18.11.2018 21:34
Hallo, ich habe seit langem eine Sky Zweitkarte. Nun habe ich gelesen dass es sowas nicht mehr geben soll.
Mein Vertrag läuft noch ein Jahr. Aber wie wird es danach sein??? Ich möchte schon sehr gerne bei der Zweitkarte bleiben.
Habt ihr da was konkretes?? Ich kann bei Sky.de nichts finden.
18.11.2018 21:45
Solange du deinen Vertrag VOR Ablauf verlängerst bleibt auch deine Zweitkarte erhalten. Wenn du auslaufen lässt, ist sie weg.
18.11.2018 22:09
Offox 74 schrieb:
Solange du deinen Vertrag VOR Ablauf verlängerst bleibt auch deine Zweitkarte erhalten. Wenn du auslaufen lässt, ist sie weg.
Auch wenn es sich bei dem Receiver um einen alten HD Plus Receiver handelt (Kein Sky Q)??
18.11.2018 22:10
JA.
Man kann sogar sagen: Weil es ein alter Receiver ist, bist du recht „safe“.
18.11.2018 22:11
Ja, auch wenn es ein alter Sky+ HD Receiver ist.
19.11.2018 07:56
Und auch mit SkyQ gibt es die Zweitkarte: SkyQ inkl. Receiver auf Karte 1 und zu (in der Regel) 149€ einmalig einen zweiten SkyQ Receiver mit Karte.
Vorteile: keine zusätzlichen monatlichen Kosten für die Zweitkarte, wenn SkyQ gebucht wurde.
Und keine IP Bindung mehr, laut aktueller Sky AGB.
19.11.2018 09:21
berlin69er schrieb:
Vorteile: keine zusätzlichen monatlichen Kosten für die Zweitkarte, wenn SkyQ gebucht wurde.
Und keine IP Bindung mehr, laut aktueller Sky AGB.
Puuh, das klingt schon sehr nach Werbetext.......
Selbstverständlich sind es zusätzliche monatliche Kosten, sogar 1 cent mehr als vorher für SkyQ. Die heissen nur anders.
Und der Verweis auf die AGB ist dünnes Eis, Sky interessieren solche Feinheiten im Zweifel wenig. Die gefahr des IP Abgleichs besteht ebenfalls.
19.11.2018 13:18
Für Fakten kann ich doch nichts. Und lies doch bitte genau: „wenn SkyQ gebucht wurde“
Was SkyQ letztlich kostet kann man nicht sagen, ohne den Vertrag zu kennen. Bei Vollzahlern ja sogar kostenlos.
Zudem besteht SkyQ ja nicht nur aus dem Receiver, sondern noch ein paar anderen Dingen mehr.
Und narürlich sind die AGB der entscheidende Vertragsbestandteil! Sollte Sky eine IP Prüfung (wieder) einführen, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn Sky eine Ablehnung geänderter AGB nicht anerkennt.
Meiner Meinung wurde es abgeschafft, da es schlicht gegen aktuelle Datenschutzbestimmungen verstößt.
19.11.2018 13:23
berlin69er schrieb:
Für Fakten kann ich doch nichts.
Meiner Meinung wurde es abgeschafft, da es schlicht gegen aktuelle Datenschutzbestimmungen verstößt.
1) Fakten ? Hüstel. Wie gesagt, es bleibt für mich ein suggestiver Werbetext wenn man die 149 erwähnt (die je nach Abo und Angebot auch mal entfallen können), die 10 € -meinetwegen mit Erläuterungen- weglässt. Wenn, dann musst du alles erwähnen.
2) Die Abschaffung muss andere Gründe haben, denn für die SkyQ Apps ist eine solche Textpassage ja an Bord.
19.11.2018 13:29
Was soll das? Ich schrieb doch, wenn SkyQ gebucht! Damit sind die Vorausetzungen klar.
Wenn der TE umstellen will, könnte er seinen aktuellen Vertrag mitteilen, für genauere Infos.
Erst mal ging es darum, dass auch mit SkyQ eine Zweitkarte möglich ist, denn das war die eigentliche Frage.
Und was genau steht denn in den App AGB? Wenn auch nur „Haushalt“, ist das kein IP Abgleich.
Zudem ist es durchaus möglich, dass eine App rechtlich anders bewertet wird, als ein Receiver.
Hach, diese dämliche Editiererei...
Ich muss gar nichts, das ist ja wohl mal klar...
19.11.2018 13:53
wenn Sky den IP Abgleich abgeschafft hat dann nur weil sie das eh nicht gebacken bekommen haben.
Da gab es zig treats über meckernde Receiver. Passiert ist fast nie was
19.11.2018 13:54
berlin69er schrieb:
Ich muss gar nichts, das ist ja wohl mal klar...
Das unterscheidet uns. Ich "muss" schon versuchen, eine gewisse Transparenz in meinen Beiträgen herbeizuführen.
Mag bei dir anders sein.....
Und im übrigen schreibst du oben nicht "wenn SkyQ gebucht ist", sondern:
Und auch mit SkyQ gibt es die Zweitkarte:
Da ist weder das Wort "gebucht" noch sonst ein Hinweis auf eine kostenpflichtige Aktivität
Und du weisst, das es ein Unterschied ist, ob man nur den SkyQ (Receiver) hat oder Sky Services gebucht hat.
Und was genau steht denn in den App AGB?
Ok, die technische Umsetzung um zu kontrollieren, wo die Apps laufen sind nicht genannt.
Lediglich DAS die
Apps nur im gleichen Haushalt genutzt werden dürfen. 1.4.1. und 1.4.5.
Aber ist ja jetzt alles geklärt........bevor wir noch anfangen über die Praktikablität des juristischen Vorgehens gegen Sky akademisch werden
19.11.2018 14:10
jonnycash schrieb:
berlin69er schrieb:
Ich muss gar nichts, das ist ja wohl mal klar...
Das unterscheidet uns. Ich "muss" schon versuchen, eine gewisse Transparenz in meinen Beiträgen herbeizuführen.
Warum "musst" du das? Verstehe ich nicht
19.11.2018 14:26
Genetisch bedingt
Klugscheisser-Syndrom
Erklärbär
......nenn es wie du willst
19.11.2018 14:31
Achso du möchtest das weil es deinem Naturell entspricht. Das ist aber schon ein Unterschied gegenüber "müssen"
19.11.2018 14:34
Ein innerer Zwang kann stärker sein als ein äusserer.
19.11.2018 14:39
Das ist wohl wahr
19.11.2018 15:46
jonnycash schrieb:
Und im übrigen schreibst du oben nicht "wenn SkyQ gebucht ist", sondern:
Und auch mit SkyQ gibt es die Zweitkarte:
Da ist weder das Wort "gebucht" noch sonst ein Hinweis auf eine kostenpflichtige Aktivität
Und du weisst, das es ein Unterschied ist, ob man nur den SkyQ (Receiver) hat oder Sky Services gebucht hat.
Hm, vielleicht solltest du meinen Beitrag ja doch noch mal lesen?! Vielleicht findest du ja den betreffenden Text ja doch noch.
Und nein, ich habe nichts geändert oder hinzu gefügt...
Und du hast nicht von dir geschrieben, sondern das ICH müsse. Und das empfinde ich als keinen feinen Zug und zeugt von mangelndem Sozialverständnis.
Und noch mal: die aktuellen AGB wurden detailliert geändert, denn die expliziere Aufführung der IP Überwachung und die daraus resultierenden konkreten Folgen (Mahnung und Vertragsänderung) sind nicht mehr vorhanden.
Vielmehr entsprechen die AGB jetzt der ursprünglichen Form, ohne jegliche Überwachung.
19.11.2018 15:54
Stimmt habe, deinen Satz wiedergefunden, mein Fehler, sorry.
wenn SkyQ gebucht wurde.
Mir fehlt aber trotzdem der noch der Zusatz, dass das in der Regel Kosten verursacht
und zeugt von mangelndem Sozialverständnis.
Aha, danke für die höchst sozialkompetente Zurechtweisung. Du hast vergesssen dazuzuschreiben, das DU das so siehst.
Ich bleibe dabei.....mit anderen Worten: Wenn dann muss man (auch Du) alles erwähnen.
19.11.2018 15:57
Deine Meinung... Meine Meinung: ich muss es so machen, wie ich es für richtig halte...