30.10.2018 09:44
Ich habe mal eine theoretische aber interessante Frage.
Nehmen wir an, ein Kunde ist von Sky+ Pro (Sat) auf die Sky Q Technologie migriert. Nun hat er immer wieder BIldausssetzer, Fragmentbildung im Bild und Tonstörungen und Tonaussetzer. Der Kunde hat schon ein Ersatzgerät bekommen und ein Fernsehtechniker hat die Satanlage ausgerichtet und ein Protokoll über den optimalen Empfang ausgestellt. Also wurde alles getan um Sky nutzen zu können und es geht trotzdem nicht.
Wie geht Sky in so einem fall mit dem Kunden um? Wäre das nicht ein triftiger grund für eine "Außerordentliche Kndigung"? Oder hat Sky als unternehmen da noch alternative Möglichkeiten? Im schlimmsten Fall hat der Kunde 149€ für den Sky+ Pro gezahlt und Versand- und Aktivierungsgebühr oben drauf gepackt, weil er aus eigenen Stücken, auserhalb von Kampagnen das Gerät haben wollte. Also rund 180€ gezahlt, für ein Gerät, was quasi zur unnutzbarkeit gepatcht wurde.
Was hat der Kunde nun für Rechte, bzw. wie soll der Kunde sich verhalten?
30.10.2018 09:56
Natürlich bleibt Dir das Recht auf Sonderkündigung wegen Nutzungsausfall zu klagen. Wie Sky dann damit umgeht ,ist eine andere Sache. Immerhin wird Sky Q beworben als "Gemacht aus Deinen Wünschen". Und wenn die Mehrzahl der Kunden sich wünscht, daß eben nichts funktioniert wird ,es schwer mit der Begründung der Kündigung.Und natürlich wird Sky argumentieren, daß es ja bei Herrn M'Barek auch prima läuft.
30.10.2018 09:59
Der Anfang wäre wohl Sky mit einem detailierten Messprotokoll in Verzug zu setzen.
Man sollte auch abklären, dass die Störungen nicht auf dem HDMI Strang Receiver <-> Fernseher erzeugt werden
bzw. wenn doch das der Fernseher nicht schuld ist.
Hätte der Kunde rein zufällig eine JESS Satanlage und eine unglückliche
Frequenzzuteilung seitens des Vermieters stände er seit dem Q Update komplett im Dunkeln.
30.10.2018 10:00
Möchtest du eine Rechtsberatung ???
Ansonsten sind Meinungen vor Gericht eher uninteressant ... Was du allerdinsg immer tun kannst, ist ... Lösungen anmahnen und Sky in Verzug setzen ...
30.10.2018 10:01
Sky hat in seiner (aktuellen) AGBs (Pkt. 1.2.5) auch dafür vorgesorgt!
Es bleibt die Frage, wie sah die ABG zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses aus? Oder gab es zwischenzeitlich eine Zusendung (Post, E-Mail) der neuen ABG mit stillschweigender Anerkennung, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wurde?
Auszug der aktuellen AGB (Stand 7/18)
30.10.2018 10:07
euleuhu schrieb:
....Oder gab es zwischenzeitlich eine Zusendung (Post, E-Mail) der neuen ABG mit stillschweigender Anerkennung, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wurde?Auszug der aktuellen AGB (Stand 7/18)
Dazu stelle ich mir immer die Frage ob ich Sky nicht meine AGB zusenden sollte und mir in 14 Tagen die Hände reibe.
30.10.2018 10:13
onzlaught schrieb:
euleuhu schrieb:
....Oder gab es zwischenzeitlich eine Zusendung (Post, E-Mail) der neuen ABG mit stillschweigender Anerkennung, wenn dieser nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen wurde?Auszug der aktuellen AGB (Stand 7/18)
Dazu stelle ich mir immer die Frage ob ich Sky nicht meine AGB zusenden sollte und mir in 14 Tagen die Hände reibe.
Weil?
30.10.2018 10:14
Man muss ja nicht gleich Klagen. Wenn man auf Sky zu geht und sagt, "Hey geht nicht, ihr habts kaputt gemacht"... Theoretisch müsse man ja nicht mal Klagen!
30.10.2018 10:14
Die Reaktionszeit der Fa. Sky auf eine Email über 14 Tagen liegt und somit
durch Stillschweigen Anerkennung meiner AGB stattfindet und ich mir
natürlich einige Annehmlichkeiten einbauen würde.
30.10.2018 10:17
Wenn ich eine Rechtsberatung haben möchte, gehe ich zum Rechtsverdreher, bzw würde jemanden zum Rechtsverdreher schicken, wenn er solche Probleme hätte.
Ich möchte wissen, wie SKY mit solchen Kunden umgeht... Wäre es Kulanz? Gibt es eine Grundlage für eine Außerordentlichen Kündigung?! Du weißt doch... "Wer nicht fragt bleibt dumm!" *sing*
30.10.2018 10:18
#wheeler ... Ist jetzt nicht bös gemeint: Du schreibst mir zu viel "theoretisch" ... Im richtigen Leben ist dies meist ganz anders
30.10.2018 10:24
"...und/oder zum Verlust unwesentlicher Funktionen kommen kann"
Wenn ich nicht mehr Fernsehen schauen kann, ist das glaube ich doch etwas mehr als "unwesentlich" oder? Ich meine, es handelt sich ja um ein Gerät zum Empfang und Verarbeitung von TV SIgnalen, damit ich diese Entschlüsseln und auf meinem TV sehen kann... Es sollte ja eine wesentliche Grundfunktion sein, das ich störungsfrei TV schaunen kann, oder?
30.10.2018 10:25
Du hast aber keine AGB, denn du bist kein Unternehmen
30.10.2018 10:26
Schonmal dran gedacht einfach nach einem Downgrade auf Sky+ zu fragen ?! Damit dürften viele deiner Probleme Geschichte sein und bevor man dir ein Sonderkündigungsrecht wegen Q einräumt, wird man sicher erstmal diesen Weg versuchen, also kannst du es auch gleich von dir aus probieren...?
30.10.2018 10:31
Ach wo, ich nehme das nicht böse oder persönlich.
Vieles im Richtigen Leben, basiert auf Theorien die dann genau so um leben umgesetzt werden...
Ich weiß mittlerweile das "Einige Kunden" von Sky genau diese Problematiken haben. Also vom Fachmann geprüfte Sat-Anlage mit Protokoll und immer noch Probleme. Receiver wird getausacht, Probleme sind immer noch vorhanden. Man muss ja nicht immer wegen jedem Mist zum Anwalt rennen. Das kostet alles nur unnütig zusätzlich mehr Zeit und Nerven.
30.10.2018 10:34
Welcher Paragraph beschränkt das "Haben" von AGBs auf Unternehmen doch gleich?
Fing an mit einem Zweizeiler für Ebay etc. vor 15 Jahren und ist halt jetzt etwas mehr.
Und ja die Diskussion ist lächerlich,
aber für gelten immer die AGB zu Vertragsabschluß.
30.10.2018 10:49
Das ist natürlich eine "Alternative"...
Aber damit ist meine Frage nur indirekt beantwrotet... Auch wenn du recht hast...
Ach ja... Es geht hier nicht um mich... bei mir funktioniert alles *lach*
30.10.2018 10:54
Möchtest Du wissen was der Kunde für Rechte hat oder wie sich Sky verhält?
Sky verneint jede Form eines Sonderkündigungsrecht,
streitet entweder die Schuld am Fehler ab oder beruft sich auf eine geringfügige Beeinträchtigung
die mit einem Update behoben wird.
Fast alle Aktionen des Kunden darüber hinaus lösen das Mahnwesen der Fa. Sky aus.
Über die Tatsache ob und welche Gründe dem Kunden erfolgreich zu einer
Sonderkündigung verhelfen gibt es ähnlich viele Sichtweisen wie Mitglieder hier im Forum.
Die Rechtslage würde schlussendlich nur durch einen Richter verbindlich entschieden.
30.10.2018 11:06
Das wäre für "Betroffene Kunden" ja durchaus ungünstig. Schade das man in solchen Fällen, immer gleich nach der Richterkeule greifen muss.
30.10.2018 11:37
Vom Verzicht auf eine Forderung "....ohne Anerkenntinis einer Rechtspflicht..."
bis zur Kontopfändung haben wir hier schon alles gehabt was Streß mit Sky angeht.