27.09.2018 09:29
Hier mal der Auszug von der Sky Ticket Website:
"Du kannst Sky Ticket-Inhalte im EU-Ausland genauso nutzen, wie wenn du in Deutschland oder Österreich unterwegs bist: mit den Apps von Sky Ticket auf Deinem Laptop, Tablet oder Smartphone.
Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten:
Dein Abonnement muss auf eine deutsche/österreichische Adresse laufen.
Du musst bei uns eine deutsche/österreichische Bankverbindung hinterlegt haben.
Stelle sicher, dass du versuchst, Sky Ticket in einem der teilnehmenden EU Mitgliedsstaaten zu nutzen. Siehe dazu die untenstehende Liste.
Wenn du den Streaming-Dienst zuvor im EU-Ausland genutzt hast, stelle sicher, dass du anschließend deinen Wohnsitz in Deutschland/Österreich bestätigst, indem du zuhause auf deinem mobilen Gerät Inhalte abspielst.
Beim Streamen von Inhalten in einem teilnehmenden EU Mitgliedsstaat gibt es keinen Unterschied zur Qualität des Streams bei dir zuhause. Der Streaming-Dienst ist jedoch abhängig von deinem WLAN-Empfang oder der Geschwindigkeit bzw. Verfügbarkeit deiner Mobilen Daten im jeweiligen EU Mitgliedsstaat. Diese Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Sky Ticket."
27.09.2018 09:39
Die APP habe ich schon in Germany benutzt. Und meinen Account habe ich seit geraumer Zeit.... Also sollte das kein Thema sein.
27.09.2018 10:10
Hallo Moderatoren, könnte sich bitte jemand um mein Problem kümmern?
Vielen herzlichen Dank.
27.09.2018 18:58
.... Und wieder ein Event, dass ich nicht schauen kann.
Herzlichen Dank an SKY und seine Mitarbeiter
28.09.2018 09:47
Und wieder ein Morgen an dem nichts passiert ist....
28.09.2018 09:47
Dann wirds Zeit für Frühstück
28.09.2018 09:49
Schön passiert
30.09.2018 09:35
Hallo SKY, wann passiert endlich Mal was?
Bin jetzt wieder in Deutschland und immer noch das gleiche Problem. Die anberaumten sieben Tagen sind längst verstrichen.
30.09.2018 09:39
heute oder morgen - wegen Überlastung ist die Bearbeitungszeit 8 Tage. Jedes Monatsende das gleiche Spiel Service Verantwortliche: XXXXXXXXX.
MOD-EDIT: Mitarbeitername wurde entfernt.
30.09.2018 09:45
Toll.... Alles nur Versprechen und heisse Luft...
30.09.2018 09:51
zwischendurch waren sie bei 4 Tagen ....
30.09.2018 10:09
Schon traurig. Hauptsache man hat sein Geld abgeliefert....
30.09.2018 10:59
Ich finde es ja grundsätzlich wirklich llöblich, dass Du helfen möchtest. Dennoch haben auch Sky Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Recht auf Persönlichkeitsschutz.
Lösche doch bitte die personalisierte E-Mailadresse!
30.09.2018 11:01
es ist doch eine öffentliche Person ? wie der GF oder nicht ?
30.09.2018 11:06
Schade, dass es da bisher keine Lösung gab. Du musst aber nicht ohne Gegenwehr die vollen Abogebühren zahlen, wenn die Leistung nicht vollständig erbracht wird.
Wichtig wäre da unbedingt eine schriftliche bzw. E-Mail-Kontaktaufnahme mit Sky, wo Du das Problem schilderst (am besten mit genauen Zeiträumen und Art der Störung) und einen Vorschlag zur finanziellen Kompensation machst. Ich drücke die daumen, dass Du zumindest eine finanzielle Entschädigung rausholen kannst, auch wenn Dir das die verpassten Sportereignisse nicht ersetzen kann.
30.09.2018 11:18
Die erste E-Mail ist bereits am 19.September raus. Es kam die obligatorische no_reply Antwort. Mit dem Hinweis aus die sieben Tage.... War schon dazu aktiv. Aber seitdem Funkstille
30.09.2018 11:21
Was soll ich denn sonst noch machen. Die Herrschaften melden sich nicht bei mir....
30.09.2018 11:29
14 Tage Bearbeitungszeit ....
30.09.2018 13:21
bridget8888 schrieb:
es ist doch eine öffentliche Person ? wie der GF oder nicht ?
Nein, das denke ich nicht. Der GF hat eine Sonderrolle, weil er ja sogar - soweit ich zumindest für Ö weiß - im Firmenbuch (eventuell auch Impressum?) namentlich genannt werden muss.
Wenn sich eine Mitrabeiterin oder ein Mitarbeiter in einer perönlichen Kommunikation namentlich vorstellt, leitet sich daraus kein Recht ab,diese persönlich erhaltene Information öffentlich zu machen. Das gilt für den Namen das selbe wie für die Inhalte einer Nachricht oder eines Telefonats.
30.09.2018 13:24
und wenn ich den Namen aus einer Vorstellung der Person und ihrer Aufgaben in einem großen Online-Magazin habe ?