30.09.2018 21:47
Und wie komme ich jetzt an einen Moderator, der sich meiner annimmt?
30.09.2018 21:49
mephisto2411 schrieb:
Und wie komme ich jetzt an einen Moderator, der sich meiner annimmt?
Aktuell leider nur mit seeehr viel Geduld. Wartezeiten von 5-7 Tagen sind keine Seltenheit.
Die Moderatoren melden sich je nach Sachgebiet von selbst in den einzelnen Threads
30.09.2018 21:50
Wenn sich bis morgen Abend keiner hier gemeldet hat, eröffnest du ein neues Thema mit einem Titel „Brauche Moderatorenhilfe zu meinem Vertrag“ oder ähnlich.
30.09.2018 21:51
Es gibt für alle eMails eine Eingangsbestätigung. Die Schreiben habe ich natürlich auch aufbewahrt...Der Wunsch zum Downgrade erfolgte zwei Monate vor dem entsprechenden Buchungslauf.
Mal funktioniert die Drohnung mit dem Anwalt mal nicht. Viele große Firmen sehen den Kunden auch nur als unbedeutende Randerscheinung bis halt mit einem Anwalt gedroht wird. Kann natürlich auch den gegenteiligen Effekt haben, allerdings folgte die Ignoranz schon vor der Drohung, wenn ich mich im zeitlichen Ablauf richtig erinner.
30.09.2018 22:01
mephisto2411 schrieb:
Ich habe es eindeutig formuliert...zwar nicht mit dem Wort Downgrade aber sinngemäß "bitte ich darum meine Programmpakete auf das Minimum zu reduzieren". Den Hinweis hierzu hatte ich auch in späteren Schreiben wiederholt, dann auch mit der eindeutigen Bezeichnung "Downgrade". Nur werden wie bereits erwähnt sämtliche Schreiben ignoriert. Es wird eine Rücklastschriftgebühr berechnet, wobei doch gar keine Einzugsermächtigung mehr bestand. Man kann über die Geschichte, ob die Kündigung rechtzeitig erfolgte oder nicht, streiten wie man will. Vielleicht haben alle mit einer anderen Meinung recht, was ich aber unverzeilich finde ist, dass erstens Schriftverkehr schon fast am Anfang ignoriert wird, auf entsprechende Willensäußerungen (Downgrade, Entzug Einzugsermächtigung) nicht eingegangen wird und man dann hier noch als "Depp" abgetan wird. Gibt es hier nicht eine Person, die ein Unrechtsempfinden hat oder eine gute Erziehung genossen hat und sieht, dass das Verhalten von sky nicht rechtskonform oder zumindest nicht "gentleman-like" ist? Unabhängig wie die Sache jetzt ausgeht, ich habe keine Lust mehr auf sky. Sollte ich unrecht haben, gebe ich meinen Fehler zu, aber das was sky oder vielleicht nur der/die gewissen Mitarbeiter vom kundenservice sky gemacht haben ist unverzeilich. Solche Leute sollten eine Abmahnung erhalten, ich kann mir so etwas auf meiner Arbeit nicht erlauben, selbst wenn mir die Person noch so unsympathisch ist, zudem ich ja nicht ausfällig geworden bin.
und für was soll jetzt welcher Sky-Mitarbeiter, mit welchem Grund genau, eine Abmahnung bekommen?
30.09.2018 22:27
Die Abmahnung:
Löschen/Nicht beantworten/Ignorieren/Nicht bearbeiten von weiteren Willensäußerungen (Downgrade, Entzug Einzugsermächtigung) ist für mich fahrlässig oder schlechtes Arbeiten, wenn nicht gar bei Absicht einfach nur Bösartig. Ich finde im Kundenservice hat man damit seinen Job verfehlt. Normalerweise führt man als Vorgesetzter dann zumindest ein ernstes Gespräch nach dem Motto "ich weiß, sie hatten ihre Gründe, aber so etwas entspricht nicht unserer Unternehmensphilosophie, wir sind immer noch ein Dienstleistungsunternehmen..blablabla" aber vermutlich liege ich damit auch wieder sowas von komplett falsch wie in allem hier....
01.10.2018 00:33
1. Hast du eigentlich eine Frage zu einem Thema gestellt?
2. Oder willst du hier von allen nur hören das du alles ganz genau weißt und sowieso nur du Recht hast??
01.10.2018 07:27
Nein, ich benötige keine Bepinselung meines Ego's oder dergleichen. Nur habe ich das Gefühl, dass meine eMails vom Kundenservice einfach nur gelöscht werden. Ich will auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen..Aber so wie es scheint sind hier fast eh nur "Sky-Jünger aus dem Umfeld des Kundenservice" also ist es dementsprechend auch egal.
Zu den Kommentaren, dass §193 BGB nur bei Kündigungsfristen gilt und ich mir die Dinge aus dem Internet gesucht habe. WOllte mal darauf hinweisen, dass dieser achso schlaue Kommentar von demjenigen mit der Kündigungsfrist aus einem Artikel beim IWW kommt und es danach aber schon Urteile zu Kündigungen bei Abo's gab (ich denke es wird mir keiner widersprechen, dass es sich bei sky um ein Abo handelt), die bestätigen, dass §193 BGB greift.
Des Weiteren wird von euch immer auf die AGB's verwiesen und das dort steht "ist zu kündigen", ja das ist richtig aber im gleichen Satz steht glaube ich sogar "verlängert sich". Was denn nun? Soll ich den Vertrag kündigen oder soll ich eine Willenserklärung abgeben, dass er sich nicht verlängert? Insofern hier auch mal Juristen sind, die nicht nur im BWL-Grundstudium mal ein Semester BGB-Recht oder dergleichen belegt haben und die auch mal sachlich argumentieren und nicht mit irgendwelchen blöden Sprüchen kommen, können wir gerne reden. Ansonsten melde ich mich aber von dieser Diskussion hier ab. Da sind ja selbst die Betriebsprüfer vom Finanzamt bei Schlussbesprechungen einsichtiger.
01.10.2018 07:29
*nicht bei Kündigungsfristen gilt* Freudscher Versprecher, Entschuldigung
01.10.2018 09:55
mephisto2411 schrieb:
... so wie es scheint sind hier fast eh nur "Sky-Jünger aus dem Umfeld des Kundenservice" also ist es dementsprechend auch egal. ...
....Da sind ja selbst die Betriebsprüfer vom Finanzamt bei Schlussbesprechungen einsichtiger.
Wollte man ein Buch über misslungene Kommunikation schreiben, wäre dieser Thread ehrlich ein Paradebeispiel
Ein Problem verschwindet nicht dadurch, dass man den Ärger darüber auf andere überwälzt. Menschen, die eine andere Sichtweise auf Dinge haben können in Idealfall als Bereicherung und als Möglichkeit geschätzt werden, den eigenen Standpunkt auch mal kritisch zu hinterfragen.
Wer nur hören möchte, wovon er/sie ohnehin bereits überzeugt ist, ist vor dem Spiegel besser aufgehoben als in einem Diskussionsforum
...und apropos Betriebsprüfer: Die sollen ja nicht vordringlich "einsichtig" sondern korrekt und regelorientiert sein. Immerhin sind sie der Bevölkerung/dem Staat verpflichtet und nicht dem möglichst "steuerschonend" tickenden Unternehmen. Aber das ist eine ander Geschichte...
01.10.2018 10:23
Es ist unerheblich ob Du lt. § im Recht bist oder nicht: Wenn Sky nicht macht, wie du denkst daß es richtig wäre gibt es zwei Möglichkeiten:
- Dich mit Sky um eine Lösung zu bemühen (ich weiß wie schwer das sein kann), aber ein Moderator kann sich hier in deinem thread dazu bemühen, wenn du darum bittest - kann allerdings ein paar Tage dauern bis einer antwortet....
- oder den Rechtsweg über Anwalt zu beschreiten
Du hast dich für einen Mischmasch entschieden, indem dein Anwalt einen unverbindlichen Brief an Sky geschrieben hat, der diese nicht schreckt und du gleichzeitig hier um Hilfe bittest..... Das ist kein Idealer Weg.
Wenn Du überzeugt bist, was die Kündigungsfrist betrifft, dann soll Dein Anwalt das doch entsprechend zielgerichtet weiterführen - dann hat es auch Erfolgsaussichten.
Auf Einsicht oder Kulanz von Sky zu hoffen, bringt wenig!
01.10.2018 10:37
nach diesem Brief wird sich hier wohl kein*e Moderator*in mehr melden.
01.10.2018 11:36
Sehr viel ärger hätte man sich ersparen können, hätte man 20ct in ein Klärendes Gespräch mit der Hotline investiert.
01.10.2018 13:15
Wenn die Hotline denn erreichbar gewesen wäre...habe mehrfach an verschiedenen Tagen versucht anzurufen...immer Verweis von Anrufbeantworter, dass niemand erreichbar ist.
01.10.2018 13:19
Es wurde nicht sachlich argumentiert...von wegen "Pipi Langstrumpf wie es mir gefällt" etc., habe mich nur dem Niveau angepasst.
Betriebsprüfer: Bei fast allen Betriebsprüfungen, von denen ich weiß, war das Ziel immer erst möglichst ein Mehrergebnis erzielen. Ausnahmen bestätigten da natürlich die Regel....Betriebsprüfer sind verpflichtet sowohl zu Ungunsten als auch zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu prüfen...
01.10.2018 13:21
Nach welchem Brief? Hab den Überblick verloren.
01.10.2018 13:24
Entschuldige mephisto - hatte übersehen, daß dein Anwalt ja schon eine Rückbuchung veranlaßt hat. - Dann solltest du den Weg über Anwalt auch konsequent weiterverfolgen!
13.10.2018 09:26
Hallo mephisto2411,
entschuldige meine späte Reaktion.
Sofern noch Klärungsbedarf besteht, sende mir Deine Kundennummer bitte per Privatnachricht. Zum Datenabgelich benötige ich Dein Geburtsdatum und den Namen Deiner Bank.
Wie Du mich privat anschreiben kannst, erfährst Du hier: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
VG,
Christina