertrages in Vorbereitung hat,
wird es eh irgendwann schwieriger Accounts auf diverse Adressen aufzuteilen.
12.02.2019 14:25
Hast du eine Quelle dazu? Eine Smartcard bei Ticket?
12.02.2019 14:29
Das steht in den AGBs unter 3.4.1.1
12.02.2019 14:34
Interessant, in dem PDF, das dort angegeben ist, ist der Punkt gar nicht enthalten.
https://skyticket.sky.de/scrm/cms/static/pdf/190123_AGB_DE_Sky%20Ticket.pdf
12.02.2019 14:37
Er könnte ja auch SkyQ Multiscreen "mitnehmen".
12.02.2019 14:37
Das ist wirklich seltsam. Ich habe die AGBs auf der Internetseite benutzt : AGB
12.02.2019 14:38
Ich ja auch:
12.02.2019 14:41
Ich habe es nur nicht als PDF runter geladen sondern die Seite benutzt und da steht dann was anderes .. das kann ja nicht sein
12.02.2019 14:47
Eins von beiden ist alt/falsch/ungültig.