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Sky Q Fernbedienung funktioniert nicht mehr

pfalzkind23
Geräuschemacher
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Sky Q Fernbedienung funktioniert nicht mehr

Hallo zusammen,

von einem auf den anderen Moment hat meine Sky Q Fernbedienung nicht mehr funktioniert.

Weder ein Batterienwechsel, noch ein Reset haben geholfen.

Natürlich habe ich als letzten Schritt auch den Reset des Receivers versucht und nun funktioniert natürlich gar nichts mehr.

Nachdem das rote licht an der Fernbedienung nicht blinkt kann ich wohl davon ausgehen, dass die Fernbedienung defekt ist?

Wie schaue ich nun TV?

Und wie bekomme ich von Sky die Fernbedienung schnellstmöglich ersetzt?

Und vor allem zahlt mir Sky den finanziellen Ausfall, nachdem ich jetzt die Inhalte für die ich bezahle nicht nutzen kann?

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herbi100
Regie
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Re: Sky Q Fernbedienung funktioniert nicht mehr

Und wie bekomme ich von Sky die Fernbedienung schnellstmöglich ersetzt?

Hotline anrufen, die schickt Dir eine Neue.

Wie schaue ich nun TV?

Für manche Handys (zB. manche Samsung Modelle) gibt es eine App, damit kann man den receiver steuern,

evtl. mal stöbern.

Und vor allem zahlt mir Sky den finanziellen Ausfall, nachdem ich jetzt die Inhalte für die ich bezahle nicht nutzen kann?

Weis ich nicht, bekommt man eine Entschädigung, wenn ein Handy kaputt geht?

Weil man nicht telefonieren kann?

Evtl. einfach mal nachfragen, wie das Sky handhabt.

Mayk
Ehemaliger Sky Mitarbeiter
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Re: Sky Q Fernbedienung funktioniert nicht mehr

Hallo pfalzkind23​,

sende mir bitte Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht. Dann bekommst Du eine neue Fernbedienung.

Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community

Gruß, Mayk

onzlaught
Regie
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Re: Sky Q Fernbedienung funktioniert nicht mehr

pfalzkind23 schrieb:

....

Und vor allem zahlt mir Sky den finanziellen Ausfall, nachdem ich jetzt die Inhalte für die ich bezahle nicht nutzen kann?

Aus den aktuellen AGB der Fa. Sky

5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt

5.1 Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge

entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der

Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu vertreten

haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur

Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten jedenfalls Unterbrechungen,

die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem

vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden

ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen

Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß

Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.

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