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Widerrufsrecht

franz_sollinger
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Widerrufsrecht

Sky hat ein super Widerrufsrecht.

Da muss man schon widerrufen bevor man was abgeschlossen hat.(sonst ist es zu spät)

Hab am 15.1 Receiver erhalten und am 16.1 wieder zurück geschickt.(Und auch per E-Mail widerrufen)

Heute am 31.1 bekomm ich ein Mail das ich zu spät widerrufen habe.

?????

Wäre interresant ob der Kundendienstleiter überhaupt weiss wo er seine Unterschrift drauf schreibt

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roi_danton
Castingleiter
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Re: Widerrufsrecht

Bei sky - auch in AT - wird gerne

  • falsch informiert
  • aus Rückrufen Verträge gemacht
  • mit Fehlinformationen brilliert

Vieles davon, auch hier im Forum ...

Anonym
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Re: Widerrufsrecht

Geh zum Konsumentenschutz.

herbst
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Re: Widerrufsrecht

Wann genau hattest du denn abgeschlossen?

didi
Regie
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Re: Widerrufsrecht

Wenn du deine email mit dem Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Aboabschluß abgeschickt hast, so kann dir Sky schreiben, was sie wollen - dein Widerruf war pünktlich und du kannst der mail von Sky entsprechend widersprechen. Nur nicht einschüchtern lassen!

manfreda
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Re: Widerrufsrecht

franz.sollinger@oebb.at schrieb:

Sky hat ein super Widerrufsrecht.

Da muss man schon widerrufen bevor man was abgeschlossen hat.(sonst ist es zu spät)

Hab am 15.1 Receiver erhalten und am 16.1 wieder zurück geschickt.(Und auch per E-Mail widerrufen)

Heute am 31.1 bekomm ich ein Mail das ich zu spät widerrufen habe.

?????

Wäre interresant ob der Kundendienstleiter überhaupt weiss wo er seine Unterschrift drauf schreibt

Die Widerrufsfrist startet mit Angebotsannahme und nicht mit Erhalt eines Receivers.

Hast du bei deinem Widerruf die korrekte Email Adresse genutzt?

Anonym
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Re: Widerrufsrecht

Das ist jetzt aber hinfällig.

Wenn man kein sky Go abonniert hat kann man aber Sky ohne Receiver nicht schauen.

Und was macht jemand ohne Internet.

Also ich halt das erhalten eines Receveivers wohl für den Zeitpunkt der Beginn eines Abo.

Das mag Sky zwar anders sehen aber nicht alles das in den AGB seht ist auch rechtssicher.

tessos
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Re: Widerrufsrecht

manfredawer verbreitet denn wieder so einen Schwachsinn.

Widerrufsrecht:

Der Widerruf selbst richtet sich nach §§ 355- 359 BGB. Die Widerrufsfrist selbst beträgt gemäß § 355 I BGB zwei Wochen. Der Beginn der Zweiwochenfrist ist jedoch, damit sie ordnungsgemäß zu laufen beginnt, an einige Voraussetzungen gebunden, die in der Praxis nur selten eingehalten werden:

Gemäß § 312d II BGB muss der Unternehmer gemäß § 312c II BGB bestimmte Informationspflichten einhalten. Tut er dies nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.

Die Informationen sind durch den Unternehmer spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, in Textform mitzuteilen.

Unternehmern ist es daher anzuraten, eine ordnungsgemäße Information gemäß § 312c II BGB bei Warenlieferungen in Papierform (Ausdruck) beizulegen. Alles andere schafft nur Beweisprobleme, da der Unternehmer die ordnungsgemäße Information nachweisen muss.

Ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß, so erlischt das Widerrufsrecht erst nach 12 Monaten! Die Beweislast dafür, dass die Zwei- Wochenfrist gilt und wann diese begonnen hat trifft gemäß § 355 II 4 BGB ausschließlich den Unternehmer.

Ohne schriftliche Widerrufsbelehrung beginnt die Frist nicht zu laufen, egal was SKY behauptet !!

Cornelia_N
Moderator
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Re: Widerrufsrecht

Hallo franz.sollinger@oebb.at ,

bitte entschuldige die späte Reaktion und die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Deinen Fall sehe ich mir gern einmal an. Schicke mir dazu Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zu. Außerdem benötige ich zum Datenabgleich Dein Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.

Wie Du mir eine Direktnachricht schickst, siehst Du hier: Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community

Viele Grüße, Conny

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