22.09.2018 15:19
es dauert 5-6 Tage bis ein Moderator sich meldet. Überholen durch PN klappt selten.
22.09.2018 15:44
@herbi100: Das habe ich nicht geschrieben.
Wollte nur keinen neuen Eintrag im Forum machen da es zu genügend Einträge darüber schon gibt.
Sonst heißt es wieder erstellt nicht immer den selben Eintrag.
22.09.2018 15:52
Ah ja, dann war es mein Fehler
habe Dich mit dem TE verwechselt
22.09.2018 15:55
Ja kein Ding. Hätte ja sein können das ich mich wo verschrieben habe.
22.09.2018 15:57
Fliege und Biene ist ja fast das selbe.
22.09.2018 16:03
Ich finde hier zwar keinen Benutzer der Fliege heißt (oder ist ein ganz anderer Eintrag gemeint) aber na gut vielleicht hab ich Tomaten auf den Augen aber da geb ich dir recht. Ist fast das gleiche.
22.09.2018 16:07
donfly begann diese Diskussion vor 4 Tagen.
22.09.2018 16:09
für Foristen mit eingeschränktem Sehvermögen / Tunnelblick eine Herausforderung
22.09.2018 16:20
Aso
25.09.2018 08:35
Hab heute eine Vertragskorrektur erhalten. In dieses steht nun das was ich über die Hotline verhandelt habe.
Online wurde diese zwar noch nicht eingetragen aber ich vermute das hier ein schriftlicher Vertrag Vorrang hat.
Nach zick telefonaten hat es anscheinend wirklich geklappt.
Was meint ihr dazu?
Lg
25.09.2018 08:49
Das wirst du spätesten sehen, wenn das nächste mal abgebucht wird....
25.09.2018 08:57
Ja das schon, aber wenn ich einen Vertrag erhalte hat der normalerweise schon Vorrang.
Auch wenn ich jetzt keinen Wiederruf mache aber nächsten Monat meine Pakete nicht habe oder was falsches abgebucht wird, gilt das ja als nicht Einhaltung des Vertrages oder?
Aber ich bin jetzt mal positiver Dinge das alles geklappt hat.
25.09.2018 09:10
Dann würde ich eine kurze mail an Sky verfassen. In der du selbst noch einmal Tag und Details die Vereinbarung mit dem Moderator anführst und erwähnst, daß du nach dieser Berichtigung auf einen Widerruf verzichtest, vorbehaltlich dessen, daß diese Konditionen auch eingehalten werden (weil es im Kundencenter noch immer falsch eingetragen ist) !
25.09.2018 09:23
Ja das schon, aber wenn ich einen Vertrag erhalte hat der normalerweise schon Vorrang.
Genau, der schriftliche Vertrag ist das, was zählt.
Wie überall.
25.09.2018 09:29
Und entschuldige die Antwort von "snowking", der ist hier nur im Forum um Leute "durcheinander" zu machen,
Natürlich schreibt man nicht eine E Mail, mit der Info, dass man "nicht" widerruft,
schon gar nicht "vorbehaltlich",
so etwas gibt es im Bezug auf Widerruf nicht.
Weil das Unternehmen, dann mit größter Wahrscheinlichkeit Deinen Vertrag widerruft
Man widerruft, oder widerruft nicht.
Lass Dich nicht verrückt machen, dass schriftliche zählt.
25.09.2018 09:35
herbi100 schrieb:
Lass Dich nicht verrückt machen, dass schriftliche zählt.
Wenn das Schriftliche auf Grund eines technischen Fehlers aus Sky-Sicht falsch ist, zählt es nicht.
25.09.2018 09:52
Jetzt muss ich nochmal zum Anfang zurück. Also ich habe am 17.9 verlängert. Die Konditionen die mir gewährt wurden passten dann nicht mit der Verlängerung überein.
Nach mehren Telefonaten wurde mir aber immer gesagt das ich diese Konditionen bekomme.
Wie gesagt habe ich nun gestern nochmals mit der Hotline telefoniert und nette Herr am Telefon hat mir gesagt das mir die Konditionen gewährt werden und ich eine Korrektur erhalte.
Die habe ich Heute auch erhalten. In diesem Vertrag stehen nun alle Konditionen wie vereinbart drinnen.
Jetzt eigentlich zur Frage:
Im Prinzip müssen sich beide Seiten an dieses Schriftstück halten (meine Sichtweise)
Natürlich steht in den AGB drinnen das Sky den Vertrag beenden könnte.
Aber was ich wissen wollte ist wenn Sky sich jetzt wiedererwarten nicht daran halten sollte gilt das gleiche Recht ja auch für mich oder?
Auch wenn es sich um ein technischen Problem gehandelt haben sollte oder?
Denn ich denke mir schon das man nicht einfach sagen kann uns ist ein Fehler passiert du musst das andere zahlen und kannst nicht zurücktreten.
Eine Email schreib ich jetzt nicht an Sky ich ja schon etwas in der Hand habe auf das ich mich berrufen könnte.
25.09.2018 09:55
In der Widerrufsfrist kannst du alles beenden. Mit einem Schriftstück kannst du einen Anwalt zu Rate ziehen.
25.09.2018 10:01
biene27 schrieb:
...
Im Prinzip müssen sich beide Seiten an dieses Schriftstück halten (meine Sichtweise)
Natürlich steht in den AGB drinnen das Sky den Vertrag beenden könnte.
...
Nicht nur "im Prinzip" sondern auch wirklich.
Das wichtigste ist die schriftliche, korrekte Vertragsbestötigung.
Damit könntest Du die Vertragserfüllug theoretisch einklagen.
Sky hat sich auch an die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit zu halten.
Gelegentlich liest man hier davon das Sky einen Vertragsabschluß
offiziell als "Fehler" einstuft und nicht erfüllt. Bis jetzt aber nur in Fällen,
die Vereinbarungen zum Nachteil von Sky enthalten.
Dagegen vorzugehen ist ungemein schwieriger, setzt Anwalt und Klage auf
Vertragserfüllung voraus, eine Weg den die wenigsten zu gehen bereit sind.
Auch macht Sky regelmässig den Fehler einen Vertrag zwar als fehlerhaft einzustufen,
wandelt dann diesen aber in für Sky angenehmere Bedingungen um anstatt ihn komplett für erloschen
zu erklären, da sehe ich den besten juristischen Ansatzpunkt.
25.09.2018 10:01
Nochmal, hier im Forum sind leider auch User, die andere User verunsichern wollen.
Du hast einen schriftlichen Vertrag, dass zählt!!!!
Denn ich denke mir schon das man nicht einfach sagen kann uns ist ein Fehler passiert du musst das andere zahlen und kannst nicht zurücktreten.
Sie können es zwar evtl. sagen, aber umsetzen können sie es nicht.
Wenn Du es dann freiwillig zahlen würdest ist das was anderes.