03.09.2018 11:00
Wie verhält es sich rechtlich, wenn ein Kunde vergessen hat zu kündigen und die Rabatte weggefallen sind. Der Vertrag also mit Normalkonditionen verlängert wurde.
Konkret:
ALT - Abo mit Rabatten und Zweitkarte: 54,00 EUR
NEU - Abo ohne Rabatten und Zweitkarte: 90,00 EUR.
Neuer Abo Preis wurde nicht bezahlt und die Lastschrift zurückgegeben.
Sky-Empfang wurde daraufhin abgeschaltet.
Nun steht die Behauptung im Raum, dass der Kunde ja nicht für etwas zahlen muss, was er nicht mehr empfängt!?
Gibt es da schon irgendwelche Erfahrungen? Vielen Dank.
03.09.2018 11:03
Das wäre ja total genial! Ich will vor Laufzeitende kündigen, dann bezahle ich einfach nicht mehr, Sky stellt die Freischaltung ab und ich habe keine Kosten mehr...
03.09.2018 11:06
hihi ja genau! Das würde mich nämlich auch sehr wundern....
03.09.2018 11:07
ein Vertrag ist ein Vertrag.
03.09.2018 11:15
Wobei Sky natürlich mit Abschaltung des Sendesignals den Eindruck erweckt, als sei das "die" Konsequenz für nicht-Zahlen. In Wirklichkeit wird Sky hier (sollten Zahlungen defintiv eingestellt werden) den Rechtsweg bestreiten und dann Rückwirkend die Zahlung aller Abogebühren beanspruchen; (auch für die Zeit wo sie selbst die Übertragungen eingestellt haben).
Also ich finde (nur meine private Meinung): Entweder/Oder.
03.09.2018 11:29
Ursächlich für den "Empfangsausfall" ist ja der Kunde selber,
damit wird er vertragsbrüchig und somit schadensersatzpflichtig ggü. Sky.
Es gab noch nie so viele elegante Möglichkeiten wie seit Mai 2018
aus einem Vertrag zu kommen, man muß sich nur etwas mit der Materie beschäftigen.