30.09.2018 18:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
es werden sämtliche eMails von mir seitens des Kundenservices ignoriert. Im Rahmen einer Vertragskündigung habe ich auch auf Grund fehlender Rückmeldung und dem Anraten meines Anwalts eine Lastschrift zurückgehen zu lassen. Anschließend erfolgten Mahnung (inzwischen 2. Mahnstufe) von sky, welche ich auch wieder über den Kundenservice beantwortet habe. Aber auch hier erfolgte keine Reaktion. Ist das noch ordentliches Geschäftsgebaren?
30.09.2018 18:55
Dann wäre es das beste, Dein Anwalt rät Dir, wie Du Dich jetzt weiter verhalten sollst.
Wenn er Dir rät eine Lastschrift zurückzubuchen, dann kann er sich ja denken,
wie ein Unternehmen darauf reagiert und hat bestimmt einen Plan.
auch auf Grund fehlender Rückmeldung und dem Anraten meines Anwalts eine Lastschrift zurückgehen zu lassen.
Kenne mich jetzt nicht so aus, aber Lastschrift lässt man doch zurückbuchen, wenn etwas widerrechtlich abgebucht wurde
und nicht wegen fehlender Rückmeldung.
Es wird entweder die dritte Mahnung kommen, oder Post vom Inkasso,
am besten alles mit dem Anwalt besprechen.
30.09.2018 19:00
Wenn das schon so weit gekommen ist können die Modoratoren auch nicht helfen glaube ich
30.09.2018 19:11
Ich hatte das Abo fristgerecht gekündigt (Fristablauf an einem Samstag, BGB verlängert Frist jedoch auf den Montag, Kündigung ist am Sonntag erfolgt, Anwalt hat dies bestätigt), Sky hat Kündigung aber als zu spät angesehen, keine Reaktion auf meine Argumente. Vor Beginn der neuen Laufzeit hilfsweise noch ein Downgrade beantragt, auch darauf keine Reaktion von sky. Daraufhin Ankündigung Lastschrift zurückgehen zu lassen, falls abgebucht wird. Abbuchung erfolgte, Lastschrift zurückgehen lassen, Mahnung mit Mahngebühren und Rücklastschriften. Anwalt (befreundeter) würde als Nächstes Schreiben Aufsetzen an Sky und es offiziell machen, rät aber auch dazu alle Möglichkeiten offen zu halten. Hiermit wende ich mich an die Öffentlichkeit, um eine entsprechende Reaktion von sky zu erhalten.
30.09.2018 19:13
Ich entschuldige mich für das "abgehakte" Schreiben, nur wollte ich nicht einen endlos langen Brief schreiben, um den Sachverhalt einigermaßen verständlich darzustellen.
30.09.2018 19:14
das ist jetzt eine Sache zwischen dem Anwalt und sky.
Wäre eine Idee gewesen, sich hier zu informieren vor dem ganzen Drama
30.09.2018 19:17
kein Problem
30.09.2018 19:17
das wehre eine Idee
30.09.2018 19:20
Ich hatte das Abo fristgerecht gekündigt
Anwalt hat dies bestätigt
Scheinbar sieht Sky das anders.
Es ist eigentlich ganz einfach,
für Sky hast Du nicht rechtzeitig gekündigt,
Du bist der Meinung, Du hast rechtzeitig gekündigt.
Die öffentlich Machung wir keinen bei Sky interessieren
was soll das auch bewirken.
Solche Dinge kannst Du nicht an der Hotline oder im Forum klären,
gerade noch, weil Du von einer Dir zustehenden Fristverlängerung wegen Wochenende sprichst,
die zB. ich nicht kenne.
Das müssen die Anwälte klären.
Vor Beginn der neuen Laufzeit hilfsweise noch ein Downgrade beantragt, auch darauf keine Reaktion von sky.
Das kann evtl. ein Moderator noch in die Wege leiten.
30.09.2018 19:20
Sachverhalt habe ich oben noch einmal genauer erläutert.
Es wurde weder meine Kündigung akzeptiert (obwohl im Recht), noch mein Downgrade des Programmpakets durchgeführt, noch auf meinen schriftlichen Widerruf der Einzugsermächtigung reagiert.
Hab keine Lust wegen bisher 50 € extra einen Anwalt offiziell beauftragen zu müssen und ggf. sky zu verklagen. Hab zwar eine Rechtschutzversicherung aber ist auch mit Selbstbeteiligung in gewisser Höhe...nur weil ein oder mehrere Mitarbeiter im Kundenservice meinen Schriftverkehr zu löschen oder zu ignorieren...
30.09.2018 19:23
§193 BGB
30.09.2018 19:23
in dem Moment, wo du obwn den Anwalt ins Spiel gebracht hast, hast du dich hier herausgeschossen.
Den Downgrade den du rechtzeitig beantragt hast vor Ablauf, der wird eingetragen Zur Zeit eine Woche Bearbeitungszeit.
Widerruf 3 Wochen, Rücksendung 3 Wochen.
30.09.2018 19:24
Es gibt dazu auch entsprechende Kommentare, die ausdrücklich bestätigen, dass bei Abo's dieser Art eine Fristverlängerung auf den nächsten Montag erfolgt.
30.09.2018 19:25
Auf welchem Weg ist die Kündigung erfolgt? Per Brief oder per Email?
Entscheidend ist immer das Eingangsdatum. NICHT das Datum wann das Schreiben bei einem Unternehmen eingegangen ist. Bei Briefen gibt es auch bei jedem Unternehmen eine gewisse Kulanz, was den Eingang eines Schreibens angeht. Abgesehen davon werden Kündigunsfristen bei Verträgen nicht durch das BGB geregelt (Das maßgebende Paragraph ist hier der §309, Nr. 9 BGB (Laufzeit Dauerschuldverhältnisse), sondern durch die AGB eines Unternehmens. Und somit gibt es auch keine Fristverlängerung. Denn Kündigunsfrist bedeutet nicht, das man bis zum letzten Tag warten muss.
Bei Emails sieht die Geschichte schon wieder ganz anders aus. Da hier eine Übermittlung i.d.R. unmitelbar erfolgt, gibt es auch keine Kulanz bei Eingang eines Schreibens.
So knorke ist dein Anwalt dann doch nicht, sonst hätte er dir das alles auch sagen können ….
30.09.2018 19:27
Offiziell ist der Anwalt ja noch nicht tätig geworden. Er hat mir nur Tipps gegeben, weil halt befreundet bzw. ein Anwalt ist, der mit meinem Büro kooperiert.
30.09.2018 19:29
mephisto2411 schrieb:
§193 BGB
Wenn dein Anwalt die Kommunikation mit der Rechtsabteilung von Sky übernommen hat, verstehe ich den Grund deiner Anfrage nicht.
30.09.2018 19:31
AGB des Unternehmens sagt aus, es ist zwei Monate vor Ablauf zu kündigen. Insoweit kein genaues Datum formuliert ist (also z.B. es ist zum 30.06.18 zu kündigen), greift wieder § 193 BGB. Des Weiteren muss ich das Abo nicht "kündigen" ich muss nur widersprechen, dass es sich verlängern soll...der Sachverhalt ist also anders...
Würde auch gerne den Kommentar reinkopieren aber geht leider nicht.Handelt es ich um einen Kommentar von Prütting/Wegen/Weinreich zu §193BGB
Die Kündigung erfolgte per eMail.
30.09.2018 19:32
Der Versand des Kündigungsschreibens erfolgte per eMail
30.09.2018 19:33
mephisto2411 schrieb:
§193 BGB
Dieser Paragraph hat mal so überhaupt nichts, aber gar nichts mit Kündigungsfristen zu tun.
30.09.2018 19:35
mephisto2411 schrieb:
Des Weiteren muss ich das Abo nicht "kündigen" ich muss nur widersprechen, dass es sich verlängern soll...der Sachverhalt ist also anders...
Laut Sky-AGB muss man ein Abo schriftlich kündigen...