06.09.2018 09:14
Hallo, ich habe vor drei oder vier Wochen ein Angebot zum 2wöchigen Test von Sky Q erhalten, den im Anschluss zugesandten Receiver habe ich aber DIREKT wieder zurückgesandt (so wurde es mir am Telefon auch gesagt, dass das zum Widerruf ausreichen würde), da ich schon mit dem normalen Sky Wlan Modul so Probleme habe, überhaupt Sky on Demand nutzen zu können. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass mein Widerruf nicht rechtzeitig erfolgt sei ..... Der Receiver wurde nachweislich vor Ablauf der 14tägigen Frist bei Sky angenommen. Was soll sowas? Hab versucht, den Kundendienst telefonisch zu erreichen, bisher negativ ......
06.09.2018 09:41
ropo schrieb:
Der Receiver wurde nachweislich vor Ablauf der 14tägigen Frist bei Sky angenommen. ......
Dann sende diesen Nachweis an service@sky.de
08.09.2018 21:22
den im Anschluss zugesandten Receiver habe ich aber DIREKT wieder zurückgesandt (so wurde es mir am Telefon auch gesagt, dass das zum Widerruf ausreichen würde)
Das einfach zurücksenden von Geräten ohne schriftlichen Widerruf reicht nicht.
08.09.2018 21:26
ropo schrieb:
Jetzt bekomme ich ein Schreiben, dass mein Widerruf nicht rechtzeitig erfolgt sei ..... Der Receiver wurde nachweislich vor Ablauf der 14tägigen Frist bei Sky angenommen. Was soll sowas? Hab versucht, den Kundendienst telefonisch zu erreichen, bisher negativ ......
Ja, da weiß leider die rechte Hand nicht was die linke tut.
Natürlich reicht die Rücksendung der Hardware zur Widerrufsbekundung aus. Wie herbst schon schrieb, sende eine Kopie des Rücksendebeleges an die Service Mail Adresse von Sky und weise darauf hin.
08.09.2018 21:29
herbi100 schrieb:
den im Anschluss zugesandten Receiver habe ich aber DIREKT wieder zurückgesandt (so wurde es mir am Telefon auch gesagt, dass das zum Widerruf ausreichen würde)Das einfach zurücksenden von Geräten ohne schriftlichen Widerruf reicht nicht.
Aus welchem Grund reicht das nicht?
08.09.2018 21:32
Nein.
Das Rückgaberecht im Fernabsatzhandel ist mit dem neuen Widerrufsrecht abgeschafft worden. Der Verbraucher muss entweder vor der Rücksendung der Ware eine wirksame Widerrufserklärung abgeben oder eine Erklärung der Rücksendung beifügen, aus der der Widerruf hervorgeht.
08.09.2018 21:34
Das OLG Karlsruhe stellte in seinem Beschluss vom 10.01.2017 zunächst fest, dass seit dem 13.06.2014 aufgrund europarechtlicher Vorgaben, nämlich der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, die kommentarlose Rücksendung der Ware nicht ausreicht. Es sei eine Erklärung erforderlich, die der Verbraucher zwar in beliebiger Form abgeben dürfe, aus der aber ein Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen müsse; diese Erklärung müsse unmissverständlich sein. Ein Widerruf durch reine Warenrücksendung ist daher auch nach dem OLG Karlsruhe nicht zulässig.
08.09.2018 21:35
Hallo .... hatte dann gestern abend das Glück, im Telefon-Support jemand zu erreichen. Es hat nach einigem hin und her letztendlich geklappt, der Widerruf wurde dann angenommen. Vielen Dank für Euren Support. Wenn jetzt noch jemand weiß, wie man dieses vermaledeite W-Lan-Modul dauerhaft ins Netz einbindet, bin ich vollends zufrieden
08.09.2018 21:38
herbi100 schrieb:
Nein.
Das Rückgaberecht im Fernabsatzhandel ist mit dem neuen Widerrufsrecht abgeschafft worden. Der Verbraucher muss entweder vor der Rücksendung der Ware eine wirksame Widerrufserklärung abgeben oder eine Erklärung der Rücksendung beifügen, aus der der Widerruf hervorgeht.
Willst du mir damit sagen, dass die aktuellen Widerrufsbelehrungen/schreiben von Sky falsch sind?
08.09.2018 21:40
herbi100 schrieb:
Das OLG Karlsruhe stellte in seinem Beschluss vom 10.01.2017 zunächst fest, dass seit dem 13.06.2014 aufgrund europarechtlicher Vorgaben, nämlich der Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU, die kommentarlose Rücksendung der Ware nicht ausreicht. Es sei eine Erklärung erforderlich, die der Verbraucher zwar in beliebiger Form abgeben dürfe, aus der aber ein Entschluss zum Widerruf eindeutig hervorgehen müsse; diese Erklärung müsse unmissverständlich sein. Ein Widerruf durch reine Warenrücksendung ist daher auch nach dem OLG Karlsruhe nicht zulässig.
Oh... sind die Sky-Schreiben jetzt ein Missverständnis oder ein bewusster Täuschungsversuch, um Widerrufe zu verhindern?
08.09.2018 21:47
Steckt die Gesetzesgrenzen ab,
einer Firma steht es aber natürlich frei seinen Kunden mehr Rechte einzuräumen.
08.09.2018 21:54
Ich will gar nichts sagen
08.09.2018 21:55
Keine Ahnung
08.09.2018 21:56
herbi100 schrieb:
Ich will gar nichts sagen
Ach du willst einfach dabei sein.
08.09.2018 21:58
Ja, dass mag sein,
ich gebe den Rat immer einen Widerruf zu schreiben,
aber natürlich kann jeder auch nur die Geräte zurückschicken.
Meine Erfahrung ist, dass man die zeit die man spart und erstmal keinen Widerruf schreibt,
später bei der Klärung, telefonieren, doch einen schreiben, wieder darauf legt.
Aber natürlich, jeder wie er will
08.09.2018 22:27
Separater Widerruf wäre natürlich schlauer gewesen,
andererseits sollte man eigentlich erwarten können,
das größere Firmen ihre eigenen Spielregeln kennt.