27.01.2019 14:00
Hallo zusammen,
von einem auf den anderen Moment hat meine Sky Q Fernbedienung nicht mehr funktioniert.
Weder ein Batterienwechsel, noch ein Reset haben geholfen.
Natürlich habe ich als letzten Schritt auch den Reset des Receivers versucht und nun funktioniert natürlich gar nichts mehr.
Nachdem das rote licht an der Fernbedienung nicht blinkt kann ich wohl davon ausgehen, dass die Fernbedienung defekt ist?
Wie schaue ich nun TV?
Und wie bekomme ich von Sky die Fernbedienung schnellstmöglich ersetzt?
Und vor allem zahlt mir Sky den finanziellen Ausfall, nachdem ich jetzt die Inhalte für die ich bezahle nicht nutzen kann?
27.01.2019 14:04
Und wie bekomme ich von Sky die Fernbedienung schnellstmöglich ersetzt?
Hotline anrufen, die schickt Dir eine Neue.
Wie schaue ich nun TV?
Für manche Handys (zB. manche Samsung Modelle) gibt es eine App, damit kann man den receiver steuern,
evtl. mal stöbern.
Und vor allem zahlt mir Sky den finanziellen Ausfall, nachdem ich jetzt die Inhalte für die ich bezahle nicht nutzen kann?
Weis ich nicht, bekommt man eine Entschädigung, wenn ein Handy kaputt geht?
Weil man nicht telefonieren kann?
Evtl. einfach mal nachfragen, wie das Sky handhabt.
06.02.2019 13:05
Hallo pfalzkind23,
sende mir bitte Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht. Dann bekommst Du eine neue Fernbedienung.
Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Gruß, Mayk
06.02.2019 13:10
pfalzkind23 schrieb:
....Und vor allem zahlt mir Sky den finanziellen Ausfall, nachdem ich jetzt die Inhalte für die ich bezahle nicht nutzen kann?
Aus den aktuellen AGB der Fa. Sky
5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt
5.1 Der Kunde ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge
entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern. Dies gilt nicht, soweit der
Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber oder IPTV-Anbieter) den Ausfall zu vertreten
haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur
Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten jedenfalls Unterbrechungen,
die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem
vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden
ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen
Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Kunde seinen Obliegenheiten gemäß
Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.