15.09.2018 11:09
Habe gerade einen interessanten Bericht bei Markt gesehen, der durchaus auf Sky übertragbar wäre. In diesem Falle kam dort die Aussage, das der Verkäufer ( in unserem Falle Sky ) in der Beweispflicht steht. Das heißt, Sky muss beweisen, dass ein Kunde einen Vertrag verlängert oder abgeschlossen hat und nicht umgekehrt bzw. durch Widerruf usw.. Das gilt eigentlich in allen Fällen, ob mit oder ohne Zustimmung. Also sollte Sky doch so langsam mal darüber nachdenken, wie sie dieser, immer häufiger auftretenden, Problematik mit relativ einfachen Mitteln Herr werden. Ansonsten muss man Sky Beihilfe zum Betrug unterstellen durch Duldung dieser Zustände. Komisch, dass die VZ da noch nicht reagiert und Sky abgemahnt hat ( bei anderen viel harmloseren Sachen und Kleinunternehmern sind sie sonst recht schnell damit ).
15.09.2018 11:14
Die VZ reagiert wahrlich sehr schleppend, bzw. überhaupt nicht, was Sky anbelangt. Vielleicht sind dort zu wenige selbst Sky Abonnenten und erfahren so nicht am eigenen Leib, wie sich teilweise die Zustände bei Sky darstellen!
Würde die VZ mehr Aufmerksamkeit in dieser Hinsicht walten lassen, so würde Sky auch nicht damit durchkommen, diverse Kunden einfach mit Falschaussagen einzuschüchtern.
15.09.2018 11:22
Auf was bitteschön soll sich denn die Verbraucherzentrale noch einlassen?
Es gibt wesentlich Wichtigeres anzugehen als die Peanuts mit dem SKYQ-Receiver
Bei mir läuft er bis ein Detail einwandfrei.
15.09.2018 11:26
Bei Sky könnte die VZ vermutlich eine Dauerabo mit Vergehen abschliessen.
15.09.2018 11:29
Es geht ja nicht nur um den Q-Receiver. Diverse Beschwerden über Falschaussagen, schlechten Kundendienst, miese Hotline und vor allem auch voreiliges Einschalten von Inkassobüros sind bei der VZ eingegangen und sollten einmal die nötige Beachtung finden.
15.09.2018 11:30
Hauptsache, dir geht es gut
15.09.2018 11:33
Das beleuchtet auch die Gefahr die manche nicht sehen wollen.
Wenn man einfach nur widerruft, ohne zu erwähnen nie eine Vertrag abgeschlossen zu haben,
ist das schliesslich eine Bestätigung das ein Vertrag geschlossen wurde.
Deshalb sollte man so einen behelfsmässigen Widerruf sehr gewissenhaft formulieren,
sonst nimmt man sich im Nachgang winiges an Möglichkeiten.
15.09.2018 11:35
Danke der Nachfrage mir geht es blendend.
15.09.2018 11:38
Einfach nur schade,
dass man sich mit diesen rechtlichen Dingen dauernd herumschlagen muss.
Sky ist da schon ein wirklich
"trauriger Fall".
15.09.2018 11:42
ich habe hier noch nie eine Rückmeldung über einen abgewiesenen Widerspruch gelesen, wenn es um diese sky-initiierten Überraschungsverträge ging. Der Widerspruch ist der einfachste Weg, das ungewünschte Ding schnell wieder loszuwerden.
15.09.2018 11:44
Man kann es aber auch anders sehen.
Wer sich früh genug mit Sky aus einander setzen muß, lernt für das Leben. Der hat mit Verträgen bei anderen Unternehmen später keine Probleme mehr, da man bei Sky ja gelernt hat wie man über den "Tisch gezogen" wird
15.09.2018 11:48
heute ist dir aber sehr nach Übertreibung
es gibt das Forum, es gibt die Unterstützung durch d. Moderator*innen wenn es erst richtig blöd gelaufen ist, wird es wieder gut - außer: es handelt sich um Progammwünsche und Bugs
15.09.2018 11:51
so ein bisschen
15.09.2018 12:10
Das zeigt ja auch, dass Sky sich dieser Problematik durchaus bewusst ist. Was ich allerdings als verwerflich empfinde, ist die Tatsache, dass das Unternehmen nichts dagegen unternimmt und es offensichtlich duldet. Sie wissen ganz genau, das sie im Falle eines Rechtsstreites den Kürzeren ziehen würden. Leider hilft ihnen das deutsche Recht dabei solche Urteile mit ein wenig Trickserei zu vermeiden.
15.09.2018 12:14
ob sich die VZ zurückhält, weil es sich tatsächlich um eine zu vernachlässigende Anzahl von sky-Missständen handelt ?
15.09.2018 12:20
SKY wird vermutlich sofort zurückrudern wenn ein schreiben von irgendeiner VZ kommt, nach dem Motto ist ja alles ein Mißverständnis. Damit ist es dann für die VZ erledigt. Das dieses dann vieleicht mehrfach vorkommt wird ja nirgens festgehalten.
Ist halt genauso wie bei Urteile gegen Sky, Sky rudert halt früh genug zurück. Wenn nur 30% sich einschüchtern lassen durch Sky bleibt da bestimmt schon etwas bei über, ich befürchte aber es sind weid mehr als 30%
15.09.2018 12:24
Entgegenkommen / Einlenken der Geschäftsleitung kannst du nicht als Einschüchterung bezeichnen
Die VZ bräuchten ja nur einen Monat hier mitlesen - und könnten dann entscheiden, wie die Lage ist.
16.09.2018 10:49
Hier mal eine Zusammenfassung des deutschen Anwaltvereins zum Thema Telefonverträge.
16.09.2018 10:55
Besonders wichtig ist da auch bei Punkt 5 der letzte Satz. Damit könnte man ja bei Sky alle Verträge, die am Telefon abgeschlossen wurden aushebeln, da Sky die Gespräche ja nicht dauerhaft und zur Beweissicherung speichert.
16.09.2018 10:57
wenn es so einfach ist, warum dann die ganzen Schwierigkeiten hier ?