05.10.2018 21:19
Hallo,
ich versuche seit Wochen sowohl telefonisch als auch schriftlich vergeblich meine Vertragsproblematik zu klären, so daß ich auf diesen Weg auf eine Lösung hoffe. Ich hatte letztes Jahr ein auf 12 Monate befristetes Kündiger-Rückgewinnungsangebot angenommen. In dem Bestätigungscheiben wird ausdrücklich das Laufzeitende und der vergünstigte Preis benannt. Sowohl in dem damaligen Gespräch als auch in dem Schreiben gab es einen Hinweis auf eine automatische Verlängerung bzw. auf die zugrundeliegenden AGBs. Stattdessen wurde der Preis jetzt für weitere 12 Monate auf Standardpreis erhöht werden.
Daher würde ich gerne schnellstmöglich eine Bestätigung für das Vertragende bekommen oder ein akzeptables Neuangebot erhalten.
Besten Dank
05.10.2018 21:23
Die Verträge verlängern sich, wie bei Handyverträgen usw. immer weiter, wenn Du nicht kündigst,
dass einzige was wegfällt, eine zeitlich begrenzte Laufzeit hat, sind die Rabatte.
Darum kündigen ja auch so viele, nicht, weil sie einen neuen Vertrag wollen,
nein, weil sie neue Rabatte wollen.
Einen Vertrag, der automatisch ohne das Du kündigst beendet wird, gibt es bei Sky nicht,
steht auch meist bei den schriftlichen Vertragsbestätigungen usw.
05.10.2018 21:26
Hier auch nochmal in den AGB
8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website www.sky.de/agb-info
Nur wie geschrieben, die Rabatte fallen eben weg
05.10.2018 21:31
Danke für Deine Rückmeldung. Habe das Prinzip schon verstanden. Aber nach meinem Verständnis muss entweder ein Hinweis auf die Kündigungsfrist und/oder auf die AGBs erfolgen, damit diese AGB Regelung gilt.
05.10.2018 21:31
Daher würde ich gerne schnellstmöglich eine Bestätigung für das Vertragende bekommen oder ein akzeptables Neuangebot erhalten.
Wirst Du beides hier nicht bekommen.
Du hast nur eine Möglichkeit,
hat das verlängerte Abo noch nicht bekommen, kannst Du ein Downgrade machen,
dass heist man kann vor Vertragsende Pakete abgeben und so den Gesamtpreis für das Abo verringern.
geht aber wie geschrieben nur wenn die automatische Vertragsverlängerung noch nicht begonnen hat.
05.10.2018 21:34
Aber nach meinem Verständnis muss entweder ein Hinweis auf die Kündigungsfrist und/oder auf die AGBs erfolgen, damit diese AGB Regelung gilt.
Ja, wenn Du behauptest, Du hast keine AGB oder keine schriftlichen Vertragsunterlagen bekommen,
ok.
dann wirst Du das mit Sky über deren Rechtabteilung klären müssen.
Ein Moderator hier, wird Deinen verlängerten Vertrag nur auf Grund Deiner Behauptung
nicht nachträglich kündigen.
05.10.2018 21:38
peter.gruenthal@t-online.de schrieb:
Danke für Deine Rückmeldung. Habe das Prinzip schon verstanden. Aber nach meinem Verständnis muss entweder ein Hinweis auf die Kündigungsfrist und/oder auf die AGBs erfolgen, damit diese AGB Regelung gilt.
Stell deine Vertragsbestätigung doch mal ohne private Daten ein.
05.10.2018 21:45
peter.gruenthal@t-online.de schrieb:
Danke für Deine Rückmeldung. Habe das Prinzip schon verstanden. Aber nach meinem Verständnis muss entweder ein Hinweis auf die Kündigungsfrist und/oder auf die AGBs erfolgen, damit diese AGB Regelung gilt.
Nein. AGB sind aktiver Bestandteil des Vertrages. Da muss kein gesonderter Hinweis erfolgen.
05.10.2018 23:03
Dann fliessen meine AGB auch automatisch mit ein,
find ich gut.
03.06.2020 13:27
Keine Frage,
AGB's sind Teil des Vertarges. Es geht nur darum .."welche" denn genau.
Meines Erachtens die, die dem Vertrag bei Abschluss gültig waren (die Bestätigten), nicht aber notwendigerweise die aktuellen.