03.12.2018 11:30
Hallo,
Ich habe nun eine Mail bekommen, dass der Wechsel auf ein ci Modul nicht möglich sei.
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Bitte entschuldigen Sie, dass sich unsere Antwort auf Ihr Anliegen verzögert hat.
Sie haben sich am 1 Dezember 2018 nach der Verfügbatkeit eines CI+ Moduls erkundigt.
Sie haben sich für unser Entertainment Plsu Paket entschieden. Für die Verfügbarkeit diese Angebots ist zwingend eine Nutzung unseres Sky Q Receivers vorgesehen
Aus diesem Grunde können wir Ihnen leider kein CI+ Modul zur Verfügung stellen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie Sky weiterhin treu bleiben.
Das verstößt gegen geltendes Recht. Sky muss ci Module auf Wunsch den Kunden zur Verfügung stellen. Außerdem wird der Wechsel nach dem Abo Abschluss offen kommuniziert.
03.12.2018 11:37
Ich bin zwar auf Deiner Seite,
da aber Entertainment plus explizit Netflix enthalten ist wird das ohne Internet nix.
Schon mit einem Abo versucht das keine Streamingangebote von Drittanbietern beinhaltet?
03.12.2018 11:40
Ich kann Netflix auf (bis zu) 4 Endgeräten nutzen. Dazu brauche ich keinen Sky Receiver
03.12.2018 11:42
Oder bekomme ich dann 4 Sky Q Receiver gestellt?
03.12.2018 11:44
til schrieb:
Das verstößt gegen geltendes Recht. Sky muss ci Module auf Wunsch den Kunden zur Verfügung stellen. Außerdem wird der Wechsel nach dem Abo Abschluss offen kommuniziert.
Das Angebot passt nicht zu deinen Bedürfnissen.
Voraussetzung für die Nutzung des Netflix Dienstes auf der Sky Q Set Top Box im Rahmen des Pakets Sky Entertainment Plus ist ein Sky Q Receiver, welcher mit dem Internet verbunden ist.
03.12.2018 11:48
Na dann sollte die Bundesnetzagentur der nächste Ansprechpartner sein,
oder war es das Bundeskartellamt?
03.12.2018 11:56
Wenn Du mit Entertainment-Plus - also Sky + Netflix - für eine Leistung entscheidest, die auf eine App am Receiver angewiesen ist, sehe ich den Rechtsverstoß nicht.
Es wäre meinem Verständnis nach doch eher unendlich für eine Zusatzleistung zu kassieren Ohne entsprechende Hardware zur Verfügung zu stellen oder übersehe ich da irgendwas?
03.12.2018 11:56
Netter Versuch, aber das darf Sky nicht.
03.12.2018 11:57
Du übersiehst, dass für netflix keine spezielle Hardware benötigt wird. Bestimmt kein Sky Receiver
03.12.2018 11:58
was genau daran darf Sky nicht? Und wogegen verstößt Sky womit genau?
03.12.2018 11:59
Siehe onzlaught
03.12.2018 12:14
Aus der Tatsache heraus das es für Modulkunden schon seit Bestehen von
Sky on Demand keinen Zugang gibt schliesse ich das Sky
- sich entweder im Rechtsrahmen sieht
oder
- es ihnen egal ist und man auf eine Klage wartet.
03.12.2018 12:16
Für Netflix benötgst du freilich keine "spezielle Hardware". Die "spezielle Hardware" benötigst du für Sky Entertainment Plus ....
03.12.2018 12:21
?
03.12.2018 12:25
Was gibt es denn da nicht zu verstehen? DU hast Sky Entertainment Plus gebucht und dieses Paket benötigt grundsätzlich und ausnahmslos einen SkyQ Receiver.
03.12.2018 12:27
dann erkläre doch mal mir und allen Interessierten (wovon es hier sicher einige hier gibt) warum?
Und, bitte erkläre es technisch, nicht rechtlich.
03.12.2018 12:28
Es gibt keinen technischen Grund.
Sky möchte einfach nur nicht.
03.12.2018 12:30
plus = netflix
oder ist plus noch mehr? wenn ja kann ich darauf verzichten. Alle Kunden mit ci verzichten auf "on Demand" Angebote am Receiver
03.12.2018 12:31
Also ohne mich weit aus dem Fenster lehnen zu wollen, möchte ich aber trotzdem behaupten das es in dieser "ich verstehe es nicht - Konstellation" ausschließlich einen User (nämlich dich) gibt. Mein zuvor geschriebener Post sagt eigentlich alles aus. Du hast das Paket "Sky Entertainment Plus" gebucht. Dieses Paket gibt es ausschließlich mit dem SkyQ-Receiver! Netflix ist lediglich ein Bestandteil dieses Pakets.
03.12.2018 12:33
Sky möchte einfach nur nicht.
Selbst Sky muss sich an die Rechtsprechung halten. Aber auf der Ebene möchte ich nicht diskutieren.
Kann ein Mod das bitte noch einmal prüfen und hier ein endgültiges Statement abgeben.
Möchte mich nicht streiten und werde dann den Weg des Widerrufs gehen.